AFX
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AFX
Zitat:@AFX
Warst Du schon bei einem Fachanwalt für Familienrecht? Meines Wissens kann man im Trennungsjahr einen bestehenden Mietvertrag nicht einseitig kündigen; d. h. gegenüber dem Vermieter seid Ihr beide Mietschuldner. Anders sieht es aus, wenn nach der Scheidung die Ehewohnung vom Gericht zugewiesen wird, dann geht der Mietvertrag auf den verbleibenden Mieter über.
Dass Du noch im Mietvertrag stehst bedeutet im Umkehrschluß jedoch nicht, dass Du die Wohnung jederzeit betreten darfst. Du bist ausgezogen und hast eine eigene Wohnung, damit hast Du u. U. dieses Recht verwirkt. Dass eine einstweilige Verfügung gegen Dich vorliegt, bessert Deine Situation leider nicht...
Besser wäre allerdings eine einvernehmliche Regelung, alles andere wird teuer. Falls die Fronten bei Euch noch nicht zu verhärtet sind, wäre evtl. eine Mediation eine Lösung, wo neben der Wohnungs- und ggfs, Unterhaltsfrage auch der Kindesumgang geregelt wird.
VictoriaSiempre
Michael1266
VictoriaSiempre
Schwedus
Zitat von Michael1266:Nur so zwischendurch...
Auch wenn beide den Mietvertrag unterzeichnet haben kann jeweils einer seinen Teil kündigen, vollkommen unabhängig vom anderen!
Bedeutet in deinem Fall, du hättest schon längst kündigen sollen (Einschreiben, Rückschein) denn dann musst du auch keine Miete mehr für eine Wohnung bezahlen, in der du seid 1.7. nicht mehr wohnst.
Michael1266
Puppenmama5269
Zitat von VictoriaSiempre:Anfang des Jahres war es auf jeden Fall noch nicht so, dass - wenn 2 Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben - einer von beiden einseitig kündigen konnte.
mcteapot
Zitat von Puppenmama5269:Macht mich sauer so ein Verhalten, wieder aufm Rücken des Kindes.
AFX
Zitat:@AFX ich nehme an da is noch nix geregelt, wegen dem Umgang zur Lütten? Wann hast du den Termin beim JA?
Bezüglich Weihnachten. Ganz großer Bockmist den deine Ex da treibt. Macht mich sauer so ein Verhalten, wieder aufm Rücken des Kindes.
AFX
Zitat:( ich habe auch keine Miete mehr bezahlt, zwar wollte meine Echse dies, aber ich denke es wäre auch schwer gewesen diese bei mir einzuklagen ( weil sie meinen Schlüssel einforderte ( zu Recht) und ich somit kein Mieter mehr war).
Michael1266
Puppenmama5269
Zitat von AFX:Termin habe ich am 5.11. zusammen mit meiner Ex Frau. Werde aber dort nicht hingehen. Möchte meine Ex nicht sehen, wahrscheinlich kommt sie dann noch mit ihren neuen oder mit meinen Ex Schwiegereltern.
Zitat von AFX:Für heilig Abend möchte ich Arbeiten gehen, dass ich nicht ganz allein bi
Zitat von AFX:Oder reicht es, da ich seit dem 1.7. eine Wohnung habe und ich getrennt von meiner Frau lebe mich aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu entfernen
AFX
Zitat:In dem ganzen Hin und Her würde ich der Einfachheit halber erstmal den Mietvertrag kündigen.
Anschreiben an den Vermieter mit Erklärung zzgl. ein kurzes Telefonat. Dann ist der Teil schon mal in trockenen Tüchern.
Solange du im Mietvertrag steht bis du dem Vermieter Miete schuldig, dem ist nämlich egal was deine Exe und du miteinander zu tun habt...oder eben nicht.
Puppenmama5269
Zitat von AFX:Oki,...... Danke Dir!
So werde ich das auch machen. Frage mich nur, wann der ganze Ärger ein Ende haben wird.
Michael1266