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Anwaltliche Vertretung

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Zitat:
Ach lieber AFX, das ist alles gar nicht so einfach - wenn sie die Scheidung einreicht musst du eine schriftliche Stellung abgeben, solltest du der Scheidung nicht zustimmen musst dudies begründen ( Vorteile sehe ich eher nicht). Schön im deutschen Familierscht ist es, dass die Kindssache ausgeklammert wird ( und von Kindwegnehmen spricht auch keiner, du bist doch nur der Vater).


Lieber @Schwedus ,........
du hast auch eine Tochter?
Hatte heute ihren ''neuen'' am Handy.
Ich solle doch froh sein, dass er sich um meine Tochter kümmert.
Seine Kinder könne er auch nicht jeden Tag sehen.
Beste war, zwischen mir und meiner Ex wäre Monate nichts mehr gelaufen.
Da fängt ihre Lüge an. Er belog meine Ex, sie ihm..... Haben sich 2 gefunden.
So ist das Leben.

22.10.2018 22:18 • x 2 #46


M
@AFX Rache ist ein schlechter Ratgeber.

Ich kann dich verstehen, habe ähnliches durch. Ich habe aber anders für mich entschieden. Wenn sie mit ihrem Lover, der auch ne Familie hatte und sogar 2 Kinder, zusammen sein will soll sie das tun, aber ohne unsere Ehe als Rückversicherung. Zumal die Rentenpunkte ja weiterlaufen. Also Scheidung eingereicht und ungläubiges Staunen erlebt.
Dumm gelaufen, die verlorenen Rentenpunkte hab ich in den Jahren wieder aufgeholt.
Je länger die Ehe läuft umso später werden die Punkte geteilt, solltest du nicht außer acht lassen.

22.10.2018 22:24 • x 2 #47


A


Anwaltliche Vertretung

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S
Zitat von AFX:

Lieber @Schwedus ,........
du hast auch eine Tochter?
Hatte heute ihren ''neuen'' am Handy.
Ich solle doch froh sein, dass er sich um meine Tochter kümmert.
Seine Kinder könne er auch nicht jeden Tag sehen.
Beste war, zwischen mir und meiner Ex wäre Monate nichts mehr gelaufen.
Da fängt ihre Lüge an. Er belog meine Ex, sie ihm..... Haben sich 2 gefunden.
So ist das Leben.



Blöde Situation, war bei mir nicht viel anders, viele Lügen, auch noch nachdem eigentlich alles klar war - da zweifelt man dann schon ( interessiert Aussenstehende eh nicht).
Wenn Männer denen auch es schon so erging ( nur der Vater zu sein und dadurch die Alltagssorge zu verlieren) andere Männer kontaktieren und ihnen die neue Situation erklären möchten- wie hast du reagiert? Das ist auch mein Problem: ich möchte keine Alleinerziehende als Freundin ( wo es wohl dem Ex so ergeht wie mir).

Zur Scheidung: du hast mehr Einkommen, sobald wie möglich die Scheidung einreichen!

Ja auch eine Tochrer, der neue hat mit ihr schon lange Kontakt- schon bevor er offiziell mit Echse zusammen kam ( waren ja lange Zeit nur Freunde, die sich auch mal im Bett trafen).

23.10.2018 06:13 • x 1 #48


Porcelina1801
Zitat von Puppenmama5269:

Soweit ich weiß, muss der im Vorkasse gehen der die Scheidung zu erst beantragt.
Danach wird es dann zwei geteilt die Kosten, also wenn es vorbei ist.

Korrigiert mich wenn ich mich irre.


Mich würde das auch interessieren. Weiß da jemand näheres?

Mein letzter Stand war, dass derjenige der den Antrag stellt, die Anwaltskosten trägt (bei einem Anwalt) und die Gerichtskosten geteilt werden (abh.vom Verdienst)

Stimmt das so?

23.10.2018 06:38 • x 3 #49


M
Zitat von Porcelina1801:

Mich würde das auch interessieren. Weiß da jemand näheres?

