Blanca
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Zitat von Watergate:Ich beanspruche ein angemessenes Verhalten in der jetzigen Situation.Erwartungen an eine Beziehung hatte ich nie .
Merke: Recht ist das erzwingbare menschliche Verhalten. Darüber hinaus kannst und darfst Du Ansprüche haben, die bis in den Himmel wachsen - ob dieser Mann sie erfüllen wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Nachdem Du Dir eh keine Beziehung von ihm erwartest, er bald Vater wird und Euer Kontakt auf Eis liegt, kann es eigentlich nur noch ums liebe Geld gehen. Was das betrifft, wurden Dir in diesem Thread diverse Mittel und Wege aufgezeigt, welche Schachzüge Dir bleiben, um Dich eventuell doch noch in eine Situation zu manövrieren, aus der heraus Dein Recht erzwingbar wird (rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil). Allerdings wurde auch klar betont, daß Dein Vorhaben selbst dann noch an einer eidesstattlichen Versicherung scheitern kann - oder am ergebnislosen Ablauf einer Beugehaft.
Schau Dir das Beispiel Susanne Klatten nochmal an - der Betrüger Helg Sgarbi hielt neben der Gefängnisstrafe (für den in diesem Fall als solchen nachgewiesenen Betrug an sich) auch seine zusätzlich verfügte Beugehaft durch: https://www.nzz.ch/panorama/ungluecksfa...1.18342579. Meines Wissens hat Frau Klatten darüber hinaus rechtlich nun keine weitere Handhabe mehr gegen ihn. Sollte er ein paar ihrer Millionen noch irgendwo verbuddelt haben, kann er also den Rest seines Lebens genüßlich davon zehren, solange er sich nicht beim Ausbuddeln erwischen läßt.
Kurz gesagt:
Es ist jetzt an Dir auszuloten, ob und wie Du Beweismaterial sicherstellen kannst, um Deine Rechte ihm gegenüber geltend zu machen. Sollte Dir das gelingen, wäre als nächstes zu überlegen, ob Du mit den Beweisen zum Inkassobüro gehst und dort alles weitere erledigen lässt, oder ob Du zumindest den rechtskräftigen Titel noch auf eigene Faust erwirken willst, in der hier geschilderten Weise. Spätestens sobald Dir das gelungen ist, solltest Du noch entscheiden, ob Du die Forderung jetzt unter Vorlage dieses Titels einem Inkassobüro übergibst und sie innerlich abschreibst (denn die Aussicht auf erfolgreiche Vollstreckung scheint unter den gegebenen Voraussetzungen gering), oder ob Du Dir den damit verbundenen Verwaltungs- und Kostenaufwand selbst antun willst.
In jedem Fall lass Dir diese Geschichte eine Lehre fürs Leben sein und auf keinen Fall verzweifle darüber. Ist zwar viel Geld, aber über die Jahre relativiert sich das und wie gesagt: Wer weiß, vor wieviel übleren Situationen Dich diese miese Erfahrung noch bewahren kann und wird, nachdem Du sie jetzt einmal gemacht hast.