Nacht8
Gast
Zitat von Melias:@Nacht8 Es ist sehr wohl eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Ein Verfahren würde aber vermutlich nichts bewirken und eingestellt, wenn die gute ...
In den Punkten würde ich sehr gern in Deutschland leben dann wäre es etwas leichter aber das ist wie schon erwähnt würde nicht der Fall.. Aber ich danke dir sehr für deinen tipp