Mein letzter Stand war, dass derjenige der den Antrag stellt, die Anwaltskosten trägt (bei einem Anwalt) und die Gerichtskosten geteilt werden (abh.vom Verdienst)

Stimmt das so?

Ich habe die Scheidung voran getrieben, ich bin zum Anwalt gegangen, muss somit in Vorleistung gehen. Die ungefähre Kostenaufstellung liegt bei 4k Euro, davon wird es wohl auf Halbe/Halbe hinauslaufen. Rechnung kommt erst noch
Zitat von AFX:
Ich werde diese nicht beantragen, selbst nicht im Traum.

Brauchst du auch nicht, wenn du dem nicht zustimmst, muss sie 3 Jahre warten, bis sie ohne deine Zustimmung sich scheiden lassen kann.

23.10.2018 07:12 • x 2 #50


P
@AFX mein Anwalt sagte, das wenn der Daumenlutscher die Scheidung beantragt, wird mein Anwalt es auf 3 Jahre raus zögern.
Bei mir aus finanziellen Gründen.
Nach den 3 Jahren kann einfach geschieden werden ohne mein Einverständnis.

Ich hoffe es läuft so für dich wie du es dir wünscht. Ich drücke die Daumen.

Erwähnte deine Echse, im letzter Zeit, denn mal was wegen einer Scheidung?

23.10.2018 08:54 • x 1 #51


M
Also Trennungsjahr zuzügl. 3 weitere Jahre!

23.10.2018 09:53 • x 1 #52


A
@Puppenmama5269


Zitat:

Erwähnte deine Echse, im letzter Zeit, denn mal was wegen einer Scheidung?


Ja, in letzter Zeit sehr oft. Sie liebt mich nicht mehr. Das ist auch ok.
Ich war gestern richtig sauer, als ich mit meiner Tochter gesprochen hatte und sie mir sagte, ihr neuer wäre da und schläft im Haus.
Ich habe zu ihr gesagt, der Papa mag ihn aber nicht. War ein Fehler, ich weiß
Paar mal angerufen, bis mein Handy gespeert wurde. Der Vertrag läuft ja auf meine Ex ihren Namen. Hab noch ein zweit Handy.
Dann das gesabbel von ihm. Es wäre doch alles nicht so schlimm. Jeder hat das recht sich neu zu verlieben. Als er dann sagte, zwischen mir und meiner Ex wäre doch seit Monaten nichts mehr gelaufen und ich solle es doch verstehen, hätte ich meine Ex gerne nochmal ins Gesicht gespuckt.

23.10.2018 09:56 • x 2 #53


E
Also mein Trennungsjahr ist seit Juli 2018 vorbei. Wir haben auch keine Konten mehr gemeinsam und auch keine Kinder (Glück gehabt). Wir haben jedoch eine Eigentumswohnung gemeinsam. Bei der Trennung haben wir eine notarielle Vereinbarung beim Notar aufsetzen lassen. Er wollte die Wohnung behalten und umschulden. Die Kosten für die Vereinbarung haben wir uns geteilt. 1600 EUR insgesamt. Da waren noch alle andere Sachen geregelt, wie Erbe, Autos, etc.
Nun, nach paar Monaten hat er entschieden das er dich Wohnung nicht behalten will und wir streiten über Anwälte seit einem Jahr darüber. Er musste meinen Anwalt bezahlen. Nun habe ich aufgegeben und lasse ihn die Wohnung verkaufen. Für die Scheidung haben wir einen gemeinsamen Anwalt (meinen). Sonst hätte ich die Anwaltskosten alleine tragen müssen. Und die Gerichtskosten werden geteilt. Also laut meinem Anwalt ich: 3000 EUR, er 500 EUR. Der jenige der den Antrag stellt, muss auch den Vorschuss bezahlen. Bei mir lag er bei 1500 EUR. Das hätte ich nicht alleine bezahlen können und war froh das er die hälfte übernommen hat.

