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DonaAmiga
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@Blume189 , dein Mann und du habt euch getrennt. Im Grunde ist er damit nicht mehr dein Mann, und du bist nicht mehr seine Frau. Das einzige, was noch fehlt, um das offiziell und rechtskräftig zu machen, ist der Spruch des Scheidungsrichters.
Und weil ihr getrennt und füreinander nicht mehr Mann und Frau seid, verstehe ich dein schlechtes Gewissen nicht. Du bist 'ne freie Frau und kannst tun und lassen, was du willst. So lange durch dein Tun und Lassen niemand zu Schaden kommt, bist du nichts und niemandem Gewissensbisse, Rechenschaft oder sonstwas in der Richtung schuldig.
Weißt du, was ich in der Zeit gemacht habe, nachdem mein Ehemann Nr. 1 und ich uns getrennt hatten?
Sei froh, dass du das nicht weißt.
Ich selbst möchte heute das eine oder andere davon auch lieber nicht mehr wissen.
Na und?
Und weil ihr getrennt und füreinander nicht mehr Mann und Frau seid, verstehe ich dein schlechtes Gewissen nicht. Du bist 'ne freie Frau und kannst tun und lassen, was du willst. So lange durch dein Tun und Lassen niemand zu Schaden kommt, bist du nichts und niemandem Gewissensbisse, Rechenschaft oder sonstwas in der Richtung schuldig.
Weißt du, was ich in der Zeit gemacht habe, nachdem mein Ehemann Nr. 1 und ich uns getrennt hatten?
Sei froh, dass du das nicht weißt.
Ich selbst möchte heute das eine oder andere davon auch lieber nicht mehr wissen.
Na und?