Margaretha
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ich würde gerne Eure Meinung hören. Ich habe einen Lebenspartner, der seit ... von seiner (Ex)-Frau getrennt lebt. Die Trennung wurde erst ordnungsgemäß im eigenen Haus (Eigentümer ist mein Partner) ausgeführt. Da dies aber emotional auf die Dauer sehr belastend ist, ist mein Freund nunmehr seit einigen Wochen zu mir gezogen.
Fakt ist - mein Freund war seit Januar immer gewillt, die Trennung einvernehmlich durchzuführen. Er hatte seiner Ex-Frau mehrere Angebote unterbreitet um sich gütlich zu einigen. Seine Ex-Frau ist auf keinerlei Angebot eingegangen und seit nunmehr 10 Monaten nicht einmal fähig gewesen, sich mit meinem Freund an einen Tisch zu setzen um über die ganze Sache zu sprechen.
Sie hat sofort alles nur über Anwalt kommunizieren lassen. Obwohl das Haus meinem Partner allein gehört, ist Sie seither nicht einmal gewillt, sich nach einer passenden Wohnung umzusehen (sie hat ein gutes Einkommen und beide haben keine Kinder).
Sie möchte auf "Biegen und Brechen" in dem Haus bleiben und fühlt sich nach 10 Monaten immer noch nicht in der Lage die Situation zu akzeptieren (Mein Freund und Sie hatten bereits seit 3 Jahren getrennte Schlafzimmer - die Ehe war sozusagen nur noch eine WG - ohne Gefühle).
Da Sie jedoch ein sehr materiell eingestellter Mensch ist, weigert Sie sich auszuziehen, hat einfach diverse Schlösser ausgetauscht um meinem Freund den Zugang zu verwehren.
Nunmehr steht für die Dame eine gerichtliche Wohnungszuweisung an.
Was ich lachhaft finde, dass Sie mit diversen ärztlichen Gutachten daherkommt (über Anwalt). Ich würde gerne Eure Meinung hören zu folgendem ärztlichen Attest
FOLGENDER WORTLAUT IM ATTEST:
Die Patientin ist bei mir in ärztlicher Behandlung seit - wegen einer bakteriellen Bronchitis. Diese geht möglicherweise auch auf die psychische Belastung ihrer Eheangelegenheit und die Aufforderung, die Wohnung zu räumen, zurück. Frau x. war vom - arbeitsunfähig und ist derzeit aus ärztlicher Sicht auf absehbare Zeit noch in einem gesamtgeschwächten körperlichen Zustand. Zu einem Wohnungswechsel kann wegen der damit verbundenen physischen und psychischen Belastung aus ärztlicher Sicht derzeit nicht geraten werden.

