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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

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Zitat von Butterblume63:
Kleine Anmerkung: Ab dem Zeitpunkt wo der nicht biologische Vater erfährt,dass es nicht sein Kind ist. Kommt z.B. nach 10 Jahren heraus, dass es nicht sein Kind ist hat dieser Mann einen Zeitrahmen von zwei Jahren wo er die Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen muss. Dann wird der biologische ...


Mein RA hat mich diesbezüglich beruhigt.
Das zur Kassa bitten ist mehr theoretisch wie praktisch gegeben.

Er kann scheinbar nicht einklagen, dass sie bei ihn gewohnt hat weil er den Wohnraum ja sowieso hat. Es gingen nur Barauslagen die nachweisbar sind. Verdient er gut wird es noch schwieriger (und das tut er).

Mein RA meinte, dass er mir so eine Klage im umgekehrten Fall nicht raten würde da diese normalerweise in einer Einigung landen und da nicht viel zu holen ist werden RA- und Gerichtskosten höher sein.

x 1 #1201


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Das Rechltiche ist im Moment uninteressant.
Ich hatte meine Tochter gestern wieder bei mir (die Mutter hatte ein Vorstellgespräch). Das ist im Moment das Einzige was zählt.

x 2 #1202


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Eine Affäire genug für das ganze Leben?

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Zitat von easyornot:
Das Rechltiche ist im Moment uninteressant. Ich hatte meine Tochter gestern wieder bei mir (die Mutter hatte ein Vorstellgespräch). Das ist im Moment das Einzige was zählt.


Wer sollte die kleine betreuen, wenn die Mutter arbeiten gehen sollte?

Komisch, dass sie jetzt arbeiten gehen willst. Dein Geld will sie nicht. Das von dem Ehemann wollte sie ja mit dir so ausnutzen, wie das geht.

Warum? Bist du arbeitslos easy?

x 1 #1203


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Zitat von easyornot:
(und das tut er).


Zum Glück hat es nur zwei Jahre gehalten. Der Ehemann kann einfach annehmen, dass er sich einen tollen Urlaub geleistet hat.

x 1 #1204


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Zitat von Scrawled:
Bist du arbeitslos easy?

Ich denke nicht, dass uns das etwas angeht.

x 2 #1205


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Zitat von Scrawled:
Wer sollte die kleine betreuen, wenn die Mutter arbeiten gehen sollte? Komisch, dass sie jetzt arbeiten gehen willst. Dein Geld will sie nicht. Das von dem Ehemann wollte sie ja mit dir so ausnutzen, wie das geht. Warum? Bist du arbeitslos easy?


Nein ich bin nicht arbeitslos.
Aber sie wird wohl ein Einkommen brauchen. Von mir bekommt sie nichts und ob sie von ihrem EM was bekommt weiss ich nicht.

x 1 #1206


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Zitat von Mira:

Ich denke nicht, dass uns das etwas angeht.



Ich respektiere es, wenn sich ein TE über eine Frage nicht äußern will. Aber es ist immer noch seine Entscheidung, ob er was dazu schreiben will oder nicht.

x 3 #1207


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Zitat von easyornot:
Von mir bekommt sie nichts


Warum denn?

Hat die kleine einen Kitaplatz?

#1208


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Zitat von Scrawled:
Warum denn? Hat die kleine einen Kitaplatz?


Doch das hat sie. Aber der ist im Moment wegen Covid nicht genützt. Ich glaube sie haben entweder Angst vor einer Ansteckung und dazu sollte der Platz momentan nur genützte werden falls beide Eltern arbeiten (bin nicht so informiert, ist nur Spekulation).

x 2 #1209


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Zitat von easyornot:
bin nicht so informiert, ist nur Spekulation


Okay. Dann bist du wirklich nur mit der kurzen Frist beschäftigt.

#1210


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Zitat von Scrawled:
Okay. Dann bist du wirklich nur mit der kurzen Frist beschäftigt.


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#1211


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Zitat von easyornot:
?


Damit meine ich, dass du Dir keine Gedanken darüber machst, wie es Übermorgen für Dich aussehen würde. Dir ist es nur wichtig, dass Du Kontakt zu deiner Tochter hast. So kommst Du rüber. Das kann ich aber auch nachvollziehen, da Du in den letzten Monaten davon geträumt hast.

x 2 #1212


paulaner
Zitat von easyornot:
Das Rechltiche ist im Moment uninteressant. Ich hatte meine Tochter gestern wieder bei mir (die Mutter hatte ein Vorstellgespräch). Das ist im Moment das Einzige was zählt.

Das glaube ich nicht so ganz.
Der EM kann dich durchaus verklagen auf Rückzahlung des Unterhalts der letzten zwei Jahre.

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Zitat von paulaner:
Das glaube ich nicht so ganz. Der EM kann dich durchaus verklagen auf Rückzahlung des Unterhalts der letzten zwei Jahre.


Das habe ich nicht abgestritten.
Allerdings muss er Ausgaben fürs Kind nachweisen. Viel schaut für ihn nicht raus laut RA (siehe mein Posting weiter oben).

#1214


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Zitat von easyornot:
Allerdings muss er Ausgaben fürs Kind nachweisen.


Der Mindestbedarf muss man soweit ich weiß nicht nachweisen. Und die Schriftliche Bestätigung der Mutter könnte auch als Nachweis gelten.

#1215


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