Sorry Andy, ja, lese es gerade, bin wahrscheinlich ungewollt aufs touchpad und damit gleich an eine andere text-stelle gekommen.
dann sind die kids ja schon mitentscheidungs-fähig und sind bei dir gut aufgehoben.
wenn die kids bei dir leben, steht ihnen unterhalt zu und deine frau ist dann dazu verpflichtet diesen auch zu leisten. es kommt darauf an, was sie verdient. es bleibt ihr, ab januar 2015, ein Selbstbehalt von : 1080,00 euro. das kindergeld bekommt der, bei dem die kids leben, allgemein steht beiden elternteilen die hälfte zu.
oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html
daraus ist ersichtlich, dass sie bei einem netto-verdienst ab 1.500 euro für das erste und das zweite kind jeweils 334,00 euro zu leisten hätte, sofern ihr netto verdienst darunter liegt, wird es weniger. lasse dich individuell beraten, dann weisst du mehr und bist richtig informiert.
du musst jetzt privat und beruflich dafür sorgen, dass alles weiterlaufen kann und euer lebensunterhalt gesichert ist, da ist falsche rücksichtsnahme fehl am platz. hole das, was euch zusteht.
viel kraft und alles gute !
13.01.2015 17:41 •
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