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Ex will einfach nicht ausziehen

Scheol
Zitat von tlell:
Wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, kann ein Wohnungszuweisungsantrag im Eilverfahren gestellt werden.



Also darf der Gewalttäter der nicht im Mietvertrag steht , so lange in der Wohnung sitzen , ohne Konsequenzen zu fürchten bis der Antrag durch ist ?

Ohne wie soll ich das verstehen ?

24.01.2021 19:24 • #16


S
Ich denke auch, dass die Sache juristisch klar ist.

Auf keinen Fall muss man wochenlange Fristen einräumen.

Schon gar nicht so, dass der ungebetene Gast noch wochenlang Zugang zu fremdem Eigentum und minderjährige Kinder hat.

24.01.2021 19:26 • #17


A


Ex will einfach nicht ausziehen

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Unicorn68
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24.01.2021 19:28 • #18


tlell
Ich hab das ganze 2008 selber durch gemacht mit meinem Ex. Die Polizei verweist keinen aus der Wohnung, der dort lebt und gemeldet ist mit der Begründung es ist Hausfriedensbruch. Das ist es nämlich nicht. Stell dir mal vor das ginge! Dann könnte ja jeder im Streit den Partner per Polizei entfernen lassen. Wer jemanden bei sich wohnen lässt räumt ihm Nutzungsrechte ein, im grunde ein mündlicher Mietvertrag. Genauso wird es vom Gesetz behandelt.

24.01.2021 19:45 • x 1 #19


tlell
Zitat:
Also darf der Gewalttäter der nicht im Mietvertrag steht , so lange in der Wohnung sitzen , ohne Konsequenzen zu fürchten bis der Antrag durch ist ?

Ohne wie soll ich das verstehen ?


Kommt es zu Gewalttätigkeiten und wird die Polizei gerufen, kann diese einen Wohnungsverweis aussprechen. Er/sie muss dann die Wohnung sofort verlassen.

Und ansonsten ja darf er/sie in der Wohnung sitzen bis der Antrag durch ist. Deswegen gibts das ja als Eilverfahren und die Möglichkeit der Polizei den Agressor der Wohnung zu verweisen.

24.01.2021 19:51 • #20


B
Ich hatte denselben Fall. Leider hab ich aus Angst viel zu spät gehandelt.
1 ich sprach mit dem Vermieter damit ich mir heimlich eine wgh suchen darf und dann der Mann der Mieter wird. Es war sehr peinlich aber er verstand. Leider war er nicht einverstanden weil er angst hattecseine Miete von ihm nicht zu bekommen (zurecht).
2 ich stand mehrfach vordem Frauenhaus aber ich war einfach zu stolz! Dort arbeiteten nömlich Bekannte meiner Familie. Ich konnte nicht rein....dabei wäre das die Lösung gewesen, ich wäre untergekommen und eine Mitarbeiterin hötte mir bei dem anderen geholfen.
Polizei etc hatte nichts bewirkt, die wollten sich keine Arbeit und keinen Ärger machen ( solange ich ja nicht verletzt bin..)
Am ende wurde ich ihn los weil er straffällig wurde und untertauchen musste. Ich mietete heimlich eine andere wgh und kündigte diese. Das ging seitens des vermieters da nur ich die miete zahlte und er den typ auch los wollte.
Bis dahin wurde es richtig böse. Er plünderte meine Konten etc.
Ich rate dir: geh zum Frauenhaus, lass die das machen.

24.01.2021 20:05 • #21


B
Zitat von tlell:

Kommt es zu Gewalttätigkeiten und wird die Polizei gerufen, kann diese einen Wohnungsverweis aussprechen. Er/sie muss dann die Wohnung sofort verlassen.

Und ansonsten ja darf er/sie in der Wohnung sitzen bis der Antrag durch ist. Deswegen gibts das ja als Eilverfahren und die Möglichkeit der Polizei den Agressor der Wohnung zu verweisen.


So einfach ist das nicht! Wenn du nicht gerade schwerverletzt bist! Nichts nachen die. Die sagen dir noch dass ihr euch vertragen sollt!die Flecken sind ja nicht gleich grün und blau im Gesicht.
Da muss er schon richtig zus hlagen
..
Und du willst keinen Mann mit Wohnungsverweis! Der steht dann 24std draussen vor der Tür. Du kannst nicht mehr raus..und er klingelt 1000000 mal. Ist ja nicht verboten. Glaub mir das willst du nicht

24.01.2021 20:06 • #22


Scheol
Zitat von tlell:
Ich hab das ganze 2008 selber durch gemacht mit meinem Ex. Die Polizei verweist keinen aus der Wohnung, der dort lebt und gemeldet ist mit der Begründung es ist Hausfriedensbruch. Das ist es nämlich nicht. Stell dir mal vor das ginge! Dann könnte ja jeder im Streit den Partner per Polizei entfernen lassen. Wer jemanden bei sich wohnen lässt räumt ihm Nutzungsrechte ein, im grunde ein mündlicher Mietvertrag. Genauso wird es vom Gesetz behandelt.



Siehe Gewaltschutzgesetzt , ( ehemals Berlinergesetzt)

https://www.gesetze-im-internet.de/gews...10001.html


Ein Platzverweis ist sofort möglich , sogar wenn derjenige im Mietvertrag steht.

