Zitat von Lukas1234:Hallo, zu meiner Geschichte. Ich bin mit meinet Frau seit fast 3 Jahren verheiratet und haben zusammen ein kleines Kind. Nun hat Sie mir vor gut einem Monat gestanden keine Gefühle mehr für mich zu haben aber gesagt wir können versuchen, dass es noch mal was wird. Nun kam Sie letzte Woche nach einem Treffen mit ...
@Lukas1234, erst einmal willkommen im Forum, auch wenn der Anlass kein guter ist.
Zunächst einmal solltest du sofort wieder in die eheliche Wohnung zurück. Du brauchst dazu keine Zustim-
mung deiner EF. Warum hast du dir von einem Typen dir etwas vorschreiben lassen und bist eingeknickt?
Wie schon RyanG geschrieben hat, solltest du dich rechtlich schnellstmöglich bei einem Fachanwalt für
Familienrecht beraten lassen.
Ein eigener Auszug wird bei Gericht als verlassen der Ehe und ehelichen Wohnung gesehen, denn das
steht ja unumstößlich fest. Zudem sind erhebliche Nachteile bis hin keinen Zutritt mehr zu haben möglich.
Nein, deine EF ist nicht am längeren Hebel, da ihr das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsrecht habt. Es
ist aber für sie wesentlich einfacher das alleinige Sorge- und Aufenthaltsrecht gerichtlich zugewiesen zu
bekommen, wenn du die eheliche Wohnung verlassen hast.
Also, im eigenen Interesse, rufe sie an und sage ihr du ziehst jetzt wieder in die eheliche Wohnung. Egal,
was sie sagt oder wer auch immer sich einmischt. Sie darf den Zutritt nicht verwehren und der kann not-
falls juristisch erzwungen werden.
Sie will die Ehe nicht mehr, der Grund ist nebensächlich, und das beinhaltet als Konsequenz das sie die
eheliche Wohnung verlässt. Du kannst jedoch, genauso wie sie dich nicht, nicht dazu zwingen auszuziehen,
außer durch einen Gerichtsentscheid.
Lukas1234, deine EF will dich loswerden und das beinhaltet wahrscheinlich auch Unterhaltsforderungen.
Wenn du dich nicht wehrst und deine Rechte wahrnimmst verlierst du nicht nur deine EF. Kopf hoch und
mache dich gerade. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren.