Unterhaltzahlung - Unterhalt beantragen?

D
Hallo @all,

sagt wer von euch hat Erfahrungen mit dem Einklagen von (verspäteten) Unterhalt.

In unserem Fall wurde NIE Unterhalt gezahlt. Laut Tipp einer Anwältin sollte ich einen Gerichtsvollzieher aus seinem Gerichtsstand beauftragen. Dieser versucht dann sein Glück.

Hat jemand einen Tipp?

Besten Dank im Voraus.

Gruss aus dem sonnigen Norden
MonivB

14.03.2006 12:56 • #1


B
erfahrung nicht gerade -nur eine empfehlung:

persönlich nachhaken, was da los ist vielleicht steckt er in schwierigkeiten und kann nicht zahlen?

da bringt dann auch klagen wenig..ansonsten ans jugendamt wenden, die sind da mit solchen fällen erprobt und zahlen i. d. regel, die differenz so lange bis der unterhalt vom vater kommt u./o. holen sich das von ihm-alles in allem ne nervenaufreibende sache mit viel schriftverkehr und zeitaufwand ::)

ps: klagen vergiftet das klima auf ewig! das sollte dir klar sein! ich würde immer erst alles auf dem persönlichen weg versuchen..

gruß billy

14.03.2006 14:14 • #2


A


Unterhaltzahlung - Unterhalt beantragen?

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D
Hi @billy,

kurze Frage, denkst du meine Frage wäre unüberlegt gekommen?
Kurz für dich zur Info. Meine Kinder sind 14 und 16.
Das Jugendamt zahlt entweder bis zum 12ten Lebensjahr oder jedoch 72 Monate. Dann ist Ende (weil die Kosten dann ja aufhören!).
Das TOLLE Jugentamt sagt dann, wenn sie Geld wollen, dann klagen sie doch! Ist ihr Problem!
Und das der Vater meiner Kinder in Schwierigkeiten stecken könnte geht mir inzwischen weit am .... vorbei.
Kurz noch zu deinem PS: klagen vergiftet das Klima auf ewig! ja hallo? ich will nicht das er mein bester freund wird. Ich will nur Unterhalt für die Kinder!

Meine Frage ist nach wie vor. Hat jemand Erfahrungen mit dem Einschalten eine Gerichtsvollziehers vor Ort? Geht dies nur wenn ich einen Titel gegen ihn erwirkt habe?

Dazu möchte ich sagen, ja ich würde auch klagen! Gerne sogar!
Das wäre jedoch ein anderer Weg.

So long, hoffe das doch noch jemand einen Tipp hat.

Besten Dank.

MonivB

14.03.2006 16:04 • #3


E
nordische grüsse

callnrw.de/broschuerenservice/download/78/Mahnbescheid.pdf

mahnbescheid
2 wochen widerrufsfrist
vollstreckungsbescheid

mahnbescheid kann ohne vorheriges mahnverfahren ergehen

gruss

nightrider

14.03.2006 20:41 • #4


B
[Admin: gelöscht wegen unangebrachtem Ton]

14.03.2006 21:26 • #5


E
[Admin: gelöscht wegen unangebrachtem Ton]

14.03.2006 21:29 • #6


B
[Admin: gelöscht wegen unangebrachtem Ton]

14.03.2006 21:31 • #7


B
ist doch langsam öde das frustrierte männerhasser gekloppe hier ..schnarch ::)

laßt euch mal was neues einfallen und wenn madam so schlau ist..ins internet gehen und nen link suchen wird ja wohl noch drin sein..wenn man marathonlängen im forum postet..krieg da was nicht zusammen??

na,ja vielleicht wolten die damen mal wieder nur die luft bewegen mit ihren gesabbel..ging um nix und der olle billy is tatsächlich drauf reingefallen...dachte er könnte..helfen..::) blöd auch von mir..bzzzzzzzzz:-X

na frach mal tante nighty die hats drauf die zeigt dir noch wies läuft, aber vergiss nich DANKE zu sagen..
nur so..alte schule;D
billy

14.03.2006 21:38 • #8


D
tja @billy,

was den ton angeht, das ist launenabhänging. ansonsten möchte ICH auf deine weiteren angriffe gar nicht weiter eingehen.
von dir habe ich hier in der vergangenheit einiges lesen können und denke schweigen und denken - tut niemand kränken inzwischen kann ich auch einiges besser verstehen - was dich als Person betrifft.

@night,

besten dank für den tipp - eine bekannte hat diesen weg über den gerichtsvollzieher eingeschlagen. nicht den gerichtsweg. daher bin ich überhaupt darauf gekommen.
und das ich dies jetzt - nach langer zeit - in angriff nehme hat eine geschichte - wie so vieles (rechtfertigung von mir) (fühl mich als doofe wieder mal dazu verpflichtet).

Gruss aus dem Norden
MonivB

15.03.2006 08:07 • #9


B
[Admin: gelöscht wegen unangebrachtem Ton]

15.03.2006 22:30 • #10


A


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