Zitat von chyra:Hallo, ich würde Dir erst mal dringend raten alles was Du mit Deinem Mann vereinbarst schriftlich zu vereinbaren u da wird das Theater dann losgehen und er wird da nicht mitziehen.
Das kann ich so nicht bestätigen - er hat die Hausrataufteilung mit mir schriftlich vereinbart und auch der Untermietvertrag wurde jetzt schriftlich aufgesetzt. Unter anderem wurde darin festgehalten, dass er SEINE Haushälfte untervermietet und der Untermieter mit mir keine wirtschaftliche Einheit darstellt, sondern es sich um ein reines WG Verhältnis handelt.
Zitat von chyra:Was mich wundert, wenn Ihr beide Eigentümer seit, was macht Dich so sicher, dass Dein Mann nicht auf die Idee kommt und das ändern will?
Erstens weil er es sich gar nicht leisten könnte (ich müsste dann ja mit dem Kleinen und der Katze ausziehen) und er hätte neben dem Unterhalt die komplette Rate zu zahlen - das funktioniert nicht.
Zum zweiten gehören bei einer Eigentümerumschreibung immer zwei dazu: ohne meine Zustimmung geht da gar nichts. UND: für die späteren Scheidungskosten kommt es auf die Vermögenswerte an. Wir sind uns daher einig, dass eine Scheidung erst nach Verkauf des Hauses sinnvoll ist.
Zitat von chyra:Ich würde mir an Deiner Stelle das gut überlegen Jemanden einziehen zu lassen, das kann jede menge zusätzlichen Stress für Dich verursachen, privat und finanziell. Unter sogenannten guten Freunden ist das immer so eine Sache wenn mal der engpass da ist, ob er dann wirklich zahlt, dann stehst Du da und fütterst noch Jemanden mit durch und wirst ihn nicht mehr los. Das soll kein Vorurteil sein, aber abgesehen von dem Theater wenn das wirklcih als WG nicht angesehen wird..
Wie gesagt, es existiert jetzt ein offizieller Mietvertrag. Mein Bekannter ist in einem festen Arbeitsverhältnis und natürlich gibt es auch eine Klausel, die besagt, was passiert, wenn er mit der Miete im Rückstand ist.
Zitat von chyra:Was ist mit Lastenzuschuss von der Wohngeldstelle? Das kannst du doch auch in Anspruch nehmen...
Falsch, das kann ich nicht. Zum einen ist unser Haus zu groß und zum anderen verdiene ich für einen Lastenzuschuss etwas "zu viel". Leider wird beim Lastenzuschuss nur auf die Einnahmen und auf die Zinslast geschaut, nicht jedoch, was man noch so an persönlichen Verpflichtungen hat.
Zitat von chyra:Wann bekommst Du Dein Kind, wieso willst Du sofort arbeiten gehen-ich weiß, dass in solchen Fällen eine Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt wird, da musst Du Dich erkundigen, dann sparst Du erhebliche Kosten.
glgr
Ich bekomme mein Kind im August und werde dann für ein Jahr Elterngeld in Anspruch nehmen. Erst danach gehe ich wieder arbeiten. Warum? Weil ich nur von Kindes- und Trennungsunterhalt nicht leben könnte. Mein Mann hat ja schließlich auch einen Selbstbehalt, also würde der Unterhalt an mich wesentlich geringer ausfallen, als halbtags arbeiten zu gehen und einen Aufstockungsunterhalt zu bekommen. Ich hab ja schließlich noch meine Ratenhälfte weiter zu zahlen. Seit wann werden Tagesmütter vom Jugendamt bezahlt, wenn es einen Vollverdienenden Vater und eine halbtagsarbeitende Mutter gibt? Dann würden sich ja alle alleinerziehenden Mütter problemlos eine Tagesmutter leisten können?
GLG zurück.