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Der Tinder-Quassel

Nike666
@NurBen

Also hier bedienst du alle Klischees, die du so kennst.

Kann man machen, kann man aber auch sein lassen……

24.03.2025 19:57 • x 1 #1126


Nike666
Steuerklasse 2 wird bei mir nur entfernt, wenn Sohn 1 volljährig ist und die Ausbildung beendet hat und dann noch hier wohnt.

Aber grundsätzlich ein Witz.

24.03.2025 20:00 • x 1 #1127


A


Der Tinder-Quassel

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Balu85
Zitat von alleswirdbesser:
Vermutlich wird davon ausgegangen, dass das volljährige Kind die Elternrolle übernimmt und sich bereitwillig kümmert, macht und tut

Gleiches gilt auch wenn die 88jährige Oma mit einzieht. Nicht weil sie sich kümmern will, sondern weil sie selbst auch viel Hilfe braucht.

24.03.2025 20:04 • x 2 #1128


NurBen
Zitat von Sunshine2022:
Vielleicht wärst du dann auch mal eher bisschen “open minded” entschuldige. Aber so globalisierende Aussagen wie du sie stellenweise triffst sind doch echt Käse.

Brauch ich nicht mehr. Hab es ja hinter mir. Es ist also nicht so, dass ich nicht mitreden kann.
Jetzt habe ich eine Partnerin ohne Kinder und es ist so viel besser und unkomplizierter.
Ich würde nie wieder eine Beziehung mit einer Alleinerziehenden eingehen. Für eine Bettgeschichte okay, aber mehr nicht.

24.03.2025 20:06 • x 2 #1129


alleswirdbesser
Zitat von Sunshine2022:
Alleinerziehende sollen nur Alleinerziehende Daten. Und Beamte nur Beamte.

Darf ich auch? BDSMler nur BDSMler, den Rest, der mir noch einfällt, schreibe ich lieber nicht auf

24.03.2025 20:08 • #1130


Nike666
Ich finde diese gesamte steuerliche Regelung absolut daneben, denn auch wenn ein Partner irgendwann später hinzukommt, ist der ja nun oft nicht maßgeblich an der Erziehung beteiligt und es wird überhaupt nicht hinterfragt wer die Kinder finanziell unterstützt.

24.03.2025 20:09 • x 3 #1131


C
Zitat von QueenA:
Kinder haben einen Einfluss ja, aber negativ? Nein! Sehe ich anders!


Doch.

Ich lebe selbst Patchwork und natürlich wäre es 100x einfacher, wenn mein Partner ebenfalls kinderlos wäre.

Dann hätte ich ihn zB Weihnachten und Silvester für mich oder ich müsste nicht alleine zu Geburtstagen gehen, da er Kinderwochenende hat.
Dazu kommen unzählige Termine- Ballett- und Theateraufführungen, obwohl ich einfach nur müde nach der Arbeit bin.

Hausaufgaben kontrollieren plus die Pubertätszickereien ertragen.

Und das Kind und ich verstehen uns gut... Dennoch wäre es ohne deutlich! einfacher.

24.03.2025 20:10 • x 2 #1132


alleswirdbesser
Zitat von Nike666:
Steuerklasse 2 wird bei mir nur entfernt, wenn Sohn 1 volljährig ist und die Ausbildung beendet hat und dann noch hier wohnt. Aber grundsätzlich ...

Sobald er volljährig ist, der Rest interessiert nicht. Meine geht zur Schule und verdient keinen Cent dazu.

24.03.2025 20:10 • #1133


Nike666
@alleswirdbesser

Dann scheinst du aus einem anderen Bundesland zu kommen. Hier in NRW ist das an die Zahlung von Kindergeld geknüpft.

24.03.2025 20:15 • x 1 #1134


alleswirdbesser
Zitat von Nike666:
@alleswirdbesser Dann scheinst du aus einem anderen Bundesland zu kommen. Hier in NRW ist das an die Zahlung von Kindergeld geknüpft.

Sind die Steuergesetze Ländersache? Meines Wissens trifft es nur auf den Kinderfreibetrag zu, den hat man solange das Kindergeld bezahlt wird. Aber nicht die 2. Steuerklasse.

Mist, ich bin schon wieder OT

24.03.2025 20:18 • #1135


Nike666
Du hast recht, ist keine Ländersache.

Also ich denke, Kinderfreibetragempfänger oder Kindergeldempfänger..sollte er aber in der Ausbildung noch bekommen.

Schau dir das nochmal an.

OT zu Ende

24.03.2025 20:24 • x 1 #1136


Balu85
Zitat von Nike666:
Dann scheinst du aus einem anderen Bundesland zu kommen. Hier in NRW ist das an die Zahlung von Kindergeld geknüpft.

Für die SK2 darf meines Wissens nach keine weitere Person über 18Jahre im Haushalt leben.
Das die SK2 an das Kindergeld geknüpft ist, stimmt insofern, das man kindergeldberechtigt sein muss. Das ist im Grunde erst einmal jeder der beiden Elternteile. Auch wenn es nur an einen ausgezahlt wird.
Man kann auch ein Residenzmodell haben, Kind mehrheitlich bei Elternteil 1, dieses hat aber wieder einen Partner/in im Haushalt - kein Anspruch auf SK2, Elternteil 2 lebt allein, hat das Kind auch bei sich (Nebenwohnsitz ist notwendig) und kann SK2 beantragen.
Ab 18 entfällt der Anspruch auf SK 2, Kindergeld bekommt man aber weiterhin bis Abschluss der ausbildung...oder glaub max. 25 LJ.
So kenne ich das. Und meines Erachtens nach ist die Einkommenssteuer keine Ländersache sondern Bund.

Zitat von Nike666:
Ich finde diese gesamte steuerliche Regelung absolut daneben, denn auch wenn ein Partner irgendwann später hinzukommt, ist der ja nun oft nicht maßgeblich an der Erziehung beteiligt und es wird überhaupt nicht hinterfragt wer die Kinder finanziell unterstützt.

Ist doch aber beim Unterhalt genau das gleiche. Next wohnt mit bei meiner NF, sie teilen sich also die Kosten für den Wohnraum und Lebenmittel usw. Igge wohn allein mit meiner Maus. Und unterm Strich zahle ich und hab je nachdem wie der Monat war (Nachtschichten/Feiertage usw.) am Ende weniger zum ausgeben als NF.
Aber spielt keine Rolle.
Und mal ehrlich....soooo der große Wurf ist die SK2 auch nicht. Und bei Leuten mit geringem Einkommen fällt es noch weniger ins Gewicht.

24.03.2025 20:27 • x 1 #1137


Pons
Vom Tinder-Quassel zu Steuergesetze und Kindergeld Läuft

24.03.2025 20:42 • x 1 #1138


Balu85
na OD (wozu Tinder ja auch gehört) ist doch eh nur ein Abwägen von Vorteilen.

24.03.2025 20:44 • #1139


Nike666
@Balu85

Och du, haben oder nicht haben. Bei mir ist das schon ein nicht unerheblicher Betrag.

Ich passe aber auch nicht in das Klischee von Ben

Und das mit den geteilten Kosten ist auch so eine Sache. Für meine Kinder hat noch keiner den Lebensmittelanteil übernommen, da gab es immer faire Kostenaufteilungen, wobei ich da auch nur auf 1 Erfahrung zurückblicken kann. Finde ich auch irgendwie selbstverständlich.

Aber mit Tinder hat das wirklich nichts mehr zu tun )))))

24.03.2025 20:49 • x 1 #1140


A


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