Eine Meldung reicht nicht aus das irgendjemand sich hier bei mir einnistet. Und ich ihn nicht raus bekomme:
Dann Würden es die Mietnormaden sehr einfach haben.

Nach deiner Version , kann jeder der in einem Lokal sitzen würde , sitzen bleiben nach Ladenschluss.

Kann es sein das derjenige in deinem Mietvertrag stand ? Dann ist die Grundlage eine völlig andere.

24.01.2021 20:08 • #23


tlell
Zitat:
So einfach ist das nicht! Wenn du nicht gerade schwerverletzt bist! Nichts nachen die. Die sagen dir noch dass ihr euch vertragen sollt!


Bei mir anders passiert ohne das ich schwer verletzt war. Er musste raus. Ich denke es kommt immer drauf an, wer da als Polizist gerade bei dir auftaucht.

24.01.2021 20:11 • #24


VictoriaSiempre
Zitat von SHAYA85:
Hab ich auf der Autobahn die Polizei gerufen und ihn hingehängt. Worauf er seinen Führerschein verloren hat. Ja ich weiss, es ist das letzte und absolut nicht in Ordnung. Ich habe auch echt ein schlechtes Gewissen, immer noch.

Bitte was!? Das letzte und nicht in Ordnung wäre gewesen, wenn Du ihn nicht hingehangen hättest. Der ist besoffen Auto gefahren und hat dadurch andere Menschen gefährdet (sich selbst auch, das kann ich aber persönlich vernachlässigen). Das Du deshalb ein schlechtes Gewissen hast, ist schräg. Da solltest Du noch mal drüber nachdenken.

Zitat von SHAYA85:
Und ich wusste nie dass das Kontaktperson Durchging.

Vermutlich hat die Autokorrektur zugeschlagen? Ich kann mir nicht zusammen reimen, was Du damit sagen wolltest.

Aufforderungen von der Polizei, nicht zur Befragung zu kommen, kann man ignorieren. Sobald was vom Gericht (bzw. der Staatsanwaltschaft) kommt, wird es eng. Da hatte er bisher vielleicht nur Glück, weil die Gerichte sowieso und aufgrund Corona erst recht überlastet sind. Vergessen werden sie ihn nicht, wenn sie es verfolgungswürdig erachten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Verfahren eingestellt wurde. Die Benachrichtigung hat er ja vielleicht ebenfalls weg geworfen!? Du hättest dann allerdings auch eine Benachrichtigung bekommen (gut, hat er vielleicht unterschlagen)

Zitat von tlell:
Das ganze nennt sich Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB.

Es handelt sich nicht um eine Ehewohnung, die besonders geschützt ist. Seit August ist er nicht mehr Mieter, es gibt diverse Schreiben, die die Beendigung der Beziehung dokumentieren. Eine kurze Rechtsberatung schadet sicher nicht, aber ich denke nicht, dass er auf Besitzstand pochen kann. (Angemessene) Frist setzen und gut ist. Soll er doch klagen, da wäre ich locker.

24.01.2021 20:24 • #25


tlell
@Scheol genau lesen was ich schreibe bitte. Das man jemanden wegen Gewalt der Wohnung verweisen kann, hab ich genauso geschrieben. Du kannst aber niemanden wegen Hausfriedensbruch aus der Wohnung entfernen lassen der einfach da ist, weil er dort wohnt. Hausfriedensbruch beinhaltet das widerrechtliche Betreten oder das Zugang verschaffen gegen den Willen des Mieters/Besitzers.



Mit dem Lokal machst du nun die dritte Baustelle auf. Das ist wieder was total anderes. Man ist dort Gast. Der Wirt hat Hausrecht und kann einen deswegen des Lokales verweisen.


Nochmal jemand der bei mir wohnt und dort gemeldet ist, ist kein Gast und keiner der meine Wohnung widerrechtlich betritt. Er ist mein Mitbewohner. Er lebt dort mit meiner Erlaubbnis. Wenn ich diese Erlaubnis widerufe, muss ich das rechtlich korrekt tun.

24.01.2021 20:25 • #26


VictoriaSiempre
Zitat von Baumo:

So einfach ist das nicht! Wenn du nicht gerade schwerverletzt bist! Nichts nachen die. Die sagen dir noch dass ihr euch vertragen sollt!die Flecken sind ja nicht gleich grün und blau im Gesicht.
Da muss er schon richtig zus hlagen
..
Und du willst keinen Mann mit Wohnungsverweis! Der steht dann 24std draussen vor der Tür. Du kannst nicht mehr raus..und er klingelt 1000000 mal. Ist ja nicht verboten. Glaub mir das willst du nicht

Sobald erkennbare Aggressionen vorhanden oder plausibel erklärt werden, wird i. d. R. derjenige immer der Wohnung verwiesen. Nicht auf Dauer, das ist klar; schon gar nicht, wenn derjenige Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist.

Und klar sagen die, man solle sich ansonsten wieder vertragen. Oder eben auseinander gehen. Die Polizei ist nicht dafür da, Beziehungsprobleme zu klären. Und doch werden sie oft genug zu so einem Shaiz gerufen, gerne wiederkehrend bei den gleichen Personen. Irgendwann hat man da sicher Mühe, es noch ernst zu nehmen.

Zum Glück wird ja auch nicht jeder gleich zum Stalker. Was schlägst Du denn vor, @Baumo ? Lebenslange Zwangs-WG?

24.01.2021 20:37 • #27


A


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