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Er weigert sich die Kündigung zu unterschreiben

T
Ich bin seit ca 2 Jahre mit meinem Mann zusammen es ist einer meiner schlimmsten Beziehungen ich weiß nicht wie ich anfangen soll denn es ist zuviel er will die macht über mich haben ist sehr stark eifersüchtig will mich einsperren Geld lässt er mir nicht mal übrig er hat damals geschlagen und jetzt kommt das Problem ich würde wenn ich könnt sofort meine Sachen packen und verschwinden aber die ich bin die erst Mieterin und kann nicht so einfach gehen er weigert sich die Kündigung zu unterschreiben er wird mich niemals gehen lassen was mache ich jetzt einen Anwalt kann ich mir leider auch nicht leisten

25.11.2014 10:18 • #1


M
Hallo tuna-

ich würde dir raten, das du dich so schnell als möglich an:
beratung-caritas-essen.de/index.php?id=eheberatung_familienberatung_und_lebensberatung_fragen_und_antworten
wendest.

Beratung ist kostenfrei- und die können dir sicherlich zumindest weiterhelfen.

LG, alles Gute,

Mike

25.11.2014 11:53 • x 1 #2


A


Er weigert sich die Kündigung zu unterschreiben

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T
Ich danke dir und ich hoffe das ich da schnell raus komme er droht mir das er mich Krankenhaus reif schlägt wenn ich ihn verlasse

25.11.2014 14:38 • #3


T
Hallo das mit der Angst und der Gewalt ist ja furchtbar und nicht nachzuvollziehen.
Ich habe ein ähnliches Problem was die Wohnung betrifft.
Ich bin mit meiner von mir getrennten Ehefrau gemeinsam in einem Mietvertrag der regulär 3 Monate Kündigungsfrist hat.
Wir müssen Egal ob wir zusammen wohnen diesen MV auch erfüllen und es müssen beide kündigen da beide im MV drin sind- Der Verwalter lässt mich auch nicht alleine raus weil er befürchtet sonst die Miete von 800 Euro von meiner Ex nicht alleine zu bekommen. Also doppelte Kosten für mich in einer Miniwohnung als Ersatz.
Tipp spreche mit Deiner Verwaltung offenbare Dich mit Deinen Problem oder zahle einfach die Miete nicht damit die Verwaltung Dich Kündigt- Pro Forma natürlich deshalb ja das Absprechen mit der Verwaltung wenn es menschlich möglich ist.
Am Besten das Geld aber trotzdem auf ein Konto einzahlen damit Du den Betrag vor einer Pfändung bezahlen kannst.
Gegen die Gewalt hilft nur Anzeige oder bei Gefahr im Verzug Polizei anrufen die können einen zeitlich begrenzten Wohnungs Verweis für den Mann aussprechen. Na ja als Mann kann ich dieses Subjekt nicht bezeichnen der Frauen mit Gewalt droht.
Hast Du keine Freunde Verwandte Kollegen die diesen Herren mal in einem speziellen Gespräch zur Vernunft bringen können.
Ansonsten Kontakt zum Frauenhaus die können auch helfen mit Tipps usw.
Ich drücke Dich ganz lieb. Schade dass Du nicht in Berlin wohnst da hätte ich ja Dein Retter werden (ohne Hintergedanken meine ich ) können

25.11.2014 14:54 • #4


A
Zitat von tuna:
Ich danke dir und ich hoffe das ich da schnell raus komme er droht mir das er mich Krankenhaus reif schlägt wenn ich ihn verlasse
hallo tuna

suche mal nach einer notruf- und beratungsstelle für frauen und mädchen in deiner nähe, sie können dir auskunft geben was jetzt zu machen ist und es kann sein, dass sie dir wegen der gewaltandrohung vorübergehend auch eine unterkunft zuweisen können.

wende dich auch an die polizei wegen der drohungen, die können dann zwar akut wahrscheinlich noch nichts machen, aber müssen das dann aktenkundig machen und so hast du evtl. nachweise.

sprich nochmal mit deinem vermieter und mit einem anwalt, frage ihn ob du einen beratungsschein beantragen kannst oder frage direkt beim amtsgericht nach :
Zitat:
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung gewährt. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).

Mit ihr können Rechtsanwaltskosten in bestimmten Fällen für besonders einkommensschwache Personen übernommen werden.

Die Voraussetzungen sind in aller Regel erfüllt, wenn Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht. In diesen Fällen genügt zum Nachweis eines geringen Einkommens der entsprechende Bescheid. Die Beratungshilfe deckt nicht die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren ab. Hier kommt gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Frage.

Beratungshilfe kann bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Den Antrag auf Beratungshilfe kann auch der mandatierte Rechtsanwalt stellen. Hierbei besteht das Risiko, dass der Anwalt bei einer Ablehnung der Beratungshilfe sein eigenes außergerichtliches Tätigwerden für die Einreichung des Antrages bei dem Mandanten abrechnet.
Quelle : gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/


alles gute!

25.11.2014 15:08 • #5




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