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Ex verlangt Miete für Haus / Fristen?

D
Anwalt fragen. Der kann die Situation bewerten und Empfehlungen abgeben.

19.01.2018 13:30 • x 1 #16


S
Uns gehört das Haus jeweils zu 50 %.
Wir bezahlen beide den Kredit.
D.h. er kann nur seine Hälfte vermieten. Wie und ob das geht, werde ich mich beraten lassen.
Ich will drin wohnen bleiben, wir sind uns bisher aber nicht einig geworden über den Preis seiner Hälfte.
Aber eine Miete ohne Mietvertrag finde ich auch merkwürdiig

19.01.2018 13:35 • #17


A


Ex verlangt Miete für Haus / Fristen?

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Vegetari
Du brauchst immer was Schriftliches!

Für nacher Steuererklärung, Ämter usw.

Lass dir von ihm schriftlichen Mietvertrag geben und geh damit zum Anwalt oder Mieterverein zur Beratung

19.01.2018 14:05 • x 1 #18


A
Ich hab das gerade hinter mir, einen Nutzungsvorteil erhalten und inzwischen meinen Hausanteil an den Ex verkauft, es steht deinem Ex ein Nutzungsvorteil zu, habe gelesen, dass ihr nicht verheiratet wart, in diesem Falle gilt GbR :

Zitat:
Für unverheiratete Paare also Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die eine eigene Immobilie bewohnt haben und sich getrennt haben, und genauso für Geschiedene gilt im Prinzip das Gleiche: Ein Partner kann von dem anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen.
Die rechtliche Grundlage ist aber dann nicht (mehr) das Familienrecht, sondern das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Quelle : anwalt.de/rechtstipps/nutzungsentschaedigung-wohnvorteil-unterhalt-etc_078386.html

Dennoch : Grundsätzlich immer zum Anwalt !
Er kann eine Teilungsversteigerung beantragen sofern er seinen Anteil nicht mehr behalten will oder dir seinen Anteil anbieten.

19.01.2018 15:16 • x 2 #19


E-Claire
Zitat von gast123456789:
Miete kann so hoch sein wie es im Vertrag ist. Was unterschrieben ist, ist unterschrieben! Sie ist weder verpflichtet zu unterschreiben noch darin zu wohnen.Alleinig wer im Grundbuch steht kann das bestimmen. Das einzige was ziehen kann ist, weil sie schon länger dort wohnt (daher Aufenthaltsrecht. Aber auch dies ist zeitlich beschränkt) Da zuvor kein Mietvertrag /Miete existierte ist es der erste Vertrag und keine Mieterhöhung. Daher kann er wie gesagt verlangen was er will. Sie muss nicht unterzeichnen. Kein Gesetz kann vorschreiben wie teuer ich meine Wohnung vermiete! Alleine eine Mieterhöhung betrifft das Gesetz.Der Rest ist abhängig von der Gemeinde.Aber nochmals: was unterzeichnet würde gilt. Meinem Besitz kann ich so hoch (oder so niedrig) wie ich will verkaufen/vermieten.


Oh man! Selten so viel Fehlinformation in einem Beitrag gelesen.

@stella0711
ohne vernünftige juristische Beratung endet das im Chaos und ich würde eher einen Fachanwalt für Familienrecht (der eben auch Lebensgemeinschaften wie Deine bzw die Auseinandersetzung dieser betreuen würde) hinzuziehen. Erstberatungen sind zumeist nicht besonders teuer, gibt auch Anwälte die haben nen Fixpreis für die Ersteinschätzung. Nach so einer Beratung siehst Du etwas klarer.

Weiteres Vorgehen durch den Anwalt kannst Du natürlich machen, da würde ich aber vorab überlegen, ob es nicht eigentlich viel sinnvoller ist, wenn ihr gemeinsam zu einem Anwalt geht und mit dessen Hilfe zu einer vernünftigen Lösung kommt.

Das mußt Du aber unbedingt mit dem Anwalt auch klären, weil immer die Gefahr des Interessenkonflikts geben ist.

Dennoch würde ich nach erste Informationseinholung für Dich selbst, wirklich lange überlegen, ob es nicht nen Weg gibt, daß friedlich gemeinschaftlich zu regeln. Ansonsten werdet ihr beide richtig viele neue Konfliktfelder aufmachen, die eigentlich wirklich keiner braucht.

19.01.2018 15:52 • x 1 #20




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