4

Beistandschaft beantragen - was bedeutet das?

A
Hallo Leute,
wie in einem anderen Beitrag schon ausführlich erklärt bin ich seit anfang Sep. 2014 von meiner Frau getrennt und lebe mit den Kids 12 und 17 alleine. Sie ging über Nacht und hat nur das nötigste inkl. TV mitgenommen. Sonst nichts.
Sie wollte nie die Scheidung und wir reden auch hin und wieder aber das wird nichts mehr mit uns. Soviel ist sicher.

Was soll/kann ich nun rechtlich machen?

- sie besucht die Kinder nicht mehr wie vereinbart (Samstags)
- sie zahlt keinen Unterhalt (kann sie eh nicht in voller höhe)
- sie nimmt die Kinder seit der Trennung auch nicht mal über Nacht zu sich
- fängt jetzt an von mir Geld einzufordern, bzw. will mich zwischendurch immer anpumpen

Was bedeutet es wenn ich die Beistandschaft beantrage für sie?
Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen und wenn ja, was heißt das für mich?
Hat sie Anspruch auf die hälfte des Hausrates wenn ich die Scheidung beantrage?

Ich bin da total Planlos und was ich im Netz finde ist nicht wirklich Hilfreich für mich.
Wer hat sowas schon hinter sich und kann mir etwas dazu sagen?

Würde mich freuen und mir helfen

Vielen Dank

13.01.2015 16:50 • #1


A
hallo andy

gehe zum JA und schildere die Situation und lasse dich von einem anwalt beraten. du hast jetzt für die lebenskosten für dich und die kids zu sorgen und um deren wohl. inwieweit sie unterhaltspflichtig ist, kann dir ein anwalt genauer sagen. die kids leben bei dir und deshalb stehen dir wahrscheinlich die meisten gebräuchlichen gegenstände zu, z.b. waschmaschine, kühlschrank, fernseher, u.m.

du schreibst nicht wie alt die kids sind und ob du arbeitest und wer die kids versorgt falls du zur arbeit bist. die mutter hält sich nicht an die besuchsvereinbarungen, das allein reicht nicht um das alleinige sorgerecht zu bekommen, allerdings kann ihr von amtsseite klargemacht werden, dass auch sie sich angemessen für das kindeswohl zu verhalten hat.

wende dich an die entsprechenden stellen, da kann man dir genaueres sagen und dich hilfreich unterstützen.

alles gute!

13.01.2015 17:39 • x 1 #2


A


Beistandschaft beantragen - was bedeutet das?

x 3


A
Hi Alena,

doch habe ich geschrieben die beiden sind 12 und 17 Jahre jung.
Meine Frau arbeitet in vollzeit und ich auch in vollzeit. Der Junge besucht eine Ganztagsschule und kommt danach zu mir auf die Arbeit (bin selbstständig)
Meine Tochter macht z.Z. ein langzeit Praktikum.

13.01.2015 18:09 • #3


A
Sorry Andy, ja, lese es gerade, bin wahrscheinlich ungewollt aufs touchpad und damit gleich an eine andere text-stelle gekommen.

dann sind die kids ja schon mitentscheidungs-fähig und sind bei dir gut aufgehoben.

wenn die kids bei dir leben, steht ihnen unterhalt zu und deine frau ist dann dazu verpflichtet diesen auch zu leisten. es kommt darauf an, was sie verdient. es bleibt ihr, ab januar 2015, ein Selbstbehalt von : 1080,00 euro. das kindergeld bekommt der, bei dem die kids leben, allgemein steht beiden elternteilen die hälfte zu.

oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html

daraus ist ersichtlich, dass sie bei einem netto-verdienst ab 1.500 euro für das erste und das zweite kind jeweils 334,00 euro zu leisten hätte, sofern ihr netto verdienst darunter liegt, wird es weniger. lasse dich individuell beraten, dann weisst du mehr und bist richtig informiert.

du musst jetzt privat und beruflich dafür sorgen, dass alles weiterlaufen kann und euer lebensunterhalt gesichert ist, da ist falsche rücksichtsnahme fehl am platz. hole das, was euch zusteht.

viel kraft und alles gute !

13.01.2015 18:41 • x 1 #4


A
Danke dir für die Info

Weist du auch was über die Beistandschaft?

P.S. Habe zu Hause kein iNet seit gestern. Melde mich erst morgen wieder

13.01.2015 18:59 • #5


N
Zitat von Andy G:

Weist du auch was über die Beistandschaft?


Bei einer Beantragung einer Beistandschaft überträgst du bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge auf das Jugendamt. Meistens geschieht das, damit man selbst nicht in Konflikte gerät und weil ein Amt andere Möglichkeiten hat, bestimmte Dinge zum Wohle des Kindes einzufordern.
So habe ich einmal eine Beistandschaft einrichten lassen, um die Vaterschaft eines (Pflege) kindes klären zu lassen.
In deinem Fall gäbe es die Option , eine Beistandschaft zur Klärung finanzieller Leistungen einzurichten.
Lass dich bei deinem zuständigen JA beraten.

13.01.2015 19:30 • x 1 #6


A
Danke dir Neja,

ich werde mich mal mit denen in Verbindung setzen. So kann es ja nicht weiter gehen. Die entfernt sich ja immer mehr von Ihren Kindern und Ihrer Verantwortung.

14.01.2015 10:51 • #7


G
eine beistandsschaft ist nicht für das Sorgerecht/umgang zuständig. die beistandsschaft kümmert sich ausschließlich um die finanziellen belange. hat den Vorteil das es umsonst ist und sie die KM anschreiben, gehaltsnachweise etc. anfordern.

habe ich für meine beiden kinder auch, da KV der Meinung ist Unterhalt, was ist das?. da bist du gut beraten.

bzgl. Sorgerecht. ich habe das alleinige, da KV kein Interesse an den kindern hat und ich daraufhin bei einer Anwältin war und wir das vor gericht haben klären lassen, bei uns ging es recht flott, denn vom KV kam nichts, daher hat der richter auch ohne weitere Anhörungen das Sorgerecht auf mich übertragen.

ich arbeite auch Vollzeit, hatte aber prozeßkostenbeihilfe bekommen.

von daher, Anlaufstelle für dich: beistandsschaft beim Jugendamt, Anwalt oder Anwältin für Familienrecht.

alles alles gute!

14.01.2015 12:44 • x 1 #8




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag