Alessia5
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Gleichzeitig teilte er mir in seinem Antwortschreiben mit, dass das Trennungsjahr im nächsten Monat abläuft und dass Ehescheidungsantrag beim zuständigen AG eingereicht werden könnte (wo ich meinem Ex den "Vorrang" lassen wollte . ).
Der RA schreibt weiter dazu, dass ich - wenn Veranlassung des Ehescheidungsantrags vom RA gewünscht wird - Eheurkunde und Geburtsurkunden der Kinder übersenden soll und einen Kosten- und Gebührenvorschuss gemäss beigefügter Rechnung (ca. 2200 Euro) zahlen soll.
Nun meine Fragen:
Wenn ich derzeit nicht vorhabe, den Antrag zu stellen, muss ich da überhaupt dem RA antworten?
Den Vorschuss müsste ich ja nur bei Antragstellung zahlen, denke ich?
Falls mein Ex den Antrag über seinen RA stellt, müsste er zuerst zahlen und dann wird es ggf. verrechnet?