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Anwaltliche Vertretung

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Zitat von Puppenmama5269:
Sind alles Leute von Fach dort, auf 450Euro Basis. . . *hust*

ja bestausgebildetes Fachpersonal - kann sich kommune nicht mehr leisten - darum hat es beim Finanzamt auch nur noch Teilzeit Kräfte

24.10.2018 13:24 • #76


M
Ich kann eigentlich nicht meckern, ich musste auch zum JA zwecks Titel, den sie sofort und als erstes gegen mich erwirkt hat. Da sie das aber über einen Anwalt gemacht hat brauchte ich nicht zu einer normalen Sachbearbeiterin, ich durfte zum Abteilungsleiter, warum auch immer...
Wir haben uns gut verstanden und er mich gut beraten. Deswegen sind meine persl. Erfahrungen mit dem JA (hier bei uns) positiv. Ich weiß aber aus dem Umfeld um die ein oder andere Horrorgeschichte. Und auch deswegen konnten wir das JA aus allem raushalten.

PS: das JA ist nicht für die Bürger da, nur für die Kinder.

24.10.2018 13:29 • x 1 #77


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Anwaltliche Vertretung

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M
Zitat von Michael1266:
PS: das JA ist nicht für die Bürger da, nur für die Kinder.

Auch nicht immer, gell.
Oft wird forciert, die Mutter, die auch nicht das Gold zum glänzen bringt, weil sie am lautesten heulen kann und ihren Ex schlecht machen

24.10.2018 13:35 • #78


M
Zitat von mcteapot:
Auch nicht immer, gell....

Sorry, ich sag noch zum mir Mi-scha-ell, wenn du Beiträge mit Spuren von Ironie und Sarkasmus schreibst, kennzeichne sie...

24.10.2018 13:37 • x 1 #79


M
Zitat von Michael1266:
Mi-scha-ell, wenn du Beiträge mit Spuren von Ironie und Sarkasmus schreibst, kennzeichne sie...

jo macht dat - weil JA ist oft in schlechten Beraterhänden

24.10.2018 13:40 • #80


A
Nabend @all


Kurze Frage, weil ich nicht weiß wo ich das schreiben soll.
Meine Ex möchte nicht, dass ich an Weihnachten zu ihr ins Haus komme.
Kann sie mir das verbieten? Jemand sagte mir, dass ich ein Anrecht darauf hätte.
LG

25.10.2018 19:01 • #81


M
Schwierig. Auf dein Kind am hl. Abend hast du leider kein Anrecht. Normalerweise ist das Kind da an seinem Lebensmittelpunkt. Und wenn du da nicht mehr gemeldet bist...
Die anderen Feiertage sind verhandelbar.

25.10.2018 19:04 • x 3 #82


M
Zitat von AFX:
Nabend @all


Kurze Frage, weil ich nicht weiß wo ich das schreiben soll.
Meine Ex möchte nicht, dass ich an Weihnachten zu ihr ins Haus komme.
Kann sie mir das verbieten? Jemand sagte mir, dass ich ein Anrecht darauf hätte.
LG

die Kinder besuchen? Geschenke abgeben?
Wie habt ihr es vereinbart?

normal sie weihnachten / du silvester
nächstes Jahr umgekehrt

25.10.2018 19:06 • x 1 #83


A
Zitat:
die Kinder besuchen? Geschenke abgeben?
Wie habt ihr es vereinbart?

normal sie weihnachten / du silvester
nächstes Jahr umgekehrt


Das wurde bis jetzt nicht vereinbart.
Sie möchte, dass ich an Weihnachten nicht kommen soll.
Was soll ich an Silvester, wenn sie mit ihrem neuen feiert?
Mir geht es nur um das Weihnachtsfest.
Im Moment könnte ich meine Ex nur den Hals umdrehen.
Als ich meine Tochter vorhin Gute Nacht wünschte, wobei ich stets anrufen muss.
Hatte sie darauf angesprochen, warum sie jeden erzählt, daß wir vor der Trennung nichts mehr hatten, ob sie nicht wüsste daß wir bis zum Muttertag im Mai S. hatten. Sie so, ja ja.......sicher.
Auf Weihnachten angesprochen.........gibt es für mich nicht.

