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Ehescheidungsantrag / Kostenvorschuss für den RA

Alessia5

Alessia5
Mitglied

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Mitglied seit:
Ich hatte mit meinem RA etwas zu klären bezüglich Mietvertrag meiner neuen Wohnung.

Gleichzeitig teilte er mir in seinem Antwortschreiben mit, dass das Trennungsjahr im nächsten Monat abläuft und dass Ehescheidungsantrag beim zuständigen AG eingereicht werden könnte (wo ich meinem Ex den "Vorrang" lassen wollte . ).
Der RA schreibt weiter dazu, dass ich - wenn Veranlassung des Ehescheidungsantrags vom RA gewünscht wird - Eheurkunde und Geburtsurkunden der Kinder übersenden soll und einen Kosten- und Gebührenvorschuss gemäss beigefügter Rechnung (ca. 2200 Euro) zahlen soll.

Nun meine Fragen:

Wenn ich derzeit nicht vorhabe, den Antrag zu stellen, muss ich da überhaupt dem RA antworten?
Den Vorschuss müsste ich ja nur bei Antragstellung zahlen, denke ich?
Falls mein Ex den Antrag über seinen RA stellt, müsste er zuerst zahlen und dann wird es ggf. verrechnet?

#1


alleswirdbesser
Zitat von Alessia5:
Falls mein Ex den Antrag über seinen RA stellt, müsste er zuerst zahlen

Vielleicht stellt er deshalb keinen?😉

Ja, ich habe den Antrag gestellt und alles bezahlt.

x 1 #2


A


Ehescheidungsantrag / Kostenvorschuss für den RA

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K
Ich habe letzteres gemacht.
Meine Ex hat den Antrag gestell. Die Scheidung war einvernehmlich ohne "Sonderanträge". In dem Fall brauchte ich keinen Anwalt, die Anwaltskosten meiner Ex und die Gerichtskosten haben wir uns geteilt.

Du musst natürlich keinen Vorschuss aktuell leisten und auch nicht zwingend dem Anwalt antworten.

x 1 #3


Alessia5
@alleswirdbesser
Wäre schon logisch. Aber um mir zu zeigen, dass er dabei "der Erste" sein wird (Machtspielchen 😉) - wie bei manchen anderen Dingen nach der Trennung - denke ich eher, dass er es bald macht.

#4


alleswirdbesser
Zitat von Alessia5:
@alleswirdbesser Wäre schon logisch. Aber um mir zu zeigen, dass er dabei "der Erste" sein wird (Machtspielchen 😉) - ...

Ich habe ja auch gewartet, von wegen wer A sagt, muss auch B sagen, nach fünf Jahren habe ich dann selbst den Antrag gestellt. Er meinte, dass ich keine Geduld hätte und alles immer schnell haben möchte. 😆

#5


Alessia5
@alleswirdbesser
Ach interessant - ich wollte nämlich auch erstmal warten...aber gleichzeitig auch bald gern mit Allem abschließen können.
Es ist auch noch unser Haus zu verkaufen demnächst - deshalb ist das alles nicht so einfach. Und die RA sagen natürlich nicht genau, was zu welchem Zeitpunkt am Besten wäre... (warum wohl 😉 ...).
Deshalb möchte ich da wenigstens nicht noch in irgendwelche "Fallen tappen".

#6


alleswirdbesser
Zitat von Alessia5:
@alleswirdbesser Ach interessant - ich wollte nämlich auch erstmal warten...aber gleichzeitig auch bald gern mit Allem abschließen können. Es ist ...

Bei uns war auch die Immobilie im Spiel und er entschloss sich nach Jahren nicht zu verkaufen. Jedenfalls habe ich viel mehr bezahlt bei Antragstellung, der Wert der Immobilie spielt mit rein. Mein Gedanke war - erst verkaufen, dann Scheidung, aber ohne zu verkaufen, war es dann gegessen.

x 1 #7


Violettsloth
Zitat von Alessia5:
muss ich da überhaupt dem RA antworten?

Was ist denn das für eine Frage? Dein RA hat dich doch was gefragt und für mich gehört das zum menschlichen Respekt darauf auch zu antworten. Eine kurze Mitteilung, dass du aktuell nicht vorhast die Scheidung einzureichen und fertig. Aber einfach nicht antworten? Sorry, geht gar nicht.

x 2 #8


Alessia5
@Violettsloth
Es war eine Mitteilung - "falls gewünscht" stand drin.
Also auf eindeutige Fragen würde ich natürlich auch antworten.
Wusste mit der ganzen Sache nicht so viel anzufangen, da nicht eindeutig beschrieben war - deshalb meine Frage hier 🤷‍♀

#9


A


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