6rama9
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Zitat von Renama:Haus kostet 450.000 Er zahlt 80.000 an, sie nichts (hat er ja geschrieben). Sie verkaufen für 430.000, davon gehen 370.00 an die Bank für das Darlehen. Die restlichen 60.000 aus dem Erlös gehen durch 2. Da sie nichts eingebracht hat, macht sie 30.000 plus, er hingegen 50.000 Verlust. Plus, wie gesagt, ggf. noch ...
Das ist definitiv falsch!
@Daniel1981 Dein grundlegender Denkfehler ist, davon zu reden, dass du die Anzahlung geleistet hast. In der ehelichen Zugewinnsgemeinschaft gibt es keine einseitigen Anschaffungen. Egal von welchem Konto: Jede Anschaffung wird aus dem beidseitigen ehelichen Vermögen getätigt.
Ausnahme: Ihr hättet die Immobilien vor Eheschließeung erworben und du hättest durch einen 50/50 Grundbucheintrag auf die Berücksichtigung deines Anteils verzichtet (ihr also die Hälfte der Anzahlung geschenkt). Wenn du das gemacht hast, bist du natürlich selbst schuld.
Beispiel nach Eheschließung:
Anfangsvermögen A: 500.000
Anfangsvermögen B: 100.000
Hauserwerb mit Zahlung ausschließlich durch A (von Konto A): 500.000
Hausverkauf: 400.000
Sonstiger Zugewinn während der Ehe: 200.000
Zugewinnsberechnung:
Eingebrachte Vermögenswerte: 600.000
Vermögenswerte bei Trennung: 700.000 (= Haus 400.000 + Zugewinn 200.000 + Kontostand B 100.000 + Kontostand A 0)
Realer Zugewinn: 100.000 (Vermögenswert 700.000 minus Eingebracht 600.000)
Auszahlung: A = 550.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)
Auszahlung: B = 150.000 (hälftiger Zugewinn + Anfangsvermögen)