29

Ärztliches Attest wg gerichtlicher Wohnungszuweisung

M
Liebe Forum-Leser,

ich würde gerne Eure Meinung hören. Ich habe einen Lebenspartner, der seit ... von seiner (Ex)-Frau getrennt lebt. Die Trennung wurde erst ordnungsgemäß im eigenen Haus (Eigentümer ist mein Partner) ausgeführt. Da dies aber emotional auf die Dauer sehr belastend ist, ist mein Freund nunmehr seit einigen Wochen zu mir gezogen.
Fakt ist - mein Freund war seit Januar immer gewillt, die Trennung einvernehmlich durchzuführen. Er hatte seiner Ex-Frau mehrere Angebote unterbreitet um sich gütlich zu einigen. Seine Ex-Frau ist auf keinerlei Angebot eingegangen und seit nunmehr 10 Monaten nicht einmal fähig gewesen, sich mit meinem Freund an einen Tisch zu setzen um über die ganze Sache zu sprechen.
Sie hat sofort alles nur über Anwalt kommunizieren lassen. Obwohl das Haus meinem Partner allein gehört, ist Sie seither nicht einmal gewillt, sich nach einer passenden Wohnung umzusehen (sie hat ein gutes Einkommen und beide haben keine Kinder).
Sie möchte auf Biegen und Brechen in dem Haus bleiben und fühlt sich nach 10 Monaten immer noch nicht in der Lage die Situation zu akzeptieren (Mein Freund und Sie hatten bereits seit 3 Jahren getrennte Schlafzimmer - die Ehe war sozusagen nur noch eine WG - ohne Gefühle).
Da Sie jedoch ein sehr materiell eingestellter Mensch ist, weigert Sie sich auszuziehen, hat einfach diverse Schlösser ausgetauscht um meinem Freund den Zugang zu verwehren.
Nunmehr steht für die Dame eine gerichtliche Wohnungszuweisung an.
Was ich lachhaft finde, dass Sie mit diversen ärztlichen Gutachten daherkommt (über Anwalt). Ich würde gerne Eure Meinung hören zu folgendem ärztlichen Attest
FOLGENDER WORTLAUT IM ATTEST:
Die Patientin ist bei mir in ärztlicher Behandlung seit - wegen einer bakteriellen Bronchitis. Diese geht möglicherweise auch auf die psychische Belastung ihrer Eheangelegenheit und die Aufforderung, die Wohnung zu räumen, zurück. Frau x. war vom - arbeitsunfähig und ist derzeit aus ärztlicher Sicht auf absehbare Zeit noch in einem gesamtgeschwächten körperlichen Zustand. Zu einem Wohnungswechsel kann wegen der damit verbundenen physischen und psychischen Belastung aus ärztlicher Sicht derzeit nicht geraten werden.

26.09.2015 17:57 • #1


H
Es geht um eine Angelegenheit zwischen Deinem Partner und seiner von ihm getrennt lebenden Frau. Ich finde, Du hast da überhaupt nicht mitzumengen und Dich da einzumischen. Überlass das Deinem Partner.

Wenn Ihr in D lebt, dann ist das Trennungsjahr erst im Januar 2016 beendet. Solange dürfte es schwierig sein, sie des Hauses zu verweisen. Sind denn alle anderen Dinge (Trennungsunterhalt etc.) geregelt?

Es wird auch eine Rolle spielen, wie lange Dein Freund verheiratet war, ob seine Frau ehebedingte Nachteile hat, ob sie arbeitet oder wieder arbeiten kann.

26.09.2015 18:09 • #2


A


Ärztliches Attest wg gerichtlicher Wohnungszuweisung

x 3


S
Nicht sehr schön von Dir, über einen anderen Menschen,(hier sogar zwei) während seiner Abwesenheit das Leben in der Öffentlickeit zu posten, unabhängig von der Anonymität.

