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Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

Balu85
Nur mal blöd gefragt....Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?
Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde).
Frage für einen Freund.

x 3 #661


R
Zitat von Woelkeline:
was sich hinter diesem Begriff sonst noch verbirgt?

Ist aus der einschlägigen "Film"-Branche und bezeichnet große schwarze Wünschelruten.


Zitat von Balu85:
Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?

Ja.
Macht aber auch wenig Sinn als Schuldner im Kreditvertrag für etwas zu haften, das einem am Ende dann gar nicht gehört...sowas hätte selbst ich nicht gemacht

x 3 #662


A


Ehefrau will Ehe wegen afrikanischem Mann beenden

x 3


N
Zitat von Balu85:
Nur mal blöd gefragt....Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen? Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde). Frage für einen Freund.

Nur wer im Grundbuch steht ist Eigentümer.
Wenn man nicht im Grundbuch steht aber im Kreditvertrag, dann haftet man für fremdes Eigentum ohne irgend einen Gewinn. Das wäre eine sehr ungünstige Situation für den der Im Kredit steht.

x 5 #663


Balu85
Also würde das bei einer evtl. Zugewinnbetrachtung die Immobilie garnicht auftauchen?
Also Person A: Erwerb Immobilie vor Eheschließung (alleiniger ET im Grundbuch)
Person B: steht nicht im Grundbuch aber wegen Umschuldung während der Ehe mit im Kreditvertrag.
Muss Person A im Ernstfall Angst haben das Ansprüche bezüglich dem Immobilienwert gestellt werden.
Wie sieht es mit Geld aus was Person B als "Darlehen" vor der Ehe erhalten hat und in die Immobilie gesteckt hat?

x 1 #664


N
Zitat von Balu85:
Also würde das bei einer evtl. Zugewinnbetrachtung die Immobilie garnicht auftauchen? Also Person A: Erwerb Immobilie vor Eheschließung (alleiniger ET im Grundbuch) Person B: steht nicht im Grundbuch aber wegen Umschuldung während der Ehe mit im Kreditvertrag. Muss Person A im Ernstfall Angst haben das Ansprüche ...

Person B hat keinen Anspruch auf die Immobilie, schon alleine weil Sie Person A vor der Ehe gehört hat.

Wie es genau rechtlich mit dem Zugewinn aussieht weiss ich nicht, aber im Normallfall würde ich sagen hat Person B Pech gehabt, wenn es ohne Absicherung Geld in eine Immobilie steckt die ihr nicht gehört. Und auch wenn Sie einen Kredit aufnimmt und nicht darauf besteht auch anteilig im grundbuch aufgenommen zu werden.
Das ist dann ein Versäumnis von Person B.
Ob man moralisch etwas erreichen kann weiss ich nicht, aber rechtlich hat Person B die A-Karte gezogen und keine Ansprüche. Von dem Geld sieht sie wahrscheinlich nichts mehr.

Deswegen immer absichern und sich schlau machen.

x 3 #665


Sliderman
Zitat von Nostraventjo:
aber im Normallfall würde ich sagen hat Person B Pech gehabt, wenn es ohne Absicherung Geld in eine Immobilie steckt die ihr nicht gehört.

Das ist richtig!

x 1 #666


Balu85
Zitat von Nostraventjo:
Ob man moralisch etwas erreichen kann weiss ich nicht

och..weißte....moralisch hatte Person B bisher auch nur bedingt interessiert. Aber gut zu wissen.... .

x 1 #667


L
So wie unbel-Leberwurs. Leberwurst es erklär hat verstehe ich es jetzt. Das ist Mist.
Gibt es vielleicht für dich die Möglichkeit die Immobilien alleine zu halten? Vielleicht lässt deine Ex sich ja darauf ein, dass sie aus dem Grundbuch und dem Kreditvertrag aussteigt? Haus 2 ist ja noch so "frisch", da hat sie ja selber noch nichts abbezahlt. Die Kreditraten könntest du vielleicht runter setzen lassen? Da muss natürlich die Bank mitspielen. Hättest du zur Not jemanden den du der Bank als Bürgen anbieten könntest? Deine Eltern?
So als Ideen für die finanzielle Schadensbegrenzung.

x 3 #668


N
Zitat von Balu85:
och..weißte....moralisch hatte Person B bisher auch nur bedingt interessiert. Aber gut zu wissen.... .

Na dann hat Person B Pech gehabt. Bei so etwas sollte man sich vorher schon informieren.

x 1 #669


unbel-Leberwurst
Zitat von Daniel1981:
So dachte ich auch, ist es aber nicht...Leider...hätte ich das vor der Ehe gewusst, hätte ich ein Vertrag aufsetzen lassen, aber hatte das immer so verstanden, wie du jetzt..

Hm, wie Du ja feststellst, sind hier sehr viele von diesem Recht überrascht.
Das musst Du Deiner Frau ja nicht auf die Nase binden.
Mit anderen Worten kannst Du ja versuchen, dass ihr euch ohne Anwalt trennt und ihr bei dem Immobilienverlust 50:50 macht...

x 3 #670


E-Claire
Wie im Einzelfall die Rechtslage zu beurteilen ist, kann nur ein Volljurist nach Kenntnis der Akten- und Beweislage einigermaßen prognostisch sagen.
Es gilt, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Zitat von Nostraventjo:
Nur wer im Grundbuch steht ist Eigentümer.
Wenn man nicht im Grundbuch steht aber im Kreditvertrag, dann haftet man für fremdes Eigentum ohne irgend einen Gewinn. Das wäre eine sehr ungünstige Situation für den der Im Kredit steht.

