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Nachehelicher Unterhalt

U
Hallo liebe Foristen,

da mein Trennungsjahr demnächst ausläuft, hätte ich ein paar Fragen zu ziemlich nüchternen Themen. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin 53 und mein NochEhemann 56 Jahre alt.

1. Wie stehen die Chancen auf nachehelichen Unterhalt nach mind. 27 Jahren Ehe?
2. Wenn ich die Scheidung einreiche (was ich liebend gern täte) müsste ich lt. meinem Anwalt zum neuen Wohnort meines NochMannes, da weder er noch ich am letzten gemeinsamen Wohnort ansässig sind. Wie stehen die Chancen, dass das Gericht einem Antrag meinerseits zustimmt, an meinem Wohnort die Scheidung abzuhandeln?

Wer hat bereits Erfahrungen mit solchen Sachverhalten?

Vielen Dank und liebe Grüße

Uccia

11.05.2020 16:17 • x 1 #1


Babs54
Hey, also ich bekomme keinen nachehelichen Unterhalt. War auch 27 Jahre verheiratet.
Mit dem Versorgungsausgleich ist alles abgegolten:(
Der Gerichtsstand geht meines Wissens bei Wohnortwechsel automatisch auf den Wohnsitz des Mannes über:((

11.05.2020 16:28 • x 3 #2


A


Nachehelicher Unterhalt

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DieSeherin

11.05.2020 16:31 • x 1 #3


VictoriaSiempre
Beim nachehelichen Unterhalt spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, außerdem heißt es ja, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Wenn Dein Anwalt ein Fachanwalt für Familienrecht ist, dann sollte er eigentlich eine Prognose abgeben können.

Für das Scheidungsverfahren ist meines Wissen immer das Gericht des Antragsgegners zuständig. Heißt: Reichst Du die Scheidung ein, ist es sein Wohnort; reicht Dein Nochmann sie ein, dann Deiner.

Edit: Der Link von @DieSeherin weiß es besser als ich

11.05.2020 16:32 • x 3 #4


Z
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Buch 2, § 122
Örtliche Zuständigkeit
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:
1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6. in den Fällen des § 98 Absatz 2 das Gericht, in dessen Bezirk der Ehegatte, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte, seinen Aufenthalt hat;
7. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

11.05.2020 16:35 • x 1 #5


Fanta1
Ich war 25 Jahre verheiratet und mir wurde UNBEFRISTETER nachehelicher Unterhalt zugesprochen .Voraussetzung hierfür: ehebedingte Nachteile. Die Konstellation muss folgende sein: Die Frau hat zugunsten der Ehe ( meistens Kindererziehung) ihren zuvor ausgeübten Job aufgegeben und kann nach der Scheidung nicht mehr das gleiche Einkommen erzielen als wenn sie ihre Erwerbstätigkeit niemals aufgegeben hätte. Bei mir konkret: ich hatte einen gut bezahlten Job in einer Versicherung, habe im Einverständnis mit dem Mann den Job zugunsten der Kindererziehung aufgegeben und nach etlichen Jahren wieder versucht, ins Berufsleben zurückzukehren. Allerdings war es mir nur möglich, einen schlecht bezahlten Mindestlohn-Job zu bekommen. Nach der Scheidung musste mir mein Mann diesen Nachteil ausgleichen, und zwar unbefristet. Allein die langjährige Ehe ist aber auch schon ein Grund für nachehelichen Unterhalt, allerdings nur befristet ( pi mal Daumen sagt man 1/3 der Ehezeit).

11.05.2020 16:39 • x 2 #6


U
Hi,

danke für die Antworten @Babs54 und @VictoriaSiempre

Also mein Anwalt ist der Meinung, dass ich auf jeden Fall ein Anrecht auf nachehelichen Unterhalt habe, z. B. ehebedingte Nachteile im Beruf (nach der Geburt meines Sohnes vor 19 Jahren habe ich nur Teilzeit gearbeitet, nach der Trennung wieder aufgestockt auf Vollzeit) und ich habe meinen Sohn die letzten sieben Jahre alleine betreut, da mein NochMann unter der Woche 400 kg von hier gearbeitet hat.
Also habe ich ihm ermöglicht, Karriere zu machen, zu Lasten meines Jobs.

Das mit dem Gerichtsstand wusste ich schon, ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrung hat mit einem Antrag auf Änderung

@Fanta1 , so ähnlich ist es bei mir auch

11.05.2020 16:47 • #7


Fanta1
Da muss ich nochmal konkret nachfragen: Du sagtest, du habest in der Ehe Teilzeit gearbeitet und nun wieder Vollzeit. Wo ist da der Nachteil, der dir durch die Ehe entstanden ist ? Oder bist du jetzt in einem schlechter bezahlten Job als früher ? Weil die Voraussetzung für den nachehelichen Unterhalt ist tatsächlich, dass du durch die Ehe einen finanziellen Nachteil erlitten hast, den du auch jetzt nicht mehr aufholen kannst. Diesen Nachteil- die Differenz zwischen dem, was du hättest verdienen können ohne Ehe und was du nun tatsächlich verdienst- muss er dir bezahlen ( vorausgesetzt er ist zahlungsfähig).