Gehe kaum davon aus, dass einer der beiden Dich darum gebeten hat.

Bei solchen Fragen wendet man sich an einen fachgerechten Anwalt, das wäre dann Aufgabe Deines Partners.


Wenn Du damit Probleme hast mit der beschriebenen Siatuation von Dir, wende Dich an Deinen Arzt, der Dich psychologisch unterstützen kann.

26.09.2015 18:17 • #3


M
Danke für deine Meinung. Alles Gute !

26.09.2015 18:18 • #4


M
Zitat von Santo1:
Nicht sehr schön von Dir, über einen anderen Menschen,(hier sogar zwei) während seiner Abwesenheit das Leben in der Öffentlickeit zu posten, unabhängig von der Anonymität.

Gehe kaum davon aus, dass einer der beiden Dich darum gebeten hat.

Bei solchen Fragen wendet man sich an einen fachgerechten Anwalt, das wäre dann Aufgabe Deines Partners.


Wenn Du damit Probleme hast mit der beschriebenen Siatuation von Dir, wende Dich an Deinen Arzt, der Dich psychologisch unterstützen kann.


-------------------------------------

Gerade weil es hier anonym ist, wollte ich Meinungen hören - denn ich gehe nicht mit solchen Geschichten hausieren im Kreise von bekannten Menschen.
Mein Freund weiß, das ich das hier geschrieben habe - auch ihn interessieren einfach neutrale Meinungen. Das ist Alles.

26.09.2015 18:26 • #5


S
Das ist verständlich, aber so detailiert müsste es ja nicht grad sein über Ditte.

Du weisst ja selber, dass hinter dieser Geschichte nun eine rechtliche Angelenhheit steht und Ihr Gang zum Arzt war keine dumme Idee sondern sehr studiert und könnte das ganze auch sehr beeinflussen. (Zeitbegrentzt)

Ebenso gehört ein Haus nicht einfach dem, ders kaufte während der Ehe, sondern das Gericht entscheidet gemäss diversen Punkten, Ehejahre, Eigenbauinvestitionen, Einkommen etc etc)

Mit dem Arttbericht ersucht sie natürlich das Bleiberecht zu verlängern, indem sie sich psychisch dazu bescheinigen lässt einem Auszug nicht gewachsen zu sein und ebenso evt finanzieller Natur keine Mittel zu haben.

Niemand kennt alls Inhalte diese Verfahrens und daher kann Dir hier keiner sagen was laufen wird!

26.09.2015 18:37 • #6


M
Zitat von Santo1:
Das ist verständlich, aber so detailiert müsste es ja nicht grad sein über Ditte.

Du weisst ja selber, dass hinter dieser Geschichte nun eine rechtliche Angelenhheit steht und Ihr Gang zum Arzt war keine dumme Idee sondern sehr studiert und könnte das ganze auch sehr beeinflussen. (Zeitbegrentzt)

Ebenso gehört ein Haus nicht einfach dem, ders kaufte während der Ehe, sondern das Gericht entscheidet gemäss diversen Punkten, Ehejahre, Eigenbauinvestitionen, Einkommen etc etc)

Mit dem Arttbericht ersucht sie natürlich das Bleiberecht zu verlängern, indem sie sich psychisch dazu bescheinigen lässt einem Auszug nicht gewachsen zu sein und ebenso evt finanzieller Natur keine Mittel zu haben.

Niemand kennt alls Inhalte diese Verfahrens und daher kann Dir hier keiner sagen was laufen wird!


Danke für deine Meinung - ich verstehe allerdings nicht, warum meine Schilderung für Dich zu detailliert sein soll (über Dritte). Es gibt inhaltlich weder Namen noch einen Ort oder Sonstiges, welches auf irgendwas hinweisen kann.
Somit ist meine Schilderung einfach nur eine Geschichte aus dem Leben - und dafür sind ja diese Foren gemacht, um sich auch mal etwas vom Herzen zu schreiben und einfach Meinungen zu hören.

