easyornot
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Zitat von Butterblume63:Kleine Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt wo der nicht biologische Vater erfährt,dass es nicht sein Kind ist. Kommt z.B. nach 10 Jahren heraus, dass es nicht sein Kind ist hat dieser Mann einen Zeitrahmen von zwei Jahren wo er die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen muss. Dann wird der biologische ...
Mein RA hat mich diesbezüglich beruhigt.
Das zur Kassa bitten ist mehr theoretisch wie praktisch gegeben.
Er kann scheinbar nicht einklagen, dass sie bei ihn gewohnt hat weil er den Wohnraum ja sowieso hat. Es gingen nur Barauslagen die nachweisbar sind. Verdient er gut wird es noch schwieriger (und das tut er).
Mein RA meinte, dass er mir so eine Klage im umgekehrten Fall nicht raten würde da diese normalerweise in einer Einigung landen und da nicht viel zu holen ist werden RA- und Gerichtskosten höher sein.