6

Schwanger, verlassen & Hauskredit - Brauche Rat!

M
Hi Tiefschwarz!

Hier die Quotes der MmB-Jury

Im ersten Durchgang hielt ich deine Ausführungen für sehr begreifend, erfassend, abgeklärt, nüchtern. Jetzt frage ich mich ob ich die Hauseigentumsfrage überlesen habe. Wer ist Eigentümer? Steht im Haus ein nennenswertes Eigenkapital?

Alles fixiert sich auf die Kreditlasten und das macht halt nicht die ganze Situation aus.

Das Eventualitätengemurmel finde ich übertrieben, vor allem lässt sich auf geahnte Handlungen des Mannes jetzt keine Zukunft festlegen. Alles zu seiner Zeit.

Die Story mit dem Mieterfreund ist verkaufbar, Glaubwürdigkeit trotzdem null.

28.03.2012 21:21 • #16


T
Eigentümer sind wir gemeinsam. Eigenkapital in Form von Geld habe nur ich erbracht, 25 TEUR, von ihm wurden zwei Kapital-LV in gleicher Höhe erbracht, allerdings liegt der aktuelle Rückkaufswert erst bei zusammen 5 TEUR.

Wenn wir das Haus aktuell verkaufen würden, bleibt nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung nichts übrig. In drei Jahren sieht das anders aus: die Restschuld ist weiter gesunken, die Wertsteigernden Restarbeiten (Vorgarten und Garten zu ende anlegen, Einfriedung vornehmen) erhöhen den Verkaufspreis und da es kein Notverkauf wird, habe ich keine Not, dass ich das erst beste Angebot annehmen muss.

Wenn ich dann ein kleineres Objekt finde (Ortsüblich wären z.b 100 qm für 130000 Euro), hätte ich bei 3 Prozent Zins und 1 Prozent Tilgung beispielsweise ein Kaltabtrag von ca. 430 Euro. Und das liegt weeeeeit unter den Mieten, die hier für ungefähr 65 qm verlangt werden. Dazu würde es schon reichen, wenn ich wenigstens 15 TEUR Eigenkapital zurück bekommen würde, damit die Kaufnebenkosten und Renovierung abgedeckt sind. Ergo: die blöde VE darf nicht die Bank kassieren!

Wie man sieht... ich bin durch und durch Banker und versuche so natürlich das beste für mich und meinen Krümel zu erreichen.
Angesichts der aktuellen Zinslage macht es nach wie vor mehr Sinn in unserer Region Eigentum zu erwerben, statt die gestiegenen Mieten zu zahlen..

29.03.2012 00:16 • #17


A


Schwanger, verlassen & Hauskredit - Brauche Rat!

x 3


C
Hallo, ich würde Dir erst mal dringend raten alles was Du mit Deinem Mann vereinbarst schriftlich zu vereinbaren u da wird das Theater dann losgehen und er wird da nicht mitziehen.

Was mich wundert, wenn Ihr beide Eigentümer seit, was macht Dich so sicher, dass Dein Mann nicht auf die Idee kommt und das ändern will?

Ich würde mir an Deiner Stelle das gut überlegen Jemanden einziehen zu lassen, das kann jede menge zusätzlichen Stress für Dich verursachen, privat und finanziell. Unter sogenannten guten Freunden ist das immer so eine Sache wenn mal der engpass da ist, ob er dann wirklich zahlt, dann stehst Du da und fütterst noch Jemanden mit durch und wirst ihn nicht mehr los. Das soll kein Vorurteil sein, aber abgesehen von dem Theater wenn das wirklcih als WG nicht angesehen wird.

Was ist mit Lastenzuschuss von der Wohngeldstelle? Das kannst du doch auch in Anspruch nehmen.

Wann bekommst Du Dein Kind, wieso willst Du sofort arbeiten gehen-ich weiß, dass in solchen Fällen eine Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt wird, da musst Du Dich erkundigen, dann sparst Du erhebliche Kosten.

glgr

14.04.2012 22:19 • #18


T
Zitat von chyra:
Hallo, ich würde Dir erst mal dringend raten alles was Du mit Deinem Mann vereinbarst schriftlich zu vereinbaren u da wird das Theater dann losgehen und er wird da nicht mitziehen.


