Zitat von Minni21:Hallo an alle,
einigen von euch sind die Diskussionen um den Thread: Geliebte des Ehemannes bloß stellen ein Begriff!
Derselbe Noch EM weigert sich aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Wir könnten uns aus dem Weg gehen, er würde nicht für eine Wohnung zusätzlich zahlen!
Das Haus gehört uns zu gleichen Teilen. Er will hier wohnen bleiben bis das Haus verkauft ist.
Wenn er da ist, habe ich Schlafstörungen,
Magenschmerzen. Mit meiner Wut umzugehen ist auch nicht einfach, denn sie soll mich nicht beherrschen!
Werde mir anwaltlichen Rat holen bzgl. Der Trennung.
Kennt ihr so einen Fall und wie ging er aus?
Lg Minni21
Steht er mit im Grundbuch, ist das Haus zur Hälfte seines, da kannste gar nichts machen.
Man kann nur an ihn "appellieren". Muss er aber nicht machen. Es gibt kein Gesetz dieser Welt, dass ihn zwingen kann (außer, er würde z.B. bedrohlich o.ä. auf Dich/Kinder einwirken), das Haus zu verlassen, schon gar nicht wegen Deiner Schlafstörungen und Wut. Da könnte ja jeder, der in einer Partnerschaft Streit hat, auf die Straße gesetzt werden. Das kanns ja nicht sein.
Aber ein anwaltlicher Rat kann sicher nicht schaden. Wer weiß, vielleicht gibt´s ja besondere Urteile.
Gegenfrage: Warum ziehst Du nicht aus?
Wenn das Haus eh verkauft werden soll, wenn ich Dich richtig gelesen habe hier im Eröffnungsthread, dann musst Du ja auch raus oder wie ist da die Lage?
Andere Alternative: Ihn ausbezahlen und seinen Anteil übernehmen, dann wäre es ausschließlich Dein Haus.
Liebe Grüße
