AFX
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Zitat:Naja lang her, ich kann mir nicht vorstellen das deine Tätlichkeit bei der Scheidung negativ ausgelegt wird, beim.Kind natürlich schon ( hast du sie alle 14 Tage) oder dadurch noch weniger?
Ich habe am 5.11. einen Termin wo das Umgangsrecht geregelt werden soll.
Lege darauf aber keinen Wert, weil es von meiner Ex ausging und ich sie dort aber nicht sehen möchte.
Ich möchte das alleine bei meinem zuständigen JA nachfragen und nicht nach Koblenz extra fahren, weil Madame es so möchte.

