Nalf
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Zitat von Birkai:Beim Wechselmodell haben die Kinder einfach 2 Lebensmittelpunkte, dass hat nichts mit hin und her schieben zu tun.
Aus meiner Erfahrung kommt das sehr auf die Umstände an. Eines meiner Kinder war mit 2 Jahren völlig überfordert und brachte die zwei Lebensmittelpunkte durcheinander, weil sie sich äußerlich zu sehr ähnelten. Noch mit 3, beim Trockenwerden, war das Kind im einen Haushalt trocken und im anderen auf Windeln angewiesen und in der Kita dann völlig verwirrt.
Ich kenne aber auch ein älteres Kind, das selbständig zwischen Mama und Papa, die in derselben Siedlung wohnen, hin- und hergeht und seine zwei Kinderzimmer sehr genießt.
Zitat von AtzeFlip:vorher wieder Kinder fertig gemacht,
Was war denn nun abgemacht?
Solange Du unklar in Deinen Handlungen bleibst und keine abgesprochenen Termine existieren, kann Deine Ex das für sich ausnutzen und tut es auch. Dann hast Du nie einen freien Tag.
Zitat von AtzeFlip:da waren 2 der 4 Kinder am TV gucken und irgendwas am Knabbern.
Das ist keine Kindeswohlgefährdung.
Klar, gibt's bessere Möglichkeiten, Kinder zu beschäftigen und zu ernähren. Aber Du musst auch lernen, Deiner Ex die Verantwortung zu überlassen.
Solange Du in der Gegend rumschwebst, Kinder bettfertig machst und bei jedem suboptimalen Zustand sofort herbei eilst und Deine Pläne umwirfst, muss Deine Ex keine Deiner Ansagen ernst nehmen und kann machen was sie will.
Zitat von AtzeFlip:Ist sie mit ihrem Bruder rüber zu den Nachbarn
DAS ist beängstigend.
Hast Du Deine Tochter gefragt, was ihr einfällt, das Haus zu verlassen, ohne sich abzumelden?
Auch hier muss den Kindern morgens klar sein, ob ein Papatag oder ein Mamatag ist, damit sie wissen, bei wem sie sich abmelden müssen und bei wem sie ihre Bedürfnisse anmelden können.
Bei Deiner Ex sehe ich keinen anderen Weg, als mit der Kalendermethode zu festen Wechselterminen zu kommen.
Es sei denn, Du willst eine Klärung über das Jugendamt laufen lassen. Dann darfst Du aber nicht am Telefon sagen, dass Deine Ex an keiner Klärung interessiert ist. Denn das JA vermittelt nur unter Willigen. Sobald eine/r unwillig wird und keine Einigung zustande kommt, ist das JA raus und Du musst klagen.