Das kann ich so nicht bestätigen - er hat die Hausrataufteilung mit mir schriftlich vereinbart und auch der Untermietvertrag wurde jetzt schriftlich aufgesetzt. Unter anderem wurde darin festgehalten, dass er SEINE Haushälfte untervermietet und der Untermieter mit mir keine wirtschaftliche Einheit darstellt, sondern es sich um ein reines WG Verhältnis handelt.

Zitat von chyra:
Was mich wundert, wenn Ihr beide Eigentümer seit, was macht Dich so sicher, dass Dein Mann nicht auf die Idee kommt und das ändern will?


Erstens weil er es sich gar nicht leisten könnte (ich müsste dann ja mit dem Kleinen und der Katze ausziehen) und er hätte neben dem Unterhalt die komplette Rate zu zahlen - das funktioniert nicht.
Zum zweiten gehören bei einer Eigentümerumschreibung immer zwei dazu: ohne meine Zustimmung geht da gar nichts. UND: für die späteren Scheidungskosten kommt es auf die Vermögenswerte an. Wir sind uns daher einig, dass eine Scheidung erst nach Verkauf des Hauses sinnvoll ist.

Zitat von chyra:
Ich würde mir an Deiner Stelle das gut überlegen Jemanden einziehen zu lassen, das kann jede menge zusätzlichen Stress für Dich verursachen, privat und finanziell. Unter sogenannten guten Freunden ist das immer so eine Sache wenn mal der engpass da ist, ob er dann wirklich zahlt, dann stehst Du da und fütterst noch Jemanden mit durch und wirst ihn nicht mehr los. Das soll kein Vorurteil sein, aber abgesehen von dem Theater wenn das wirklcih als WG nicht angesehen wird..


Wie gesagt, es existiert jetzt ein offizieller Mietvertrag. Mein Bekannter ist in einem festen Arbeitsverhältnis und natürlich gibt es auch eine Klausel, die besagt, was passiert, wenn er mit der Miete im Rückstand ist.

Zitat von chyra:
Was ist mit Lastenzuschuss von der Wohngeldstelle? Das kannst du doch auch in Anspruch nehmen...


Falsch, das kann ich nicht. Zum einen ist unser Haus zu groß und zum anderen verdiene ich für einen Lastenzuschuss etwas zu viel. Leider wird beim Lastenzuschuss nur auf die Einnahmen und auf die Zinslast geschaut, nicht jedoch, was man noch so an persönlichen Verpflichtungen hat.

Zitat von chyra:
Wann bekommst Du Dein Kind, wieso willst Du sofort arbeiten gehen-ich weiß, dass in solchen Fällen eine Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt wird, da musst Du Dich erkundigen, dann sparst Du erhebliche Kosten.

glgr


Ich bekomme mein Kind im August und werde dann für ein Jahr Elterngeld in Anspruch nehmen. Erst danach gehe ich wieder arbeiten. Warum? Weil ich nur von Kindes- und Trennungsunterhalt nicht leben könnte. Mein Mann hat ja schließlich auch einen Selbstbehalt, also würde der Unterhalt an mich wesentlich geringer ausfallen, als halbtags arbeiten zu gehen und einen Aufstockungsunterhalt zu bekommen. Ich hab ja schließlich noch meine Ratenhälfte weiter zu zahlen. Seit wann werden Tagesmütter vom Jugendamt bezahlt, wenn es einen Vollverdienenden Vater und eine halbtagsarbeitende Mutter gibt? Dann würden sich ja alle alleinerziehenden Mütter problemlos eine Tagesmutter leisten können?

GLG zurück.

14.04.2012 23:37 • #19


S
Hallo Tiefschwarz,

hast Du schon mal mit der finanzierenden Bank gesprochen?

Ich habe mit meinem NM eine Doppelhaushälfte gehabt, wir haben nach unserer Trennung beschlossen diese zu verkaufen.

Wir haben einen Makler der finanzierenden Bank genommen, der hat es tatsächlich geschafft das Haus an Leute zu verkaufen die bei derselben Bank eine Folgefinanzierung abgeschlossen haben.

Daraufhin zeigte sich die Bank uns gegenüber sehr grosszügig und verzichtete auf den grössten Teil des Geldes, was bei der Ablöse der Vorfälligkeit, angefallen werden.

Am Ende sind wir mit ein paar Tausend Euro Gewinn glücklicherweise gut aus der Sache rausgekommen.