23.10.2018 10:17 • x 2 #54


P
Zitat von AFX:
War ein Fehler


Ohje. Aber es war eben eine kurzschlussreaktion. Doof, aber gut, gibt schlimmeres. Kopf hoch! Wird nicht das letzte unfaire Wort sein das du oder sie im Effekt sagen werdet.

Zitat von AFX:
Als er dann sagte, zwischen mir und meiner Ex wäre doch seit Monaten nichts mehr gelaufen und ich solle es doch verstehen, hätte ich meine Ex gerne nochmal ins Gesicht gespuckt.


Geschwätz. Du weißt das es nicht so ist. Aber Hey, solche Worte kenne ich auch. Ich habe laut gelacht. Aus tiefster Seele.
Das alte Bett war noch warm als die werten Exen sich in das frisch bezogene, neue Bett legten.

Lass dich nicht provozieren. Das hast du gar nicht nötig.

23.10.2018 10:26 • x 1 #55


M
Zitat von AFX:
Als er dann sagte, zwischen mir und meiner Ex wäre doch seit Monaten nichts mehr gelaufen und ich solle es doch verstehen, hätte ich meine Ex gerne nochmal ins Gesicht gespuckt.

Aus Lachen hättest du ihn sollen, mit einem fiesen Grinsen, ach hat sie was nicht erzählt..? Nicht das er dir Unsicherheiten einpflanzt, umgekehrt geht das aber genauso gut!
Und immer lächeln - du kannst sie nicht alle töten

23.10.2018 10:30 • x 2 #56


H
Bei einer Scheidung in Deutschland gilt immer noch eine Anwaltspflicht und die Vertretung durch einen Anwalt ist auch gesetzlich vorgeschrieben (Anwaltszwang). Dies gilt auch dann, wenn beide Ehepartner die Scheidung einvernehmlich wollen. Während die Beantragung der Scheidung durch den Antragsteller einen Anwalt erfordert, ist der Antragsgegner (der andere Ehepartner) in einigen Fällen vom Anwaltszwang ausgenommen.

Ein gemeinsamer Anwalt ist aber grundsätzlich sowieso nur dann zu empfehlen, wenn sich die Eheleute einvernehmlich scheiden lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ehepartner übereinstimmend zu dem Schluss kommen, die Ehe nicht mehr weiterführen zu wollen. Grundsätzlich muss bei einer einvernehmlichen Scheidung zwischen den Ehepartnern Einigkeit über die Scheidungsfolgen bestehen. Nur wenn der andere Ehepartner (Antragsgegner) auf einen Anwalt verzichtet, ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt möglich und dessen Kosten können dann natürlich geteilt werden.

Der große Nachteil eines gemeinsamen Anwalts besteht hauptsächlich darin, dass eigentlich nur derjenige Ehepartner anwaltlich vertreten wird, der den Scheidungsantrag stellt. Eine Beratung beider Eheleute kann nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen und bei vollständigem Einvernehmen beider Ehepartner erfolgen. Der Antragsgegner hat also rechtlich gesehen keinen Anwalt und er ist dann vor Gericht wegen des Anwaltszwangs somit weitestgehend handlungsunfähig.

Andererseits kann eine einvernehmliche Scheidung das Scheidungsverfahren wesentlich verkürzen und somit können auch die Kosten der Scheidung erheblich gesenkt werden. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung kein Streit über die wichtigsten Fragen besteht, wird nur der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern dieser nicht bereits zuvor von den Beteiligten ausgeschlossen wurde. Das ist durch eine Regelung in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung entspricht normalen Scheidungsverfahren. Also es ist der Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen, der Gerichtskostenvorschuss muss gezahlt werden und danach wird dem Antragsgegner der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt.

Die Kosten einer Scheidung setzen sich immer aus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusammen und richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Verfahrenswert (!). Gewöhnlich trägt jeder der Beteiligten die Kosten für seinen Anwalt und zusätzlich noch die Hälfte der Gerichtskosten. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung allerdings nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt, trägt dieser zunächst die gesamte Zahlungsverpflichtung für die Anwaltsgebühren. Die Teilung der Anwaltskosten sollte deshalb schon vorher vertraglich durch eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Eheleuten festgeschrieben werden.

