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Muß ich im Trennungsjahr die Scheidung schon einreichen

M
Hallo
ich bin seit 33 Jahren verheiratet und hatte im vergangenem Jahr einen Krampfanfall der alles verändert hat. Mein Mann wurde mit der Situation nicht fertig, lies mich mit meinen Ängsten, Panikattacken alleine. Er hilft mir nicht darüber hinweg zukommen. Das gleiche gilt für anfallende Arbeiten zu Hause. Er läßt mich einfach im Stich. Dann hatte ich im September 2012 eine 3. OP am Fuß. Er zeigte keine Interresse. Ich suchte Hilfe bei der Sozialberatung. Dabei bemerkte ich, das es besser für mich ist, mich von ihm zu trennen. Räumlich, wir leben zur Zeit noch in einem Haus zur Miete, haben wir uns getrennt. Ich koche und wasche nur noch für meine jüngste Tochter ( 20) und mich. Er nimmt über die Arge an einer Maßnahme teil und lernt Hauswirtschafter und bringt Essen mit. Wovon wir nichts essen, da ich mir nicht sicher bin, ob das bei der der Scheidung angerechnet wird. Meine Tochter und ich werden zum 01.06. ausziehen, da wir hier die Kündigungsfrist einhalten müßen. Meine Frage ist jetzt, die mir hoffentlich jemand beantworten kann: Muß ich jetzt schon die Scheidung einreichen? Ich wollte dies erst tun, wenn wir hier raus sind. Damit es nicht zum Eklat kommt.

06.02.2013 22:10 • #1


E
Warst du überhaupt schon bei einem Anwalt?

Die Scheidung kann frühestens ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden und muss von einem Anwalt gemacht werden.

Das Trennungsjahr ist ja dafür gedacht, dass es noch zu einer Versöhnung kommen kann und der Gesetzgeber möchte dadurch Ehen retten.

Auch eine Trennung innerhalb einer Wohnung wird anerkannt, du darfst nur keinerlei Arbeiten für ihn leisten.

06.02.2013 22:18 • x 1 #2


A


Muß ich im Trennungsjahr die Scheidung schon einreichen

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A
Hallo,

erstmal dicke umarmung liesst sich ja nach harten zeiten!

Muss Elke recht geben ...
Wenn ihr noch tisch und wohnung teilt oder sind das mehrere Wohnung in einem ? denn erst wenn das getrennt ist gilt es als trennungsjahr ! oder beide stimmen zu dass es vorher eher eine WG war ...

Wie meinst du das mit dem essen ? Muss er für dieses was bezahlen ?(eine bekannte hat auch so eine ausbildung gemacht die konnten das mit heim nehmen denn sonst wäre es im müll gelandet )

gruss

06.02.2013 22:22 • x 1 #3


E
Was ich vergessen habe, wenn du kein eigenes Einkommen hast und so sieht es ja aus, weil dein Mann Arbeitslos/H4-Empfänger ist - mußt du Prozesskostenhilfe beantragen, was aber der Anwalt für dich machen wird.

Gehe jetzt schon hin, denn es dauert alles seine Zeit.

06.02.2013 22:28 • x 1 #4


M
Zitat von allone85:
Hallo,

erstmal dicke umarmung liesst sich ja nach harten zeiten!

Muss Elke recht geben ...
Wenn ihr noch tisch und wohnung teilt oder sind das mehrere Wohnung in einem ?
wir sind 2000 zu viert in das Haus gezogen. Es sind zum Glück genügend Zimmer vorhanden. Es hat jeder sein eignes.
denn erst wenn das getrennt ist gilt es als trennungsjahr ! oder beide stimmen zu dass es vorher eher eine WG war ...

Wie meinst du das mit dem essen ? Muss er für dieses was bezahlen ?(eine bekannte hat auch so eine ausbildung gemacht die konnten das mit heim nehmen denn sonst wäre es im müll gelandet )
Ich weiß nicht ob er was dafür bezahlen muß.



gruss

06.02.2013 23:13 • #5


M
also das Essen, das er mitgebracht hat, hat er nicht bezahlen müßen. Sie hätten es sonst entsorgt.

07.02.2013 07:59 • #6




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