Wiederda
Gast
Genau. Karten offen auf den Tisch und kollegial sein. Bürgergeld steht jedem zu, also dem Kind und ihr, dazu bei Bedarf die Erstausstattung für das Kind. Falls der Vater nicht eingetragen ist, gibt es vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Das ist natürlich nicht die Welt, soll aber ja auch nur temporär sein, bis man wieder auf die Füße kommt. Als Erzieherin fallen meist die Betreuungskosten weg, weil oft sehr kleine Kinder mit in die Krippe gebracht weryen dürfen.