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Scheidung und Trennungsunterhalt - offene Fragen

Krissy0975
Hallo ihr lieben da draussen,

Danke erstmal an alle die mir zurückgeschrieben haben und und Mut zugesprochen haben. DANKE!
Nun habe ich eine weitere Frage veleicht weiß ja jemand bescheid. Ich war heute bei meiner Rechtsanwältin. Als ich nach Hause kam habe ich die Zahlung die mein Mann am 15.07.2020 gemacht nochmal überprüft.Meine damit den Verwendungszweck und da hatts mich umgehauen. Diese 2000 Euro monatlichen sind das was mein Mann mir als Haushaltsgeld überweist um alle Rechnungen und einkäufe und was sonst noch noch anfällt zu bezahlen. Sonst stand da immer im Verwendungszweck. Monatliche Ausgaben.Nun steht da Trennungsunterhalt unter Vorbehalt. Habe ihn angerufen was das soll. er meint das hätte der Anwalt so gewollt. Warum Trennungsunterhalt wir wohnen noch immer zusammen. Darf der Anwalt das so angeben? Meine Anwältin hatt leider schon zu .Und bis morgen platze ich. Seit dem 16.06.2020 als ich meinen Mann gesagt habe er hatt das ende der Fahnenstange erreicht benimmt er sich wie ein A. . . Er tut und macht was er will. Hatt sich schon junge Frauen angelacht. Leute ich bin am Ende. seit 2 Monaten renne ich von Amt zu Amt und er macht nichts. .alles ich zwecks Umzug und Renovierung. Nerven auf Null

11.08.2020 17:58 • #1


Heffalump
Seit ihr offiziell getrennt, auch wenn ihr noch zusammen wohnt? Dann steht dir Trennungsunterhalt zu

11.08.2020 18:00 • #2


A


Scheidung und Trennungsunterhalt - offene Fragen

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Krissy0975
Hallo,

nein wir leben noch zusamen und sich noch nicht getrennt. Habe erst alles am 02.07.2020 meiner Anwältin übergeben. Aber ich glaube er hat nur auf meinen Startschuss gewartet . Das er gehen kann, weil er zu feige dazu war........

11.08.2020 18:02 • #3


Heffalump
Zitat von Krissy0975:
nein wir leben noch zusamen und sich noch nicht getrennt.

Moment.

Da Zusammen wohnen und als Paar getrennt sein, geht selbstverständlich schon. Sonst hätte der Besuch beim Anwalt doch wenig Sinn? Oder denke ich jetzt falsch? Es gibt viele Paare, die getrennt in der gleichen Wohnung sitzen.

11.08.2020 18:17 • #4


Krissy0975

15.10.2020 22:48 • #5


Gorch_Fock
Und was hat jetzt Unterhalt mit Gerechtigkeit zu tun? Du bist für Dein Leben selber verantwortlich, liebe Krissy. Das ist heute auch grundsätzlich nach Trennungen so. Und das ist auch gut so.
Du bekommst 1377 Euro cash unter Vorbehalt und es reicht nicht? Dein Anwalt sollte Dir den Betrag ausrechnen können - kann er dies nicht, solltest Du den Anwalt wechseln. Der TU steht Dir bis zur Scheidung zu. Dazu natürlich Kindesunterhalt, den Du aus der Düsseldorfer Tabelle (Zahlbetrag) ablesen kannst. Aber auch Dein Ex hat Rechte. Je nach OLG-Bereich können unterschiedliche Positionen für Fahrtkosten, Rentenversicherungen etc. angesetzt werden. In zwei Jahren bist Du übrigens für Deine Tochter ebenfalls barunterhaltspflichtig. Und nicht mehr DU bist dann verantwortlich, sondern es liegt an Eurer Tochter Euch beide dazu aufzufordern, ihr den notwendigen Unterhalt zu zahlen.

15.10.2020 23:03 • #6


G
Deine Tochter ist mit 16 nicht betreuungsbedürftig und Du bist rechtlich gehalten, einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachzukommen. Die Schuldfrage ist seit Ende der 70er Jahre (gottseidank) abgeschafft, bei TU geht es nicht um Gerechtigkeit.

Warum die Anwälte sich bei TU bedeckt halten, müsstest Du doch eigentlich von Deinem Anwalt erfahren haben. Geht dann vermutlich nur darum, dass noch weitere Unterlagen von ihm fehlen oder sein Gehalt schwankend aufgrund Provisionen/ Selbständigkeit ist. Aber die Frage kannst Du bestimmt besser beantworten.

Da er unter Vorbehalt zahlt, würde ich an Deiner Stelle Rückstellungen bilden, solltest Du Dir unsicher sein.

16.10.2020 06:55 • #7


B
Liebe Krissy,
es wäre hilfreich, wenn du mit deinem Thema in einem Thread bleibst, sonst gehen die Zusammenhänge verloren. Du kannst die @Forenleitung bitten, deine Fäden zusammen zu legen, da sie themengleich sind.

Zitat von Krissy0975:
Versteht mich nicht falsch aber nach über 15 Jahren Betrug möchte ich auch mal Gerechtigkeit.

Zitat von Krissy0975:
1998 habe ich immer wieder bemerkt dass mein Mann mir fremdgeht.

Welche Art von Gerechtigkeit schwebt dir denn nach jahrelanger Duldung der Eskapaden deines Ex vor? Du hast seit 22 (oder 15?) Jahren immer wieder bemerkt, dass dein Mann dich betrügt. Und hast keine Konsequenzen gezogen. Damit bist du verantwortlich für deine Situation.
Zu den Unterhaltsfragen muss man wissen, was mit eurem ältesten Sohn ist, ob er wirtschaftlich selbständig ist oder noch im Studium/Ausbildung. Falls er noch Unterhaltsempfänger ist, seid Ihr beide unterhaltspflichtig, dein Ex und du. Für die Tochter hast du Anspruch auf Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist sein bereinigtes Netto-Einkommen ausschlaggebend. Er dürfte dabei bereinigt in Stufe 6 oder 7 landen. Hier ist der Zahlbetrag zwischen 535 Euro und 574 Euro für die Altersstufe.

Für die Berechnung des Trennungsunterhalts ist dein Einkommen entscheidend. Arbeitest du, wie finanzierst du dich? Während des Trennungsjahres werden die ehelichen Verhältnisse fortgesetzt, du musst also nicht gleich mehr arbeiten. Allerdings solltest du natürlich versuchen, so schnell wie möglich auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen.

Zitat von Gaste:
Deine Tochter ist mit 16 nicht betreuungsbedürftig und Du bist rechtlich gehalten, einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachzukommen.

Nicht während des Trennungsjahres. Auch nicht in einer Langzeitehe von 22 Jahren mit zwei Kindern. Hier werden schon die eventuell entstandenen eheliche Nachteile berücksichtigt und möglicherweise auch noch länger nachehelicher Unterhalt fällig.

Empfehlen würde ich, falls dies von der Kommunikation her möglich ist, euch friedlich und möglichst ohne Anwälte über eure finanzielle Situation zu einigen. Denn euer gemeinsames Geld, das Ihr Anwälten gebt, kann weder dein Ex noch du ausgeben.

16.10.2020 07:32 • x 1 #8


CaveCanem
Zitat von Krissy0975:
beide Anwälte habe sich noch nicht geäußert zum Unterhalt.


Niemand hier.

Tritt Deinem Anwalt mal in den Hintern. Heute bis 12. Länger vermutlich nicht erreichbar.

Der soll sich bitte mal äußern. Kling für mich nach zu wenig.

Zitat von Gaste:
Deine Tochter ist mit 16 nicht betreuungsbedürftig und Du bist rechtlich gehalten, einer Berufstätigkeit in Vollzeit nachzukommen.


Mag sein. Aber Unterhalt schuldet er ihr bis 25. Es sei denn, sie hat vorher einen Berufsabschluss.

Wenn sie vollzeit zuhause war, und das zwischen den Ehepartnern schon immer so Usus war, dann ist die erst mal gar nix.

Zudem: find mal bei Corona ganz schnell nen Job. Is klar.

Rückstellungen bilden.... wie? Wozu? Von irgendwas muss sie ja leben.

Gib bitte keinen Rechtsrat hier!

Das kann und darf das Forum nicht leisten.

Bitte geh zu DEINEM Anwalt. NIE in ein Forum.

Du zahlst ja dafür, dass er Deine Dinge regelt! Dann soll er doch bitte sagen, was es damit auf sich hat.

Und ob das ausreicht bei 4500 Gehalt. (Brutto oder Netto übrigens?)

16.10.2020 07:36 • x 1 #9


B
Zitat von CaveCanem:
Kling für mich nach zu wenig.

Eine solche Aussage ohne jegliche Info über die Höhe des bereinigten Einkommens des Ex, die Anzahl der Unterhaltsberechtigten, das Einkommen der TE, Glaskugel?

