AFX
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Zitat:@AFX
Warst Du schon bei einem Fachanwalt für Familienrecht? Meines Wissens kann man im Trennungsjahr einen bestehenden Mietvertrag nicht einseitig kündigen; d. h. gegenüber dem Vermieter seid Ihr beide Mietschuldner. Anders sieht es aus, wenn nach der Scheidung die Ehewohnung vom Gericht zugewiesen wird, dann geht der Mietvertrag auf den verbleibenden Mieter über.
Dass Du noch im Mietvertrag stehst bedeutet im Umkehrschluß jedoch nicht, dass Du die Wohnung jederzeit betreten darfst. Du bist ausgezogen und hast eine eigene Wohnung, damit hast Du u. U. dieses Recht verwirkt. Dass eine einstweilige Verfügung gegen Dich vorliegt, bessert Deine Situation leider nicht...
Besser wäre allerdings eine einvernehmliche Regelung, alles andere wird teuer. Falls die Fronten bei Euch noch nicht zu verhärtet sind, wäre evtl. eine Mediation eine Lösung, wo neben der Wohnungs- und ggfs, Unterhaltsfrage auch der Kindesumgang geregelt wird.
Vielen lieben Dank!
Ich hatte immer geglaubt, weil ich von der Polizei vom Haus verwiesen wurde, ich in folge dessen gezwungen wurde mir eine Wohnung zu suchen, daß meine Ex mich allein austragen kann.
Ich bin bei 2 Anwälten.
Beide für Familien und Erbrecht.
Der eine beschäftigt sich seit über einem Jahr mit meinem Erbe, der andere z. Z. nur mit meinen Anzeigen. Der zweite kann gerne die Scheidung einreichen.
Meine Ex weiß, dass sie von meinem Erbe nichts erhalten wird. Haben keinen Ehevertrag, wird als Zugewinn der Ehe gerechnet. Mein 2. Anwalt meinte, es wäre priviligiertes Erbe. Sie bekäme so oder so davon nichts.
Meine Ex pocht nur noch auf den Mietvertrag mit dem Haus, weil ich dort noch drin steh. Ich müsste ihr also die hälfte von der Miete zahlen.
