Thüringer87
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Hallo zusammen,
Meine Frau und ich sind frisch getrennt. Wir waren 9 Jahre zusammen, 4 davon verheiratet, 2 Kinder + Eigentumswohnung. Wohnung wird verkauft, leider mit recht stattlicher Restschuld. Kindesunterhalt ergibt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Meine Befürchtung ist allerdings, dass sie auf Trennungsunterhalt klagen wird, was eh eine Sauerei ist, da sie sich zu dem Schritt entschlossen hat.
Kurz zur finanziellen Situation, habe nach Steuerklassenwechsel ein Durchschnittseinkommen von 2300,- , inkl. Auslöse / Verpflegungsgeld, Kindergeld werden etwa 700,- aufkommen + Schuldenrückzahlungen durch den Wohnungsverkauf. Selbstbehalt liegt wohl bei knapp 1300,-
Sie bekommt Kindergeld 700 von mir, 400 vom Ex, staatliches Kindergeld 660,-, Pflegegeld ca 200 für ihren Sohn + ca 300,- Elterngeld.
Hätte sie Anspruch an mich? Sie steht fast besser da, wie ich. Vll durfte schon jemand hier Erfahrungen sammeln und kann mir weiter helfen, möchte noch nicht direkt zum Anwalt, bis alles geklärt ist.
Werden Auslöse / Verpflegungsgeld mit angerechnet? Ist ja kein eigentliches Einkommen.
Gruß Fabian
Meine Frau und ich sind frisch getrennt. Wir waren 9 Jahre zusammen, 4 davon verheiratet, 2 Kinder + Eigentumswohnung. Wohnung wird verkauft, leider mit recht stattlicher Restschuld. Kindesunterhalt ergibt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Meine Befürchtung ist allerdings, dass sie auf Trennungsunterhalt klagen wird, was eh eine Sauerei ist, da sie sich zu dem Schritt entschlossen hat.
Kurz zur finanziellen Situation, habe nach Steuerklassenwechsel ein Durchschnittseinkommen von 2300,- , inkl. Auslöse / Verpflegungsgeld, Kindergeld werden etwa 700,- aufkommen + Schuldenrückzahlungen durch den Wohnungsverkauf. Selbstbehalt liegt wohl bei knapp 1300,-
Sie bekommt Kindergeld 700 von mir, 400 vom Ex, staatliches Kindergeld 660,-, Pflegegeld ca 200 für ihren Sohn + ca 300,- Elterngeld.
Hätte sie Anspruch an mich? Sie steht fast besser da, wie ich. Vll durfte schon jemand hier Erfahrungen sammeln und kann mir weiter helfen, möchte noch nicht direkt zum Anwalt, bis alles geklärt ist.
Werden Auslöse / Verpflegungsgeld mit angerechnet? Ist ja kein eigentliches Einkommen.
Gruß Fabian