Naja, kommt drauf an, was du an Unannehmlichkeiten zu befürchten hast, wenn du dich weigerst. Aber ICH würde mein Entgegenkommen an Einsicht und Entschuldigungen von ihm koppeln - hey, er hat dich wüst beschimpft ... und je nach dem, was er dir an den Kopf geknallt hat, von SO EINER, wie du laut ihm dann ja wohl angeblich bist, kann er doch eh nichts Gutes erwarten!?
Nee, soll er auflaufen. Ist nicht dein Kaffee. Aber wie gesagt - Kosten-Nutzen vorher für dich abwägen.
14.12.2014 09:24 •
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