Balu85
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Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde).
Frage für einen Freund.
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Balu85
Mitglied
Renama
Mitglied
Zitat von Woelkeline:was sich hinter diesem Begriff sonst noch verbirgt?
Zitat von Balu85:Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?
Nostraventjo
Gast
Zitat von Balu85:Nur mal blöd gefragt....Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen? Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde). Frage für einen Freund.
Balu85
Mitglied
Nostraventjo
Gast
Zitat von Balu85:Also würde das bei einer evtl. Zugewinnbetrachtung die Immobilie garnicht auftauchen? Also Person A: Erwerb Immobilie vor Eheschließung (alleiniger ET im Grundbuch) Person B: steht nicht im Grundbuch aber wegen Umschuldung während der Ehe mit im Kreditvertrag. Muss Person A im Ernstfall Angst haben das Ansprüche ...
Sliderman
Mitglied
Zitat von Nostraventjo:aber im Normallfall würde ich sagen hat Person B Pech gehabt, wenn es ohne Absicherung Geld in eine Immobilie steckt die ihr nicht gehört.
Balu85
Mitglied
Zitat von Nostraventjo:Ob man moralisch etwas erreichen kann weiss ich nicht
Lilli2
Mitglied
Nostraventjo
Gast
Zitat von Balu85:och..weißte....moralisch hatte Person B bisher auch nur bedingt interessiert. Aber gut zu wissen.... .
unbel-Leberwurs.
Mitglied
Zitat von Daniel1981:So dachte ich auch, ist es aber nicht...Leider...hätte ich das vor der Ehe gewusst, hätte ich ein Vertrag aufsetzen lassen, aber hatte das immer so verstanden, wie du jetzt..
E-Claire
Mitglied
Zitat von Nostraventjo:Nur wer im Grundbuch steht ist Eigentümer.
Wenn man nicht im Grundbuch steht aber im Kreditvertrag, dann haftet man für fremdes Eigentum ohne irgend einen Gewinn. Das wäre eine sehr ungünstige Situation für den der Im Kredit steht.
Zitat von Balu85:Also würde das bei einer evtl. Zugewinnbetrachtung die Immobilie garnicht auftauchen?
Also Person A: Erwerb Immobilie vor Eheschließung (alleiniger ET im Grundbuch)
Person B: steht nicht im Grundbuch aber wegen Umschuldung während der Ehe mit im Kreditvertrag.
Muss Person A im Ernstfall Angst haben das Ansprüche bezüglich dem Immobilienwert gestellt werden.
Wie sieht es mit Geld aus was Person B als "Darlehen" vor der Ehe erhalten hat und in die Immobilie gesteckt hat?
Zitat von Nostraventjo:Person B hat keinen Anspruch auf die Immobilie, schon alleine weil Sie Person A vor der Ehe gehört hat.
Wie es genau rechtlich mit dem Zugewinn aussieht weiss ich nicht, aber im Normallfall würde ich sagen hat Person B Pech gehabt, wenn es ohne Absicherung Geld in eine Immobilie steckt die ihr nicht gehört. Und auch wenn Sie einen Kredit aufnimmt und nicht darauf besteht auch anteilig im grundbuch aufgenommen zu werden.
Das ist dann ein Versäumnis von Person B.
E-Claire
Mitglied
Zitat von Balu85:.Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?
Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde).
Frage für einen Freund.
ElGatoRojo
Mitglied
Zitat von Balu85:Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?
E-Claire
Mitglied
Zitat von ElGatoRojo:Soll ja noch immer noch Ehefrauen geben, die auf diesen Eintrag verzichten.
Heffalump
Mitglied
Zitat von ElGatoRojo:Soll ja noch immer noch Ehefrauen geben, die auf diesen Eintrag verzichten.