@maamy Es wäre echt besser, wenn du in deinem ersten Thread weiter schreibst, so fehlt die gesamte Vorgeschichte. @Forenleitung, könnt ihr bitte beide Fäden der TE zusammen legen? THX!
Zitat von maamy: Wir haben ein Auto dass ich vor unserem Kennlernen gekauft habe . Er sagt ihm gehöre es zu Hälfte da wir verheiratet sind zu und wenn ich es behalte ich ihm die Hälfte auszahlen muss.
Sofern das Auto auf deinen Namen läuft, von dir vor der Ehe erworben wurde, bleibt es in deinem Eigentum, es gehört zu deinem Anfangsvermögen.
Zitat von maamy: Desweiteren haben wir ein gemeinsames Konto er meint jetzt er holt sein gehalt runter und gut ist.
Zitat von maamy: Er bekommt erwerbsminderunngsrente
Arbeitet er, bekommt er Gehalt und Erwerbsminderungsrente? Sofern das Geld auf eurem gemeinsamen Konto liegt, kann er es natürlich ach abheben.
Zitat von maamy: Zwei Kredite aufgenommen für ihn auf meinen Namen wo er damals mir versicherte er wird bei trennung die Hälfte bezahlen ja pustekuchen hätte er nie gesagt.
Stehen Vermögensgegenstände gegen die Kredite, Sicherheiten? Anderenfalls wirst du dafür einstehen müssen, da sie auf dich laufen, du dafür unterschrieben hast.
Zitat von maamy: er zahlt ka ml Momentan keine Miete oder wie läuft das geht das so einfach für ihn?
Wer steht im Mietvertrag, welche Kündigungsfristen bestehen, kannst du die Wohnung allein halten?
Zitat von maamy: Er bekommt erwerbsminderunngsrente und muss demnach höchst wahrscheinlich nicht mal Unterhalt zahlen
Er ist eurem gemeinsamen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, auch dir, allerdings nur im Rahmen seines Selbstbehalts. Für die beiden ältesten Kinder hat er keine Unterhaltspflicht, für die solltest du -bzw. die Großeltern, die den 16-Jährigen betreuen- vom Vater Unterhalt beziehen. Für den 16-Jährigen, der nicht bei dir lebt, bist auch du -im Rahmen deines Selbstbehalts- unterhaltspflichtig.
Du solltest dich gleich morgen um juristische Beratung kümmern, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für den Kleinsten beantragen und eine Beistandschaft einrichten. Die kümmern sich dann darum, mit dem Vater den Unterhalt für euer jüngstes Kind zu ordnen. Wie alt ist der Kleine?