Cary
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Zitat von Lavidaloca:Nach der Trennung darf der Gatte der Ehefrau noch das Trennungsjahr finanzieren, völlig Wurst, ob die Frau sich getrennt hat, fremdgegangen ist oder der Mann.
Oder die Frau, denn hier ist das Geschlecht völlig egal, berappen muss der der sich eine schöne Gehaltsstufe erarbeiten konnte und empfangen wird der der durch ehelich bedingte Nachteile diese Stufe nie erreichen können wird.
Und ich finde die Rechtsprechung ganz akzeptabel, wenn die Kinderlein im Bauch sind freuen beide sich riesig und sind glücklich, die Probleme kommen dann erst viele Jahre später. Es ist ja nicht so dass generell immer alles bezahlt werden muss, der Trennungsunterhalt zum Beispiel entfällt wenn sich der Partner wieder in eine häusliche Gemeinschaft begibt. Der nacheheliche Unterhalt fällt gering aus wenn man nicht nachweisen kann dass man die ersten Stufen der Karriereleiter schon vielversprechend begonnen hat bevor man wegen Kinder oder häuslicher Pflege von Familienangehörigen abbrechen musste. Der nacheheliche Unterhalt entfällt mit einer Frist, ich glaube ein Jahr, wenn sich der Partner in eine neue häusliche Gemeinschaft begibt.
Der Zugewinnausgleich ist absolut in Ordnung, auch wenn der Partner möglicherweise nichts oder wenig verdient hat während der Zeit, aber jemand der sich zuhause um nichts kümmern muss und den Kopf frei hat für seine Arbeit kann dort auch weitaus mehr leisten - und damit mehr verdienen. Und ich kenne kein einziges Paar in dem nicht beide am Haus geschuftet haben, beide für das Haus gespart haben, beide Verzicht geübt haben.
Und die Rentenpunkte, das ist von Anfang an klar, und wie unsere Regierung so schön sagt: die Rente reicht sowieso nicht für den einzelnen, sorgt selbst ausreichend anderweitig vor.
Ich kenne noch die Rechtsprechung der 80er Jahre, mit schuldig geschieden, das waren dann halbe Todesurteile für die Menschen - sie lebten am Existenzminimum während Frau/Mann im dicken Haus beim neuen Freund/-in wohnten und monatlich den dicken Scheck angenommen haben. Ehefrauen die grün und blau geschlagen wurden, aber keinen Unterhalt bekamen weil der Mann den Titel "schuldig geschieden" eben nicht bekommen hat.