Gruß

26.09.2015 18:45 • #7


S
Damit meine ich auch nur, dass man ohne das Aptippen von einem ärtzlich, ausgehänditem Dokument Zwecks rechtlichem Verfahren eine Situation mit eigenem Worten ausdrücken könnte. Dies sind dann gerichtliche Staats- oder Medizinische Dokumente, die bei einem Verfahren die einer Schweigepflicht unterstehen. Da Du nicht in diesem Verfahren mit drin bist, fände ich es besser, sowas nicht so auszudrücken. Das soll kein Vorwurf sein, nur ein Rat.

gruss

26.09.2015 18:51 • #8


F
Ich würde das Attest von der Forenleitung löschen lassen. Das gehört nämlich in die Schweigepflicht und hat in der Öffentlichkeit nichts verloren.

26.09.2015 18:57 • #9


S
^^^^

Falling zustimme.

26.09.2015 19:02 • #10


M
Zitat von FallingButterfly:
Ich würde das Attest von der Forenleitung löschen lassen. Das gehört nämlich in die Schweigepflicht und hat in der Öffentlichkeit nichts verloren.


Diese Worte geben sinngemäß den Inhalt des Attests wieder ! Es sind weder persönliche noch irgendwelche sensiblen Angaben gemacht worden.

26.09.2015 19:13 • #11


M
Zitat von Santo1:
^^^^

Falling zustimme.


Was heisst das ? Ganze Sätze wären sehr erquickend !

26.09.2015 19:15 • #12


S
Was das bedeutet? Das Falling recht hat als sie schrieb dieses Attest löschen zu lassen!

Irgendwie verstehst Du nicht worüber es hier geht dann erkläre ich es Dir gerne nochmals.

Im Härtefalll hast Du hier ein Dokument, ausgestellt von einem Arzt welches jemand anderem ls Eigentum gehört veröffentlicht, da käme mal der erste Paragraph auf Dich zu.

Des weiteren ist dies ein Attest mit Schweigepflicht!
Der zweite Paragraph an Dich.

Der dritte wäre dann noch die Veröffentlichung Dritten.
wäre der dritte Paragraph

Und der letzte wär verdammt teuer

26.09.2015 19:20 • #13


S
Wenn Du ein Problem hast mit dem Leasing von Deinem Auto erscheinst Du doch auch nicht mit den ganzen vier Seiten Vertrag abgetippt?

Man verfasst solche Sachen mit eigenen Worten mit welchen man sich zum Ausdruck bringt und nicht mit orginalen die man abtippt und an Ditte ausgestellt wurden, das is keine gute Idee

Ich hoffe Du verstehst es nun- wenn nicht auch ok, dann lass es eben stehen und hoffen wir mal dass die Tante hier nicht rumspaziert im Forum

26.09.2015 19:24 • #14


M
Zitat von Santo1:
Was das bedeutet? Das Falling recht hat als sie schrieb dieses Attest löschen zu lassen!

Irgendwie verstehst Du nicht worüber es hier geht dann erkläre ich es Dir gerne nochmals.

Im Härtefalll hast Du hier ein Dokument, ausgestellt von einem Arzt welches jemand anderem ls Eigentum gehört veröffentlicht, da käme mal der erste Paragraph auf Dich zu.

Des weiteren ist dies ein Attest mit Schweigepflicht!
Der zweite Paragraph an Dich.

Der dritte wäre dann noch die Veröffentlichung Dritten.
wäre der dritte Paragraph

Und der letzte wär verdammt teuer



Siehst du auf diesem angeblichen Dokument irgendwelche Namen, Unterschriften oder ähnliches ? Habe geschrieben, das es sich nur um einen sinngemäßen Wortlaut handelt. Definiere Dokument ?..

26.09.2015 19:28 • #15


A


x 4