Vllt könntest Du das mal ins Auge fassen.

LG

15.04.2012 16:42 • #20


T
Hallo,

leider kommt auch das nicht in Betracht. Die finanzierende Bank ist mein Arbeitgeber und da ich dort entsprechend als Mitarbeiter finanziert habe und nicht als normaler Kunde, gelten für mich noch strengere Ablöserichtlinien, als für den Ottonormalverbraucher.

Ein Verkauf kommt jetzt, wo wir vermieten auch deshalb nicht mehr in Frage, weil wir im Fall einer Veräußerung Spekulationssteuer auf den Verkauferlös zahlen müssten, da wir die Immobilie noch keine 10 Jahre haben und wir sie nicht mehr ausschließlich selbst nutzen.

Da bleiben am Schluss selbst bei Veräußerung über Marktwert nichts mehr übrig - nur mein Mann würde seine Lebensversicherung unangetastet zurück bekommen


Aber ich hab mal eine andere Frage: wenn es zukünftig um den Unterhalt für den Kleinen und mich geht - brauche ich dafür einen Anwalt oder kann /darf man sowas außergerichtlich regeln?

15.04.2012 19:57 • #21


U
Hallo Tiefschwarz,

klar, kannst du den Unterhalt selbst regeln.
Aber bei unregelmäßiger Zahlung würde ich einen Unterhaltstitel beantragen, da bist du auf der sicheren Seite.
Ist natürlich knallhart für deinen Ex...

GLG
Uli

15.04.2012 20:02 • x 1 #22


T
Hallo Uli,

Unterhaltstitel klingt nicht nur nach Notarvertrag, sondern nach Anwalt und Gerichtsverfahren... ist das richtg?

15.04.2012 20:16 • #23


C
Unterhaltstitel kannst du auch ausschließlich beim Jugendamt machen, wenn Ihr euch dort einig werdet, außergerichtlich funktioniert das nur mit beiderseitigen Einverständnis. hast du diesen Titel nicht und Dein mann zahlt nicht, dann sind Dir die Hände gebunden und ein langwieriges Gerichtsverfahren würde folgen, zeit in der Du den Unterhalt schon brauchst. hast Du den Titel kannst Du umgehend bei Verzug pfänden

Jedoch ist es sinnvoller einen Anwalt damit zu beauftragen, da die Jugendämter oft nicht so sorgfältig rechnen, d h es wird oft und leider sehr oft dort nicht alles recherchiert bzw berücksichtigt.

Davon abgesehen rate ich dir dringend den Unterhaltstitel nach Alterstufen zu staffeln und dynamisch anpassungsfähig machen zu lassen, d h bei jeder Erhöhung der Tabellen automatisch Erhöhung Deines Titels.

Außerdem und da scheitern leider oft die Jugendämter sind die Düsseldorfer Tabellen ausgelegt für 2 Unterhaltspflichtige Kinder, also wenn Dein Ex nur ein Kind hat, dann stehen Deinem Kind 130 Prozent aus dieser Tabelle z. und genau deshalb solltest Du einen Anwalt aufsuchen.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du arbeitest und eine Tagesmutter benötigst, wird dies vom Staat unterstützt, du musst dich einfach mal erkundigen und nicht sagen dann könnten sich alle eine leisten-es geht um die Notwendigkeit, wer nicht arbeitet oder nicht Alleinerziehend ist bekommt diese Unterstützung natürlich nicht.

Du machst den Eindruck, wie wenn du alles tust nur um dieses Haus zu halten, was nutzt Dir das am Ende wenn Du Dir mit Deinem Kind keinen urlaub etc dadurch leisten kannst und außerdem, Dein Mann kann trotzdem jederzeit seine Meinung ändern. Für diesen Fall bist Du nicht abgesichert, wirst Du auch nicht wenn Du nicht wie alle Dir hier raten zum Anwalt gehst.

Ich verstehe nicht, warum du keinen Anwalt aufsuchst und wenn ein Mieter nicht zahlt, dann kannst Du noch soviele Klauseln im Vertrag haben, so einfach bekommst du Niemanden aus dem Haus-das ist in diesem Rechtsstaat nicht so leicht wie es scheint oder wie Du Dir das vorstellst.

ich wünsche Dir alles Gute

15.04.2012 21:11 • #24


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag