Zitat von Purpleskies: ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten.
Als Beschuldigter musst Du dieser Vorladung nicht folgen. Beschuldigte, die nicht erscheinen, sind täglich Brot für die Polizei.
Zitat von Purpleskies: Ich habe versucht, sie nach unserer Trennung unter einer anonymen Nummer ein paar Mal zu kontaktieren (etwa alle 2 Wochen über mehrere Monate).
Vor ein paar Wochen war ich in der Wohnung ihrer Schwester und wollte mit ihr reden und ein altes Geschenk zurückgeben.
Definiere „ein paar Mal“? Alle 2 Wochen über mehrere Monate - es macht einen Unterschied, ob Du sie dann jeweils 150 x (und das auch noch mitten in der Nacht) oder 5 x angerufen hast.
Ansonsten ist das zwar vielleicht eine unangemessene Kontaktaufnahme, wird aber sehr wahrscheinlich noch lange nicht als Stalking bewertet. Deine Ex ist hier beweispflichtig.
Hast Du eine Vorgeschichte, bist Du anderweitig wegen solchem Verhalten bereits aufgefallen?
Zitat von Purpleskies: Was riskiere ich? Nur die Bezahlung eines Anwalts,
Ein Anwalt hinzuzuziehen ist womöglich gut investiertes Geld, um Zeit und Nerven zu sparen. Dem kannst Du alles weitere überlassen.
Zitat von Purpleskies: eine Geldstrafe
Kaum.
Zitat von Purpleskies: oder eine Gefängnisstrafe?
Schon gar nicht.
Ich würde darauf tippen, dass das Verfahren eingestellt wird - jedenfalls dann, wenn Du nicht einschlägig vorbestraft bist.
Mach jetzt nen Haken an die Geschichte und kontaktiere Deine Ex nie wieder.