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Trennung Scheidung nach einer langen Onmacht

Wollie
puh....du hast gerade viele Baustellen und ich hoffe, dass deine Anwältin wirklich kompetent ist, um da Ordnung reinzubringen. Aber erstmal: du kannst dies alles bewältigen und schaffen, es braucht nur Zeit. Denke auch, dein Ex ist ein ausgewachsener Narzist, der jetzt versucht, für sich das Beste herauszuholen. Mit anderen Worten: du bist in seinen Augen nur noch lästig und die Ex, welche er so schnell es geht, loswerden will. Und am besten ohne einen Cent. Also erwarte da von seiner Seite kein Entgegenkommen oder ähnliches. Und deshalb auch mein Rat: Nichts, aber auch gar nichts unterschreiben was er da vorlegt. Hol dir Hilfe von Beratungsstellen (Caritas o.ä.) und deine RA soll deinen Unterhaltsanspruch berechnen und einfordern. Und was Studium angeht, da sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, je nach Einkommen. Da kann er mal gar nichts zurückfordern. Aber auch dies sollte deine Anwältin ausrechnen können.
Mach dir eine To Do Liste und arbeite diese Punkt für Punkt ab. Sichere dir alle Unterlagen, welche du bekommen kannst. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Versicherungen usw.
Was das Haus angeht...wenn du nicht im Mietvertrag drin bist, dann bist du da auch zu nichts verpflichtet. Sondern er. Punkt.

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VictoriaSiempre
Zitat von Wollie:
ich hoffe, dass deine Anwältin wirklich kompetent ist,

Für mich liest sich das nicht wirklich so. Ist das eine Fachanwältin (diese Bezeichnung ist wichtig!) für Familienrecht, bei der Du warst? Es gibt etliche Anwälte, die erst einmal für alles ihre Kompetenz anpreisen. Fachanwälte brauchen jedoch Weiterbildungen und sind qualifizierter.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du nach 20 Ehejahren - die aufgrund seines Jobs viel im Ausland verbracht wurden - und 2 Kindern wegen ehebedingter Nachteile auch nach der Scheidung für einen Zeitraum X Unterhalt bekommst, ist sehr hoch. Zumindest das hätte Dir die Anwältin sagen müssen, um Dir ein wenig Stress zu nehmen.

Wird sie jetz wenigstens aktiv und fordert Gehaltsnachweise von ihm ein, damit der Trennungsunterhalt berechnet werden kann? Hast Du Zugriff auf seine Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und/oder Eure Steuererklärungen? Wenn ja: Kopieren. Nirgendwo wird meiner Erfahrung nach beim Unterhalt mehr gelogen als beim lieben Geld.

Ich würde an Deiner Stelle noch mal ~ 250 Euro in die Hand nehmen und eine Zweitmeinung einholen. Bei einem Fachanwalt. Wenn Du kein Geld hast bzw. es zwar da ist, aber nicht bei Dir Cooles Gesicht , dann sollte Dich ein guter Anwalt/eine gute Anwältin auch auf die Möglichkeit der Verfahrenskostenbeihilfe hinweisen.

Das Trennungsjahr ist auch dafür da, dass sich jede/r sortieren kann. Setz Dich deshalb jetzt noch nicht so unter Druck; in einem Jahr kann viel passieren.

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N
@Nimoni Sie meinte schon, dass es danach gegebenenfalls noch Unterhalt gibt. Sie hat nur gesagt, dass das dann immer strenger wird und neu berechnet wird. Ich bin dann wahrscheinlich fertig mit dem Studium.
Ich möchte dann ja auch nicht zu Hause sitzen und Däumchen drehen. Da wird dann mein Gehalt mit angerechnet. Ich denke auch, dass das so sein wird!

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