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Trennungsunterhalt - was wird berechnet?

Thüringer87
Hallo zusammen,
Meine Frau und ich sind frisch getrennt. Wir waren 9 Jahre zusammen, 4 davon verheiratet, 2 Kinder + Eigentumswohnung. Wohnung wird verkauft, leider mit recht stattlicher Restschuld. Kindesunterhalt ergibt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Meine Befürchtung ist allerdings, dass sie auf Trennungsunterhalt klagen wird, was eh eine Sauerei ist, da sie sich zu dem Schritt entschlossen hat.
Kurz zur finanziellen Situation, habe nach Steuerklassenwechsel ein Durchschnittseinkommen von 2300,- , inkl. Auslöse / Verpflegungsgeld, Kindergeld werden etwa 700,- aufkommen + Schuldenrückzahlungen durch den Wohnungsverkauf. Selbstbehalt liegt wohl bei knapp 1300,-
Sie bekommt Kindergeld 700 von mir, 400 vom Ex, staatliches Kindergeld 660,-, Pflegegeld ca 200 für ihren Sohn + ca 300,- Elterngeld.

Hätte sie Anspruch an mich? Sie steht fast besser da, wie ich. Vll durfte schon jemand hier Erfahrungen sammeln und kann mir weiter helfen, möchte noch nicht direkt zum Anwalt, bis alles geklärt ist.
Werden Auslöse / Verpflegungsgeld mit angerechnet? Ist ja kein eigentliches Einkommen.

Gruß Fabian

28.10.2022 23:08 • #1


L
Ein bisschen was zu Lesen kannst da die Daten eintragen
https://www.steuerschroeder.de/Steuerre...deEALw_wcB

29.10.2022 00:28 • #2


A


Trennungsunterhalt - was wird berechnet?

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Thüringer87
@LastHope Alle Daten habe ich noch nicht, da ich erst abwarten muss, dass die Wohnung verkauft wird, was übrig bleibt und wieviel monatlich zurück gezahlt werden muss.

29.10.2022 00:31 • #3


VictoriaSiempre
Hallo Fabian,

Zitat von Thüringer87:
Meine Befürchtung ist allerdings, dass sie auf Trennungsunterhalt klagen wird, was eh eine Sauerei ist, da sie sich zu dem Schritt entschlossen hat.


Das kann ich total verstehen, aber in D gibt es das Schuldprinzip nicht mehr und spielt deshalb beim Unterhalt - außer bei groben Verstößen - keine Rolle.

Zitat von Thüringer87:
Hätte sie Anspruch an mich? Sie steht fast besser da, wie ich. Vll durfte schon jemand hier Erfahrungen sammeln und kann mir weiter helfen, möchte noch nicht direkt zum Anwalt, bis alles geklärt ist.
Werden Auslöse / Verpflegungsgeld mit angerechnet? Ist ja kein eigentliches Einkommen.

Doch, Du solltest direkt zum (Fach!)Anwalt für Familienrecht, um Dich beraten zu lassen. Ein Erstgespräch kostet ca. 200 Euro und ist gut angelegtes Geld, um zu erfahren, was schlimmsten- oder bestenfalls auf Dich zukommen kann. Vor Gericht und auf hoher See ist man dann in Gottes Hand.

Dir wird hier niemand aufgrund Deiner Angaben seriöse Tipps geben können (oder, falls Jurist*in, dürfen).

Ich bin absoluter Laie und kann höchstens mit gefährlichen Halbwissen glänzen Meines Wissens geht es bei der Unterhaltsberechnung immer um das bereinigte Netto, d. h. von Deinem Einkommen könnten noch Ausgaben abgezogen werden. Auch war Eure Ehezeit sehr kurz und Deine Frau ist noch jung - ich kann mir nicht vorstellen, dass lange nachehelicher Unterhalt fällig wird.

Trennungsunterhalt ist noch mal ne andere Sache, aber um da schlauer zu werden, brauchst Du unbedingt einen Anwalt! Ich gehe mal davon aus, dass Du auch noch den Kindesumgang regeln willst oder seid Ihr Euch da einig?

Bist Du der Vater von dem pflegebedürftigen Kind? Elterngeld wird ja nicht ewig gezahlt, wie lange bekommst sie das noch? Warum solltest Du für die Restschulden #Wohnungsverkauf alleine aufkommen?

29.10.2022 00:43 • x 2 #4


K
Zitat von Thüringer87:
Meine Befürchtung ist allerdings, dass sie auf Trennungsunterhalt klagen wird, was eh eine Sauerei ist, da sie sich zu dem Schritt entschlossen hat.

Ob sie es machen wird, weiss hier natürlich niemand. Aber den Anspruch würde sie ohne Probleme durchgesetzt bekommen. Allerdings wäre bei Dir zu klären, ob Du überhaupt noch Trennungsunterhalt leisten kannst. Du verdienst durchschnittlich, würde ich sagen, musst schon 2 Kinder unterhalten (Kindesunterhalt kommt immer zuerst) und hast auch noch den Kredit abzuzahlen. Kann mir fast nicht vorstellen, dass dann noch etwas für Deine Ex-Frau überbleibt.

Aber es wurde ja schon geschrieben: Für eine konkrete Aussage brauchst Du einen Anwalt. Vor 6 Jahren habe ich runde 300,00 EUR für die Klärung bezahlt. Es gibt aber auch Rechtsschutzversicherer für Familiensachen, die eine Erstberatung bezahlen, auch wenn Trennung/Scheidung generell nicht versicherbar ist.

29.10.2022 08:01 • x 1 #5