11.05.2020 16:54 • #8


U
Der Nachteil ist der, dass ich nach der Geburt meines Sohnes zwar im gleichen Unternehmen arbeitete, aber nicht an die gleiche Stelle zurück gekehrt bin. Ich übernahm Assistenzaufgaben und vorher habe ich internationale Kunden betreut inkl. Auslandsreisen und Standbetreuung auf Messen. Auf diese Stelle bin ich nie zurück gekehrt. Andere Arbeitskollegen, die gemeinsam mit mir eine ähnliche Stelle hatten (und dort geblieben sind) nun eine Gehaltsstufe höher eingruppiert sind, sowie sich über Firmenwagen, Firmenhandy und Boni freuen dürfen, wogegen ich nichts davon habe,

@Fanta1 und ja, zahlungsfähig ist er

11.05.2020 17:03 • x 1 #9


Fanta1
Achso,okay, ja, das hört sich gut an- im Sinne von : Voraussetzung erfüllt.

Bei mir war es so, dass mir 8 Jahre der volle nacheheliche Unterhalt zugesprochen wurde ( die Rechnung ist ja hochkompliziert- das ist in etwas so viel wie der Trennungsunterhalt). Hierfür war die Basis die langjährige Ehedauer. Nach 8 Jahren bekomme ich dann nur noch die Differenz ( Job vor und zu Beginn der Ehe minus Job heute ), diese Differenz dann aber unbefristet, da sich die Nachteile nicht mehr ausgleichen lassen . Du hast also meines Erachtens gute Chancen, es gibt ja ein Grundsatzurteil vom BGH bzg. nachehelichen Unterhalt.

11.05.2020 17:10 • x 2 #10


U
Super, mein Anwalt hatte es mir ja schon angedeutet...

Erbschaften, die noch ausstehen oder ein fetter Versorgungsausgleich spielen keine Rolle, oder?

Vielen Dank

11.05.2020 17:13 • #11


Fanta1
Nein der Unterhalt und der Versorgungsausgleich sind zwei verschiedene Ansprüche. Der Versorgungsausgleich wird automatisch vom Amtsgericht festgesetzt, muss nicht beantragt werden. Da geht es ja um die Rentenpunkte und evlt. vorhandene Betriebsrenten etc. Der nacheheliche Unterhalt muss aktiv beantragt, nötigenfalls eingeklagt werden, der kommt nicht automatisch. Dann gibt es noch den Zugewinnausgleich, also das Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde und nun - ohne Ehevertrag- halbe halbe geteilt wird. Erbschaften sind aber neutral zu betrachten, sie fließen nicht in den Zugewinn ein.

11.05.2020 17:17 • x 1 #12


B
Du bekommst wahrscheinlich was aber ist das denn nicht peinlich ich meine du bist doch gesund und kannst arbeiten . Das ist ja wie betteln

11.05.2020 19:56 • x 9 #13


U
@Baumo

Das ist ja wohl ein Scherz, oder?

Mein NochMann hat mich nach 27 Jahren für eine jüngere Frau abserviert, hat sich benommen wie ein Ar..., meldet sich nicht bei seinem Sohn und ich soll auf irgendwas verzichten, damit er sich ein schönes Leben mit der Schl... machen kann?

Natürlich bin ich gesund und ich verdiene alleine sehr gut, aber ich habe nicht fast 30 Jahre seine dreckigen Unterhosen gewaschen, damit er jetzt auf der Zielgeraden meint, noch etwas erleben zu müssen.

Ne, nicht mit mir. Ich weiß sehr wohl, das Geld nicht glücklich macht, aber ich werde mir ein schönes Leben machen und die Welt bereisen. Dafür werde ich alles verlangen was geht.

Schönen Abend noch.

11.05.2020 20:33 • x 20 #14


B
Zitat von Uccia:
@Baumo

Das ist ja wohl ein Scherz, oder?

Mein NochMann hat mich nach 27 Jahren für eine jüngere Frau abserviert, hat sich benommen wie ein Ar..., meldet sich nicht bei seinem Sohn und ich soll auf irgendwas verzichten, damit er sich ein schönes Leben mit der Schl... machen kann?

Natürlich bin ich gesund und ich verdiene alleine sehr gut, aber ich habe nicht fast 30 Jahre seine dreckigen Unterhosen gewaschen, damit er jetzt auf der Zielgeraden meint, noch etwas erleben zu müssen.

Ne, nicht mit mir. Ich weiß sehr wohl, das Geld nicht glücklich macht, aber ich werde mir ein schönes Leben machen und die Welt bereisen. Dafür werde ich alles verlangen was geht.

Schönen Abend noch.


Hallo,
Genau so sehe ich das auch, und so werde ich es auch machen.
Ich bin nicht ganz gesund, habe ihm 30 Jahre den roten Teppich ausgerollt damit er seine Firma voranbringen kann.
Ich habe alles gemacht, er brauchte sich zuhause um nichts kümmern, habe dabei noch Teilzeit gearbeitet und meine Eltern gepflegt. Jetzt wird mir gesagt, ich habe nichts geleistet und liege seit 20 Jahren im Bett und bestelle Schuhe.
Er ist jetzt mit einer seiner Mitarbeiterinnen zusammen und will natürlich jetzt den großzügigen Supermann herauskehren.

Und das ist nicht betteln, sondern Gesetz.

Aber nicht auf meine Kosten !
Bald ist Zahltag!

Herzliche Grüße
Bayside

11.05.2020 20:52 • x 7 #15


A


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