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Anwaltliche Vertretung

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Zitat:
@AFX
Warst Du schon bei einem Fachanwalt für Familienrecht? Meines Wissens kann man im Trennungsjahr einen bestehenden Mietvertrag nicht einseitig kündigen; d. h. gegenüber dem Vermieter seid Ihr beide Mietschuldner. Anders sieht es aus, wenn nach der Scheidung die Ehewohnung vom Gericht zugewiesen wird, dann geht der Mietvertrag auf den verbleibenden Mieter über.

Dass Du noch im Mietvertrag stehst bedeutet im Umkehrschluß jedoch nicht, dass Du die Wohnung jederzeit betreten darfst. Du bist ausgezogen und hast eine eigene Wohnung, damit hast Du u. U. dieses Recht verwirkt. Dass eine einstweilige Verfügung gegen Dich vorliegt, bessert Deine Situation leider nicht...

Besser wäre allerdings eine einvernehmliche Regelung, alles andere wird teuer. Falls die Fronten bei Euch noch nicht zu verhärtet sind, wäre evtl. eine Mediation eine Lösung, wo neben der Wohnungs- und ggfs, Unterhaltsfrage auch der Kindesumgang geregelt wird.


Vielen lieben Dank!
Ich hatte immer geglaubt, weil ich von der Polizei vom Haus verwiesen wurde, ich in folge dessen gezwungen wurde mir eine Wohnung zu suchen, daß meine Ex mich allein austragen kann.
Ich bin bei 2 Anwälten.
Beide für Familien und Erbrecht.
Der eine beschäftigt sich seit über einem Jahr mit meinem Erbe, der andere z. Z. nur mit meinen Anzeigen. Der zweite kann gerne die Scheidung einreichen.
Meine Ex weiß, dass sie von meinem Erbe nichts erhalten wird. Haben keinen Ehevertrag, wird als Zugewinn der Ehe gerechnet. Mein 2. Anwalt meinte, es wäre priviligiertes Erbe. Sie bekäme so oder so davon nichts.
Meine Ex pocht nur noch auf den Mietvertrag mit dem Haus, weil ich dort noch drin steh. Ich müsste ihr also die hälfte von der Miete zahlen.

25.10.2018 20:42 • #91


VictoriaSiempre
Ja, das, was Du geerbt hast, steht Dir ganz alleine zu - egal, ob das Erbe vor oder während der Ehe angefallen ist. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt.

Eure Wohnung (oder Haus) ist vom Mietrecht betroffen, da spielt Eure familiäre Situation zur Zeit überhaupt keine Rolle. Zahlt Deine Nochfrau gar keine Miete mehr, kann sich der Vermieter an Dich halten. Stellst Du die Mietzahlung ein, kann der Vermieter Deine Frau voll haftbar machen (die das dann wieder von Dir fordert und es eskaliert immer weiter. Nicht gut im Sinne des Kindes!).

Zahlst Du die Miete derzeit hälftig, so kannst Du evtl. beim (Ehegatten)Unterhalt eine Nutzungsentschädigung geltend machen und weniger zahlen. Das hängt aber auch Deinem und von dem Einkommen Deiner Frau ab. Da sollten Dich Deine Anwälte aber eigentlich gut beraten können, dass ist das 1 x 1 im Familienrecht. Wenn die das nicht auf die Reihe bekommen...

Einfacher wird es wahrscheinlich nach der Scheidung, zumindest, was die finanziellen Dinge zwischen Euch Eheleuten betrifft. Der Krieg um die Kinder geht ja leider oft noch darüber hinaus weiter, wie man hier so oft lesen kann und was ich ganz, ganz bitter finde.

25.10.2018 21:06 • x 1 #92


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Anwaltliche Vertretung

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M
Nur so zwischendurch...

Auch wenn beide den Mietvertrag unterzeichnet haben kann jeweils einer seinen Teil kündigen, vollkommen unabhängig vom anderen!

Bedeutet in deinem Fall, du hättest schon längst kündigen sollen (Einschreiben, Rückschein) denn dann musst du auch keine Miete mehr für eine Wohnung bezahlen, in der du seid 1.7. nicht mehr wohnst.