25.10.2018 19:26 • #84


M
Machtkampf
nichts anderes
wenn du dich wehrst - bist du auch der Dumme, am Besten, dann dir mit Tochter, wenn du sie hast Weihnachten nachfeiern, dich eben nicht ärgern - besser für dich, schlecht für sie, wenn ihre dosierten Pfeile nicht treffen

25.10.2018 19:39 • x 1 #85


A
Zitat:
Schwierig. Auf dein Kind am hl. Abend hast du leider kein Anrecht. Normalerweise ist das Kind da an seinem Lebensmittelpunkt. Und wenn du da nicht mehr gemeldet bist...
Die anderen Feiertage sind verhandelbar.



Wenn das so sein sollte, bin ich der erste ,der die Scheidung einreicht.
Mein Problem ist, ich stehe dort weiterhin im Mietvertrag.
Habe zu meiner Ex gesagt, warum sie mich nicht abmeldet.
Müsste ich selber machen, aber ich habe doch seit dem 1.7. eine Wohnung.

25.10.2018 19:43 • #86


M
Zitat von AFX:
Müsste ich selber machen, aber ich habe doch seit dem 1.7. eine Wohnung.

jetzt aber flott
und auch wegen Finanzamt, Post usw. meine RA sagte, wer sich bei Finanzamt nicht ummeldet, bzw Steuerklasse ändert begeht im schlimmsten Fall steuerhinterziehung
Und wenn du da noch im Mietvertrag stehst - (ihr beide) müsstest ihr beide auch kündigen - sonst kanns da auch ärger geben, aber solange du da drin stehst, darfst du auch in deine Wohnung

25.10.2018 19:50 • x 1 #87


S
Zitat von AFX:


Wenn das so sein sollte, bin ich der erste ,der die Scheidung einreicht.
Mein Problem ist, ich stehe dort weiterhin im Mietvertrag.
Habe zu meiner Ex gesagt, warum sie mich nicht abmeldet.
Müsste ich selber machen, aber ich habe doch seit dem 1.7. eine Wohnung.



Ja musst du selbst machen, du kündigst beim Vermieter ( 3 Monate), Strom zu sofort ( Zwischenrechnug verlangen).

25.10.2018 19:51 • x 2 #88


A
Zitat:
aber solange du da drin stehst, darfst du auch in deine Wohnung


Klingt schön, meine Ex verlangt auch die Miete dafür.
Wohnung darf ich offiziell bis zum 27.11.nicht betreten.
Einstweilige Verfügung.
Hatte mich damals von ihr provozieren lassen. Für sie hätte ich damals sie geschlagen, meine Hand hatte ich aber nicht erhoben. Hatte sie anders gedemütigt. Hatte kein blaues Auge, oder musste im KH stationär behandelt müssen.

25.10.2018 20:05 • #89


VictoriaSiempre
@AFX
Warst Du schon bei einem Fachanwalt für Familienrecht? Meines Wissens kann man im Trennungsjahr einen bestehenden Mietvertrag nicht einseitig kündigen; d. h. gegenüber dem Vermieter seid Ihr beide Mietschuldner. Anders sieht es aus, wenn nach der Scheidung die Ehewohnung vom Gericht zugewiesen wird, dann geht der Mietvertrag auf den verbleibenden Mieter über.

Dass Du noch im Mietvertrag stehst bedeutet im Umkehrschluß jedoch nicht, dass Du die Wohnung jederzeit betreten darfst. Du bist ausgezogen und hast eine eigene Wohnung, damit hast Du u. U. dieses Recht verwirkt. Dass eine einstweilige Verfügung gegen Dich vorliegt, bessert Deine Situation leider nicht...

Besser wäre allerdings eine einvernehmliche Regelung, alles andere wird teuer. Falls die Fronten bei Euch noch nicht zu verhärtet sind, wäre evtl. eine Mediation eine Lösung, wo neben der Wohnungs- und ggfs, Unterhaltsfrage auch der Kindesumgang geregelt wird.

25.10.2018 20:21 • x 1 #90


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