Man haftet nicht für fremdes Eigentum, sondern man muß aufgrund des geschlossenen Kreditvertrages die Darlehensraten bedienen. Dabei wäre dann noch zu unterscheiden, ob als Sicherheit eine Hypothek oder häufiger eine Grundschuld eingetragen wurde.

Zitat von Balu85:
Also würde das bei einer evtl. Zugewinnbetrachtung die Immobilie garnicht auftauchen?
Also Person A: Erwerb Immobilie vor Eheschließung (alleiniger ET im Grundbuch)
Person B: steht nicht im Grundbuch aber wegen Umschuldung während der Ehe mit im Kreditvertrag.
Muss Person A im Ernstfall Angst haben das Ansprüche bezüglich dem Immobilienwert gestellt werden.
Wie sieht es mit Geld aus was Person B als "Darlehen" vor der Ehe erhalten hat und in die Immobilie gesteckt hat?

Bestand Eigentum an der Immobilie vor Eheschließung fällt sie nicht mit in die Zugewinnsberechnung, eine etwaige Wertsteigerung aber womöglich schon. Das ist ne ziemlich komplexe Berechnung.
Wird dann im Zuge der Ehe ein Kreditvertrag mit beiden Ehepartnern geschlossen, nicht untypisch um im Insolvenzfall Vermögensverschiebung zu Ungusten der Bank zu verhindern, muß genau geschaut werden, ob in diesen Fall die Bank nicht eventuell verpflichtet sein könnte, den ehemaligen Ehepartner aus dem Vertrag entlassen zu müssen. Generell aber gilt, abhängig davon ob es Hypothek oder eben Grundschuld als Sicherung gegeben hat, daß auch B sich an der Tilgung der Restschuld beteiligen muss.
Da an den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich nichts verändert wurde, muß A keine Angst haben, daß B da so Scheibchen des Hause erworben hat. Aber nochmal die Wertsteigerung einer Immobilie kann in den Zugewinn fallen, dann entstehen Ausgleichsansprüche manchmal in beachtlicher Höhe, so daß A eventuell gezwungen sein könnte, die Immobilie zu veräußern, um die Ausgleichsansprüche zu befriedigen.


Zitat von Nostraventjo:
Person B hat keinen Anspruch auf die Immobilie, schon alleine weil Sie Person A vor der Ehe gehört hat.

Wie es genau rechtlich mit dem Zugewinn aussieht weiss ich nicht, aber im Normallfall würde ich sagen hat Person B Pech gehabt, wenn es ohne Absicherung Geld in eine Immobilie steckt die ihr nicht gehört. Und auch wenn Sie einen Kredit aufnimmt und nicht darauf besteht auch anteilig im grundbuch aufgenommen zu werden.
Das ist dann ein Versäumnis von Person B.

Auch das ist nur ein Rechts"Gefühl". Zumeist werden diese Leistungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Stellt also die Leistung von B eine Wertsteigerung dar, dann fließt diese (nicht der Immo-Wert an sich) in den Zugewinn mit ein.
Bei Paaren ohne Trauschein würde man dies eventuell durch Konstruktionen über GoA, ungerechtfertigte Bereicherung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage lösen.

Können wir bitte aufhören, diese Spekulationen zu betreiben! Daniel war beim Anwalt und das war für ihn ernüchternd. Zeit darauf den Fokus zu legen.

x 5 #671


E-Claire
Zitat von Balu85:
.Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?
Oder auch wenn beide im Kreditvertrag stehen aber im Grundbuch nur einer (weil Immobilie VOR der Ehe gekauft wurde).
Frage für einen Freund.


Grundbuch ist maßgeblich.

Kreditvertrag ist Schuldrecht, nicht Sachenrecht, welches Eigentum regelt. Im Kreditvertrag wiederum wird dann geregelt, welche Sicherheit die (zumeist) Bank möchte. Zumeist eine Grundschuld, wobei eine Hypothek in vielen Fällen aber sachgerechter wäre, nur die mögen die Banken nicht so gern.

Eigentumsübergang einer Immobilie erfolgt mittels:
a) notariellem Kaufvertrag in welchen sich beide Parteien zum Eigentumsübergang verpflichten (schuldrechtlich)
b) Eintragung ins Grundbuch, sachenrechtliche Manifestation des Eigentumswechsels (bei mobilen Sachen Übergabe).

x 3 #672


ElGatoRojo
Zitat von Balu85:
Ist es nur gemeinsames Eigentum wenn BEIDE im Grundbuch stehen?

Eben dafür gibt es das Grundbuch - um Gewißheit über das Eigentum am Grundstück und dem darauf gebauten Gebäuden zu haben. Soll ja noch immer noch Ehefrauen geben, die auf diesen Eintrag verzichten.

x 1 #673


E-Claire
Zitat von ElGatoRojo:
Soll ja noch immer noch Ehefrauen geben, die auf diesen Eintrag verzichten.

Joh, gerade erst wieder erlebt.

#674


Heffalump
Zitat von ElGatoRojo:
Soll ja noch immer noch Ehefrauen geben, die auf diesen Eintrag verzichten.

Ja die Liebe und so... Kalauer.

x 2 #675


A


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