25.10.2018 21:35 • x 2 #93


VictoriaSiempre
Da muss es dann eine ganz aktuelle neue Rechtssprechung oder Gesetzesänderung geben, @Michael1266

Anfang des Jahres war es auf jeden Fall noch nicht so, dass - wenn 2 Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben - einer von beiden einseitig kündigen konnte. Eine einvernehmliche Regelung mit dem Vermieter - dass der verbleibende Mieter den Vertrag übernimmt - war aber natürlich schon immer möglich.

https://www.berliner-mieterverein.de/ma ... 100814.htm

25.10.2018 22:27 • x 3 #94


S
Zitat von Michael1266:
Nur so zwischendurch...

Auch wenn beide den Mietvertrag unterzeichnet haben kann jeweils einer seinen Teil kündigen, vollkommen unabhängig vom anderen!

Bedeutet in deinem Fall, du hättest schon längst kündigen sollen (Einschreiben, Rückschein) denn dann musst du auch keine Miete mehr für eine Wohnung bezahlen, in der du seid 1.7. nicht mehr wohnst.


Genau so habe ich es getan ( ich habe auch keine Miete mehr bezahlt, zwar wollte meine Echse dies, aber ich denke es wäre auch schwer gewesen diese bei mir einzuklagen ( weil sie meinen Schlüssel einforderte ( zu Recht) und ich somit kein Mieter mehr war).

25.10.2018 22:28 • x 1 #95


M
@VictoriaSiempre

Noch Ende 15 praktiziert. Bis dahin gabe ich auch immer gedacht es müssen beide kündigen, ist aber Quatsch. Habe Makler und Verwalter im Bekanntenkreis und das nach Beratung mit diesen durchgezogen. Habe meine Kündigung dem Vermieter persl. übergeben. Freundin wollte nämlich nicht kündigen, erst wenn sie ne neue Wohnung hat. Dann hätte ich 3 Monate doppelte Miete zahlen müssen.

26.10.2018 06:25 • x 2 #96


P
Zitat von VictoriaSiempre:
Anfang des Jahres war es auf jeden Fall noch nicht so, dass - wenn 2 Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben - einer von beiden einseitig kündigen konnte.


Also bei mir ist das ja alles zwischen Weihnachten und Neujahr abgelaufen. Und bei mir, konnte ich einseitig kündigen. Das war kein Thema für mein Ex Vermieter.
Btw trotz allem stand der Esel noch 3 Monate im Mietvertrag. Und musste zahlen. Und mein Vermieter hat die Miete von ihm eintreiben lassen mit einem Schreiben seines Anwalts.
Und das trotz das ich ihn aus der Wohnung abgemeldet hab.
Schwierig.

@AFX ich nehme an da is noch nix geregelt, wegen dem Umgang zur Lütten? Wann hast du den Termin beim JA?
Bezüglich Weihnachten. Ganz großer Bockmist den deine Ex da treibt. Macht mich sauer so ein Verhalten, wieder aufm Rücken des Kindes.
Wie schaut es dann aus mit dem 1 oder 2 Weihnachtsfeiertag? Wäre das ne Alternative?

26.10.2018 08:55 • x 1 #97


M
Zitat von Puppenmama5269:
Macht mich sauer so ein Verhalten, wieder aufm Rücken des Kindes.

mich auch
Machtspiele, um den ex zu treffen, auf dem Rücken der Kinder - bäh

26.10.2018 10:00 • x 1 #98


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Zitat:
@AFX ich nehme an da is noch nix geregelt, wegen dem Umgang zur Lütten? Wann hast du den Termin beim JA?
Bezüglich Weihnachten. Ganz großer Bockmist den deine Ex da treibt. Macht mich sauer so ein Verhalten, wieder aufm Rücken des Kindes.



Termin habe ich am 5.11. zusammen mit meiner Ex Frau. Werde aber dort nicht hingehen. Möchte meine Ex nicht sehen, wahrscheinlich kommt sie dann noch mit ihren neuen oder mit meinen Ex Schwiegereltern.
Bis jetzt ist das so, dass ich meine Tochter Freitags sehe, wenn ihre Tante auf meine kleine aufpasst. Meistens sind das 2-3 Stunden. Heute leider nicht. Hatte heute Fortbildung und bin ziemlich ko.
Für heilig Abend möchte ich Arbeiten gehen, dass ich nicht ganz allein bin. Sollte kein Problem sein. Mich hatte man stets wegen meiner kleinen verschont.