Es gilt grundsätzlich zu beachten:

Viele Eheleute stimmen einer einvernehmlichen Scheidung vorschnell zu, da sie sich der rechtlichen und finanziellen Tragweite bei einer Scheidung nicht wirklich im Klaren sind .

PS

Meine persönliche Erfahrung ist, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht nur ein respekt- sowie würdevoller Umgang, sondern auch noch ein hundertprozentiges Vertrauen vorhanden sein muss.

VG Holzer60

23.10.2018 11:03 • x 3 #57


S
Zitat von AFX:
@Puppenmama5269




Ja, in letzter Zeit sehr oft. Sie liebt mich nicht mehr. Das ist auch ok.
Ich war gestern richtig sauer, als ich mit meiner Tochter gesprochen hatte und sie mir sagte, ihr neuer wäre da und schläft im Haus.
Ich habe zu ihr gesagt, der Papa mag ihn aber nicht. War ein Fehler, ich weiß
Paar mal angerufen, bis mein Handy gespeert wurde. Der Vertrag läuft ja auf meine Ex ihren Namen. Hab noch ein zweit Handy.
Dann das gesabbel von ihm. Es wäre doch alles nicht so schlimm. Jeder hat das recht sich neu zu verlieben. Als er dann sagte, zwischen mir und meiner Ex wäre doch seit Monaten nichts mehr gelaufen und ich solle es doch verstehen, hätte ich meine Ex gerne nochmal ins Gesicht gespuckt.


Tja die Wahrheit wird da immer gebogen, aber das interessiert niemanden ( ich hatte dem Neuen geschrieben, dass sie auch noch Kontakt mit anderen Männern hatte, natürlich glaubte er es mir nicht ( aber ich benannte ihm Namen und ich bin mir sicher irgendwann tauchen die Namen auf und es wird bei ihm rattern).
Meine Echse hat schon oft warm gewechselt, bin mir sicher das wird wieder passieren. Eine Scheidung auszusitzen geht nur mit konkreten Gründen ( aber, ich weiss dass das in Deutschland nicht überall gleich ist- Auslegung des Richters eben)

23.10.2018 11:05 • x 1 #58


A
Zitat:
Eine Scheidung auszusitzen geht nur mit konkreten Gründen ( aber, ich weiss dass das in Deutschland nicht überall gleich ist- Auslegung des Richters eben)


Eine Scheidung aussitzen möchte ich nicht, da ich grosse Angst habe ich würde dann auf den ganzen Kosten sitzen bleiben.
Mal abgesehen davon, ich bin ihr ja Gewaltätig geworden. Leider kann man das auslegen wie man möchte, stets zum positiven für die Frau. Angeblich eine Kieferprellung, obwohl ich ihr am Hals gefasst hatte. Selbst die Polizei konnte mich verstehen, als ich am besagten Abend geflippt bin und sie mich zu meinen Arbeitgeber gefahren hatten wo ich auf dem Fussboden im Büro geschlafen habe.
Werde ihr Gesicht nicht vergessen, als ich meine Zahnbürste und paar Sachen holen durfte. Meine Ex Schwiegerelten waren auch dabei. Alles saßen in der Küche und meine Ex machte mit ihren beiden Zeigefingern ''ätsch'e , bätsch'e''.
An dem Abend kam noch einer.......

23.10.2018 21:33 • x 2 #59


S
Ich bin wirklich sehr froh das ich nicht ausgetickt bin, sie schimpfte mich Versager und trommelte auf meiner Brust herum ( ein Abend wo ich fortging und nicht aufs Kind aufpassen konnte und sie dadurch nicht zu ihm gehen durfte, ihrem Neuen guten Freund).
Naja lang her, ich kann mir nicht vorstellen das deine Tätlichkeit bei der Scheidung negativ ausgelegt wird, beim.Kind natürlich schon ( hast du sie alle 14 Tage) oder dadurch noch weniger?

23.10.2018 21:40 • x 1 #60


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