Blanca
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Zitat von Watergate:Letzten Freitag war die letzte Geldleihe .... unglaublich
Mindestens so "unglaublich", wie Du es gerade findest, daß er Dich bis zum letzten Moment noch ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans, kommt es mir als Leserin vor, daß Du ihm über Monate hinweg noch regelmässig weiter Geld geliehen hast, obwohl er Dir schon die ersten Leihen nicht rückgezahlt hat und Du aufgrund seiner Schilderungen auch durchaus davon ausgehen konntest, daß er gar nicht in der Lage ist, dies in absehbarer Zeit zu tun.
Natürlich ist es Betrug (übrigens auch ein Strafttatbestand), wenn jemand sich Geld leiht, ohne die Absicht zu haben, es zurückzuzahlen - oder im vollen Wissen, daß er dies gar nicht kann. Doch es ist auch ein Kunststück, ihm die a priori-Existenz eben dieser Absicht bzw. dieses Wissens konkret nachzuweisen. Ansonsten könntest Du jetzt einfach zur Polizei gehen und eine Strafanzeige wegen Betrug erstatten. Die würde Dich gar nichts kosten, weil es dann Sache der Staatsanwaltschaft wäre sich damit zu befassen, wenn die polizeilich ermittelten Belege hinreichend sind. Zudem würde ihm eine strafrechtliche Verurteilung mehr schaden als eine zivilrechtliche...
Doch eindeutige Beweise für das vorherige Vorhandensein dieser Absicht / dieses Wissens sind in Deinem Fall nicht gegeben. Also kannst Du allenfalls noch versuchen, ihm - wie bereits von Vorschreibern angeraten - ein schriftliches Anerkenntnis zu entlocken, daß er Dir überhaupt noch Geld schuldet und dies zivilrechtlich geltend machen. Dieser Weg führt über Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Wenn Du Glück hast, erlangst Du so nach Verstreichen der vorgesehenen gesetzlichen Fristen einen vollstreckbaren Titel, ohne vor Gericht ziehen zu müssen: Der Titel wirkt rechtlich wie ein Urteil.
Wenn Du Pech hast, widerspricht er dem Mahn - oder Vollstreckungsbescheid; Ihr endet dann vor Gericht. So entstehen zusätzliche Verfahrenskosten, die Du selbst zu tragen haben wirst, falls Du den Prozess verlieren solltest (etwa in Ermangelung von Beweisen für seine Schuld). Doch selbst wenn das Urteil in Deinem Sinne ausfallen sollte: Seine Vollstreckung wird weitere Kosten verursachen (Gerichtsvollzieher) und könnte mit dem Ergebnis enden, daß bei ihm nichts zu pfänden ist. Meines Wissens kann man ihn dann nur noch mit Beugehaft unter Druck setzen, doch sie ist auf wenige Monate begrenzt: https://www.schulden.co/schulden/beugehaft-schulden/
Um der Beugehaft zu entgehen, kann er aber auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die früher als "Offenbarungseid" bezeichnet wurde. Tut er das, wird der Gerichtsvollzieher seine Aktivitäten erst mal einstellen. Du müßtest dann schon konkrete Anhaltspunkte liefern, daß er einen Meineid geleistet hat und eben doch noch pfändbare Güter besitzt, um ihm danach weiter an die Karre pinkeln zu können. Aber hast Du solche Beweise denn, hm?
Diesen letzten Teil (Zwangsvollstreckung, Beugehaft) würde ich mir an Deiner Stelle ersparen wollen. Daher mein Rat, mit dem rechtskräftigen Vollstreckungstitel zu einem (legalen) Inkassobüro zu gehen und die dann an Deiner Statt dem Geld hinterherlaufen zu lassen - mach Dich aber bitte darauf gefasst, daß solche Büros erhebliche Gebühren veranschlagen: üblich sind meines Wissens mindestens 50% der aufgelaufenen Schulden (Preise vergleichen!).
Wäg bitte ab, wie gut die Beweislage ist und auch, wie es Dir mit einer weiteren Verfolgung dieser Sache gehen wird. Die Aussichten, daß Du Dein Geld je in Gänze wiedersiehst, stehen meines Erachtens kurz vor Null - viel wahrscheinlicher ist, daß Du ihn und seine Partnerin in Privatkonkurs gehen und in ein paar Jahren wie Phoenix aus der Asche wiederauferstehen sehen wirst. Wie gedemütigt wirst Du Dich dann erst fühlen, hm?
Wäre es nicht klüger, wenigstens jetzt Kosten und Aufwand realistisch einzuschätzen und sich für einen Weg zu entscheiden, der Dir den geordneten Rückzug ermöglicht und zugleich dafür sorgt, daß Du Dich in nächster Zeit vorrangig Deiner Hauptbaustelle widmen kannst und wirst - nämlich Dir selbst?
Viel wichtiger, als diesem Vogel hinterherzurennen finde ich nämlich, daß Du sicherstellst, daß Dir sowas nie, nie, niemals wieder passieren kann. Was uns zu meiner Ausgangsfrage weiter oben zurückführt: Was konkret ging in Dir vor, in den Augenblicken, wo Du ihm Geld geliehen hast - wieder und wieder und nochmals wieder? Wo blieb da Deine Selbstfürsorge?