Nun weiß ich nicht, zu wann ich die Kündigung des Austragens aus dem gemeinsamen Mietvertrag schreibe.
Am 17. 5. wurde ich von der Polizei des Hauses verwiesen. Seit dem 1.7. habe ich meine Wohnung. Oder reicht es, da ich seit dem 1.7. eine Wohnung habe und ich getrennt von meiner Frau lebe mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entfernen. War ja 4 Wochen noch Klinik gewesen. Müsste ich dann für 2 Monate Miete zahlen (September/Oktober) ? Oder doch evtl gar nichts?

26.10.2018 16:43 • #99


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@Schwedus
Zitat:
( ich habe auch keine Miete mehr bezahlt, zwar wollte meine Echse dies, aber ich denke es wäre auch schwer gewesen diese bei mir einzuklagen ( weil sie meinen Schlüssel einforderte ( zu Recht) und ich somit kein Mieter mehr war).


Ich musste meinen Schlüssel der Polizei am 17.5. abgeben. Den haben die bis heute.
Da muss ich meinen Anwalt fragen wie sich das dann verhält.

26.10.2018 16:51 • #100


M
In dem ganzen Hin und Her würde ich der Einfachheit halber erstmal den Mietvertrag kündigen.
Anschreiben an den Vermieter mit Erklärung zzgl. ein kurzes Telefonat. Dann ist der Teil schon mal in trockenen Tüchern.
Solange du im Mietvertrag stehst bis du dem Vermieter Miete schuldig, dem ist nämlich egal was deine Exe und du miteinander zu tun habt...oder eben nicht. Der hat nen Vertrag mit euer beider Namen drunter.

26.10.2018 17:03 • x 2 #101


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Zitat von AFX:
Termin habe ich am 5.11. zusammen mit meiner Ex Frau. Werde aber dort nicht hingehen. Möchte meine Ex nicht sehen, wahrscheinlich kommt sie dann noch mit ihren neuen oder mit meinen Ex Schwiegereltern.


Na guck an, gut. ABER geh hin.
Sonst wirft es ein schlechtes Licht auf dich und der Umgang wird sich hinaus zögern.
Weißt du, ich wollte Pinoccio auch nicht sehen beim JA. Aber es musste sein.
Und weißte was, 3 Tage nach deinem Termin muss ich das Weichei auch leider wieder sehen. Tauschen?
Es gibt Dinge die müssen persönlich geklärt werden. Ich fühle mit dir, durch und durch.
Tust du es aber nicht, schneidest du dir ins eigene Fleisch.

Und selbst wenn die Nuss ihre ganze Sippe mitbringt, die müssen eh vor der Tür warten. Die dürfen eh nich mit rein. Ignorieren!

Zitat von AFX:
Für heilig Abend möchte ich Arbeiten gehen, dass ich nicht ganz allein bi


Gute Idee. Hab ich früher auch so gemacht.

Zitat von AFX:
Oder reicht es, da ich seit dem 1.7. eine Wohnung habe und ich getrennt von meiner Frau lebe mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entfernen


Gib genau das als Grund an. Ist es nen privat Vermieter oder ein Verein?
Private lassen eher besser mit sich reden.

Deine Ex arbeitet oder?
Könnte sein das du anteilig Miete nachzuzahlen hast dann.
Aber das solltest du mit dem Vermieter klären. Nich mit der Exe.

26.10.2018 17:10 • x 2 #102


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Zitat:
In dem ganzen Hin und Her würde ich der Einfachheit halber erstmal den Mietvertrag kündigen.
Anschreiben an den Vermieter mit Erklärung zzgl. ein kurzes Telefonat. Dann ist der Teil schon mal in trockenen Tüchern.
Solange du im Mietvertrag steht bis du dem Vermieter Miete schuldig, dem ist nämlich egal was deine Exe und du miteinander zu tun habt...oder eben nicht.



Oki,...... Danke Dir!
So werde ich das auch machen. Frage mich nur, wann der ganze Ärger ein Ende haben wird.

26.10.2018 17:12 • #103


P
Zitat von AFX:
Oki,...... Danke Dir!
So werde ich das auch machen. Frage mich nur, wann der ganze Ärger ein Ende haben wird.



Um ehrlich zu sein, ich denke niemals. Ohne Kinder, tschüss und weg damit. Aber da es Stammhalter gibt. Nun ja.

26.10.2018 17:15 • x 1 #104


M
Der ganze Ärger könnte sofort enden.
Setzt aber voraus das du dich nicht mehr ärgerst.

PS: auch wenn Kinder involviert sind wird es besser je älter die Zwerge werden. So zumindest meine Erfahrung...

26.10.2018 17:23 • x 1 #105


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