Zitat von Tin_:
Das Geld steht deiner Tochter zu, nicht dir.

Trennungsunterhalt steht ihr je nach Einkommenssituation natürlich zu. Die Tochter bekommt keinen Trennungsunterhalt sondern die Mutter erhält Kindesunterhalt für die 16-Jährige.

Zitat von CaveCanem:
Aber Unterhalt schuldet er ihr bis 25.

Sobald die Tochter 18 ist, sind beide Eltern dem erwachsenen Kind gegenüber barunterhaltspflichtig.
Zitat von CaveCanem:
Gib bitte keinen Rechtsrat hier!

16.10.2020 07:42 • #10


T
Zitat von Brightness2:
Die Tochter bekommt keinen Trennungsunterhalt sondern die Mutter erhält Kindesunterhalt für die 16-Jährige.

Das ist mir bewusst, wer das Geld erhält. Allerdings: schau dir die Rechtssprechung an. Das Geld steht dem Kind zu. Ob die TE nun Unterhalt für sich bekommen KANN geht nicht aus dem Text hervor. Mir ging es primär um die Formulierungen und dem offensichtlichen Gedanken dahinter.

16.10.2020 07:48 • #11


CaveCanem
@Tin Geht gar nicht.

Viel scheinst Du von Ehe nicht zu begreifen.

Eine Ehe ist immer ein Rechtsgeschäft.

Irgendjemand steht meist zuhause, kocht, putzt, zieht die Kinder groß.

In einer Ehe erbringt nicht nur der die Leistung, der arbeiten geht. Sondern beide.

Genau dafür gibts den Rentenausgleich.

Und Unterhalt.

Und Trennungsunterhalt.

Der sich nach des Anderen Einkommen und Kosten richtet.

Nicht nach Gefühlen. Lern das endluch mal!

Deine Posts unter den Posts von Frauen, die den Fehler machen, ausgerechmet hier um Rat zu fragen sind widerlich, triefen von Selbstgerechtigkeit. Und spiegeln wider, dass echte Ahnung komplett fehlt und Du nach gefühlter Rechtslage gehst.

Sie schreibt SIE! bekommt Trennungsunterhalt.

Manchmal hilft es durchaus, Menschen als Fachleute für deren Lebenssituation zu setzen.

@te Ruf Deinen Anwalt an. Heute. Jetzt. Bis Du Antwort bekommst.

Hier kann und wird Dir keiner helfen.

16.10.2020 07:55 • x 1 #12


T
Zitat von CaveCanem:
Eine Ehe ist immer ein Rechtsgeschäft.

Und ich Dummerchen dachte immer, es ginge um Liebe...

Zitat von CaveCanem:
Irgendjemand steht meist zuhause, kocht, putzt, zieht die Kinder groß.

Und wo steht, dass das die TE hier übernommen hat?
In meiner Welt teilt man sich Haushalt und Kindererziehung.

Und ja, es geht mir hier nicht darum einen rechtsverbindlichen Ratschlag zu geben. Es geht mir um ihre Absicht, nicht den Fakt an sich.
Die Denke hinter der Absicht.

Übrigens: da steht nichts von Trennungsunterhalt, sondern dass die Anwälte dazu was sagen werden, nicht dass er ihr zusteht.

16.10.2020 08:01 • #13


CaveCanem
Zitat von Tin_:
Und ich Dummerchen dachte immer, es ginge um Liebe...


Das erklärt einiges.

Aber es entschuldigt nix.

Nachdem sie Trennungsunterhalt (!) bekommt und das sogar freiwillig... Hirn einschalten.

Keiner zahlt, wenn er nicht muss.

Kannst Du nicht lesen oder willst Du nicht? Steht im Titel. Steht im Text, dass es um Trennungsunterhalt (!) geht.

Wer 15 Jahre betrogen wurde und sich dann abgespeist fühlt, der darf auch schon mal sauer sein.

Wer bist denn Du, sie dafür zu verdammen?

16.10.2020 08:06 • x 1 #14


CaveCanem
Meine Güte... komm... hat keinen Sinn.

Zitat von Krissy0975:
Nun warte ich noch was unsere Anwälte wegen dem Trennungsunterhalt sagen. Aber da kommt nix.



Nicht warten! Selbst aktiv werden! Ruf Deinen Anwalt an. Dann weißt Du, was Sache ist!

16.10.2020 08:12 • x 1 #15


A


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