Zitat von Daniel1981: Geht alles von meinen Konto ab...sie kauft sich schön andere Dinge oder den Flug jetzt für 1800,-...BIn für sie jetzt der Depp, der Hausmeister,der sich um alles kümmern darf...Aber solange die Finanzen nicht geklärt sind, muss ich noch Gute Miene machen...
Dein Konto oder Euer Konto?
Zitat von Daniel1981: Noch kann ich nix machen laut Anwalt...solange sie nix verprasst..
Hm. Ich check den Sachverhalt nur bedingt. Jetzt müsste ja irgendwie mal die Diskussion um den Beginn des Trennungsjahrs im Raum stehen. Dazu müssten in jedem Fall die Geldflüsse und daher auch die Konten getrennt werden. Oder muß da jetzt wegen den Immobilien irgendwie noch zugewartet werden?
Zitat von Daniel1981: Da wir beide Geld verdienen, aber gemeinsam veranlagt sind, ist ja ihr Geld auch meine,genauso andersrum...im Endeffekt schmälert sie dadurch das gemeinsame Vermögen
Was genau heißt denn gemeinsam veranlagt? Steuerrechtlich? oder ein einziges gemeinsames Konto? Gemeinsam veranlagt ist kein eherechtlicher Güterstand. Von denen gibt es genau drei: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. Ohne Abrede vorher besteht Zugewinngemeinschaft. Und dann sind deine Einkünfte eben auch deine Einkünfte.
Zitat von Likos24: Wenn ich wirklich will dass kein "fremder" Mensch was von meinen/unseren Konto abhebt,...dann habe ich dafür auch Mittel und Wege. Dann sperre ich diese Person ,..auch wenn es meine Frau ist,..und Ende im Gelände.
Hach das ist gar nicht so leicht. Fängt schon bei der Frage an, wer das Konto ursprünglich eröffnet hat und wie die Vollmachten etc genau verteilt sind. Wenn beide vollumfänglich berechtigt sind, dann kann keiner den anderen ohne dessen/deren Einverständnis sperren.
In einem solchen Fall ist eine Möglichkeit, ein neues eigenes Konto zu eröffnen und dieses beim AG als neues Lohnkonto anzugeben. Dazu das gemeinsame Konto nur so weit zu decken, daß die notwendigen Zahlungen abgehen können. Allerdings besteht das Problem des Überziehungsrahmens für den beide im Außenverhältnis für die gesamte Höhe haften.