Weniger Scheidungen in Deutschland

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Weniger Scheidungen in Deutschland

Freitag 8. Dezember 2006, 15:31 Uhr

Wiesbaden (AP) Erstmals seit sechs Jahren ist die Zahl der Scheidungen in Deutschland wieder deutlich zurückgegangen: Knapp 201.700 Ehen wurden hier zu Lande im vergangenen Jahr geschieden, rund 5,6 Prozent weniger als 2004, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Von 1.000 bestehenden Ehen gehen damit pro Jahr durchschnittlich elf in die Brüche. 1992 lag die Zahl der Scheidungen mit 135.010 noch erheblich niedriger, der Höchststand wurde 2003 mit 213.975 Scheidungen erreicht. 2004 setzte dann ein leichter Rückgang ein.

«Von einem Trend kann man jetzt aber noch nicht reden»,

sagte Martin Conrad vom Statistischen Bundesamt der Nachrichtenagentur AP. Noch immer werde Untersuchungen zufolge insgesamt jede dritte Ehe im Laufe ihres Bestehens geschieden. Dennoch sei es nicht verwunderlich, wenn die Zahl der Scheidungen auch im kommenden Jahr weiter zurückginge, sagte Conrad.

Für Hans Bertram von der Berliner Humboldt-Universität sind höhere Scheidungsraten dagegen kein Übergangsphänomen, sondern zumindest teilweise eine Folge der demographischen Entwicklung: Früher habe noch der Tod die Ehe geschieden, sagte der Familiensoziologe im ZDF-Morgenmagazin. Wegen der längeren Lebensdauer sei nun eben die gerichtliche Scheidung an dessen Stelle getreten. «Man sollte sich das vorstellen wie einen Fluss des Lebens: Für die große Mehrheit geht er gerade, aber für viele geht er nicht ganz so gerade und es gibt Verzweigungen.»

Die meisten der 2005 geschiedenen Ehen hielten jedoch nicht einmal bis zum «verflixten siebten Jahr», sondern gingen bereits im fünften oder sechsten Jahr nach der Heirat zu Ende. Fast 13 Prozent (25.330) der im vergangenen Jahr geschiedenen Ehen gingen in diesen Jahren in die Brüche.
Wird berücksichtigt, dass die meisten Scheidungen erst ein Jahr nach der Trennung vollzogen werden, erfolgt der tatsächliche Bruch in den meisten Fällen sogar schon deutlich früher.

Ein besonders hohes Scheidungsrisiko ergibt sich Bertram zufolge auch, wenn die erwachsen gewordenen Kinder das elterliche Haus verlassen und die Partner sich in der Beziehung neu positionieren. «Sie müssen so etwas wie eine nachelterliche Gefährtenschaft entwickeln, und das klappt manchmal, und manchmal klappt es nicht», erklärte er. Knapp die Hälfte der 2005 geschiedenen Paare hatte Kinder unter 18 Jahren. Dennoch ging die Zahl der von Scheidungen betroffenen Minderjährigen von 168.900 im Jahr 2004 um 7,4 Prozent auf 156.400 zurück.

Mehr als 85 Prozent (172.300) der 2005 beendeten Ehen wurden nach einjähriger Trennung geschieden. In fast sechs Prozent der Fälle (4.000) waren die Partner weniger als ein Jahr getrennt gewesen. Die höchste Scheidungsrate hatte das Bundesland Berlin: Von 1.000 bestehenden Ehen wurden dort im vergangenen Jahr 16 geschieden. In Hamburg gingen knapp 15, in Schleswig-Holstein und Bremen rund 13 von 1.000 Ehen in die Brüche.

In einer Mehrheit von 56 Prozent der Scheidungsfälle (112.400) des vergangenen Jahres stellte die Frau den Scheidungsantrag, nur in 36,5 Prozent der Fälle (73.700) der Mann. In den übrigen Fällen beantragten beide Eheleute die Scheidung. Gegenüber 2004 sank die Zahl der nur vom Mann beantragten Scheidungen um 5,5 Prozent, die der nur von der Frau beantragten gingen um 6,8 Prozent zurück.


Stichwort: Ehescheidung

Freitag 8. Dezember 2006, 13:41 Uhr

Frankfurt/Main (AP) Obgleich das deutsche Recht die Ehe als lebenslange, dem Wesen nach unverbrüchliche Verbindung zweier Menschen definiert, lässt es unter bestimmten Umständen doch deren Auflösung zu. War hierfür noch vor wenigen Jahrzehnten die Feststellung der Schuld eines Ehepartners wie beispielsweise Untreue der Hauptscheidungsgrund, ist heute allein der neutrale Tatbestand der Zerrüttung maßgeblich.

Gleichwohl stuft die Rechtsordnung die Schutzwürdigkeit der Ehe noch immer derart hoch ein, dass eine mit Heirat besiegelte Lebenspartnerschaft ausschließlich durch formellen Richterspruch beendet werden kann. Weil die Richter aber nicht mehr die Schuld eines der Gatten, sondern lediglich deren ernsthafte Absicht, die Ehe zu beenden, nachweisen müssen, ist eine Scheidung heutzutage in der Regel weit weniger kompliziert als noch in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Allerdings müssen die Ehegatten durch ihr Verhalten belegen, dass wirklich nichts mehr geht. So nehmen die Gerichte ein Scheitern der Ehe dann als unwiderlegbar an, wenn die Gatten ein Jahr getrennt leben und der Scheidungsantrag von beiden befürwortet wird. Jedoch kann eine Ehe bereits vor Ablauf eines Jahres geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung eine unzumutbare Härte für einen der Partner darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte wird angenommen, wenn Misshandlungen vorliegen oder ein Partner durch eine «Ehe zu dritt» in unerträglicher Weise gedemütigt würde.

Als unwiderlegbar vermutet wird das Scheitern, wenn die Ehegatten drei Jahr getrennt sind. Weitere Nachweise müssen in letzterem Fall nicht erbracht werden.

Die Gerichte haben jedoch auch die Möglichkeit, eine Scheidung abzulehnen. So soll eine Ehe trotz ihres Scheiterns nicht geschieden werden, wenn dies im Interesse gemeinsamer minderjähriger Kinder ausnahmsweise notwendig erscheint. Eine Beendigung der Ehe kommt laut Gesetz auch dann nicht in Frage, wenn sie für den Gatten, der die Scheidung ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde. Solche außergewöhnlichen Umstände sind in der Regel schwere Krankheit oder fortgeschrittenes Alter.

Grundsätzlich gilt, dass durch Scheidung in finanzielle Not geratene Gatten Anspruch auf Unterhalt durch den früheren Ehepartner haben. Anspruch auf Unterhalt durch den Expartner hat auch derjenige, der nach der Ehe die Kinder betreut und deshalb kein Geld verdienen kann.

Nach der Statistik laufen in Deutschland schon seit Jahrzehnten rund 90 Prozent der Ehescheidungen einvernehmlich ab. Ein Grund dafür ist, dass ein Rechtsstreit als noch problematischer empfunden wird als eine mitunter mühsame Einigung. Hinzu kommt, dass eine einvernehmliche Scheidung mit Hilfe nur eines Anwaltes vollzogen werden kann, was die Kosten des Rechtsaktes erheblich verringert.





08.12.2006 19:01 • #1


S
Leider geht keine Einigung ,wenn die Ehepaartner nicht an einem Strang ziehen ,sondern gegeneinander aneseln..

08.12.2006 20:58 • #2




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