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Darf getrenntklebend Mann Nachsendeauftrag stellen?

K
Die Idee, beim Amt Bescheid zu geben, ist doch gut. Mach das Montag und alles weitere wirst Du dann ja sehen.

24.02.2018 22:52 • #16


L
Öhm.

Also wenn ich meinen Wohnsitz ummelde, dann richte ich mir unter Umständen einen Nachsendeauftrag ein, um sicherzustellen, dass mich meine Post, bis es alle Absender kapiert haben, dass sich meine Anschrift geändert hat, erreicht.

Du und Deine Kinder haben ihren Wohnsitz aber nicht umgemeldet.

Die Stellen, die euch beide als Sorgeberechtigte erreichen müssen, würde ich also schleunigst darüber unterrichten, dass Dein Mann umgezogen ist, Du aber noch hier wohnst und alle Schreiben künftig doppelt rausgehen müssen. An ihn und an Dich.

24.02.2018 23:19 • x 2 #17


A


Darf getrenntklebend Mann Nachsendeauftrag stellen?

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I
Ich würde ganz schnell mal mit eurem Postboten sprechen, dass er das einordnen kann.

24.02.2018 23:42 • #18


Memyself
Schick dir selbst einen Brief, dann weißt du es.
Kann mal bitte ein Postzusteller diese Trennungsschmerzfrage beantworten?

25.02.2018 00:17 • x 2 #19


M
Meine Güte, muss jede Kommunikation übers Amt laufen ? Wie dumm oder hasserfüllt kann man sein ? Wenn es wichtig ist dann wird er Dich schon finden und fertig, egal welchen Film Du da fährst oder er !

25.02.2018 00:21 • #20


I
Nuja - wenn er einen Nachsendeauftrag für die TE und/oder die Kinder eingerichtet hat, dann bekommt sie evtl. wichtige Post nicht mehr. Rechnungen, Schreiben vom Amt auf die sie rasch reagieren müsste, evtl. Schreiben rund um die Trennung/Scheidung und/oder die Kinder betreffend...
Das kann einen ziemlichen Ärger nach sich ziehen.
Ich kann die Sorge der TE durchaus nachvollziehen.

25.02.2018 00:26 • x 2 #21


L
Zitat von irgendwie:
Nuja - wenn er einen Nachsendeauftrag für die TE und/oder die Kinder eingerichtet hat, dann bekommt sie evtl. wichtige Post nicht mehr. Rechnungen, Schreiben vom Amt auf die sie rasch reagieren müsste, evtl. Schreiben rund um die Trennung/Scheidung und/oder die Kinder betreffend...
Das kann einen ziemlichen Ärger nach sich ziehen.
Ich kann die Sorge der TE durchaus nachvollziehen.


Meinst du wirklich, nur weil man verheiratet ist, kann man ohne Vollmacht Rechtsgeschäfte für seinen Ehepartner abschließen?

Die Ehe ist ein wirklich einschnürender Vertrag, aber soweit geht es dann nicht.

25.02.2018 09:14 • x 1 #22


I
Was man darf und was man kann sind zwei Paar Schuhe. Ich habe für unsere komplette Familie den Nachsendeantrag gestellt. Da hat nie jemand irgendwas nachgefragt. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass das ohne Unterschrift war.

25.02.2018 09:38 • x 1 #23


U
Zitat von irgendwie:
Nuja - wenn er einen Nachsendeauftrag für die TE und/oder die Kinder eingerichtet hat, dann bekommt sie evtl. wichtige Post nicht mehr. Rechnungen, Schreiben vom Amt auf die sie rasch reagieren müsste, evtl. Schreiben rund um die Trennung/Scheidung und/oder die Kinder betreffend. Das kann einen ziemlichen Ärger nach sich ziehen.Ich kann die Sorge der TE durchaus nachvollziehen.


Rechtlich ist das ganze so (glaube ich), war ja gesetzlicher Berufsbetreuer, hatte da auch oft die postalischen Angelegenheiten zu regeln:

Wer umzieht und/oder einen Zweitwohnsitz angibt, ist generell berechtigt, einen Postnachsendeauftrag zu stellen. Für sich und ggf. weitere Familienangehörige.

Anders verhält es sich bei getrennt lebenden oder geschiedenen Paaren: Hier obliegt das Einrichten des Nachsendeauftrags bei jedem selbst, sollten jedoch Kinder involviert sein, darf das nur der Erziehungsberechtigte mit Sorgerecht! Würde er dann die TE und/oder der Kinder mit angeben, wäre das theoretisch eine Verletzung des Postgeheimnis, weil die postalischen Angelegenheiten bei Minderjährigen bei dem Erziehungsberechtigten liegen, also hier bei der TE.

Sie kann und sollte die Post kontaktieren (mündlich und schriftlich) und dieses in Erfahrung bringen. Zudem, wie hier schon empfohlen, sämtliche Stellen und Behörden informieren.

Sollte der Ex dem zuwider gehandelt haben, einen Anwalt einschalten und beim Familiengericht beanstanden.


Zitat von LonelyXmas:
Meinst du wirklich, nur weil man verheiratet ist, kann man ohne Vollmacht Rechtsgeschäfte für seinen Ehepartner abschließen?


Beim Postnachsendeauftrag kommt es oft vor, dass bei Ehepartnern nur einer der im Auftrag genannten Personen unterschreibt und der oder die Postangestellte nicht weiter nachfragt!

Rechtlich gesehen müssten beide unterschreiben auf dem Nachsendeauftrag, kommt aber in der Praxis eher selten vor. Das ist das Problem zwischen Theorie und Praxis.

L.G.

Udi

25.02.2018 11:44 • x 2 #24


S
Verständige am Montag, die wichtigen Stellen, die eventuell an Euch als Familie oder Paar schicken. Einfallen tun mir, Jugendamt, Schule, Finanzamt, eventuell Steuerberater, Vermieter bzw. Wohnungsverwaltungsgesellschaft, Strom/Wasserversorger, Bank? Versicherungen?

25.02.2018 13:17 • x 2 #25


M
Es geht hier um allgemeine schreiben von den Ämtern, wie z.B. Schuleingangsuntersuchung etc.
Da ICH mit der kleinen da hin muss, benötige ich auch das Schreiben.
Und hier habe ich vorhin schon gesagt wie die Post entscheiden darf.

25.02.2018 14:30 • x 1 #26


Memyself
Komme mir vor wie die Post Hotline.
Denke deine Frage ist hinlänglich beantwortet.
WIR sind nicht die Post.
Warum sollte er seine Post weiter zu dir kommen lassen? DU musst dich bewegen wenn DU etwas willst. staune, dass dir sowas nach 2 Monaten einfällt. Behörden nehmen bei gemeinsamem sorgerecht zu Recht an, dass Eltern sich wie Erwachsene verhalten und Informationen teilen.
Beweg die Knochen um kümmere dich um deine Angelegenheiten.
Sollen wir das jetzt für dich googeln oder was?

25.02.2018 14:54 • #27


G
Zitat:
Jetzt kommt heute ein Brief von der Post, wo man im Fenster lesen kann 'Nachsendesevice'.

Darf er das ohne meines Einverständnisses tun? Oder ist er auch nachweisverpflichtet, für WEN er den Auftrag eingerichtet hat?


vielleicht öffnest du einfach mal in den Brief , dann weißt es

25.02.2018 15:36 • x 1 #28


A


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