Sohnemann
Gast
Auf keinen Fall muss man wochenlange Fristen einräumen.
Schon gar nicht so, dass der ungebetene Gast noch wochenlang Zugang zu fremdem Eigentum und minderjährige Kinder hat.
Lieber Forenbesucher,
wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Scheol
Mentor
Zitat von tlell:Wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, kann ein Wohnungszuweisungsantrag im Eilverfahren gestellt werden.
Sohnemann
Gast
Unicorn68
Mitglied
tlell
Mitglied
tlell
Mitglied
Zitat:Also darf der Gewalttäter der nicht im Mietvertrag steht , so lange in der Wohnung sitzen , ohne Konsequenzen zu fürchten bis der Antrag durch ist ?
Ohne wie soll ich das verstehen ?
Baumo
Mitglied
Baumo
Mitglied
Zitat von tlell:
Kommt es zu Gewalttätigkeiten und wird die Polizei gerufen, kann diese einen Wohnungsverweis aussprechen. Er/sie muss dann die Wohnung sofort verlassen.
Und ansonsten ja darf er/sie in der Wohnung sitzen bis der Antrag durch ist. Deswegen gibts das ja als Eilverfahren und die Möglichkeit der Polizei den Agressor der Wohnung zu verweisen.
Scheol
Mentor
Zitat von tlell:Ich hab das ganze 2008 selber durch gemacht mit meinem Ex. Die Polizei verweist keinen aus der Wohnung, der dort lebt und gemeldet ist mit der Begründung es ist Hausfriedensbruch. Das ist es nämlich nicht. Stell dir mal vor das ginge! Dann könnte ja jeder im Streit den Partner per Polizei entfernen lassen. Wer jemanden bei sich wohnen lässt räumt ihm Nutzungsrechte ein, im grunde ein mündlicher Mietvertrag. Genauso wird es vom Gesetz behandelt.
tlell
Mitglied
Zitat:So einfach ist das nicht! Wenn du nicht gerade schwerverletzt bist! Nichts nachen die. Die sagen dir noch dass ihr euch vertragen sollt!
VictoriaSiempre
Mitglied
Zitat von SHAYA85:Hab ich auf der Autobahn die Polizei gerufen und ihn hingehängt. Worauf er seinen Führerschein verloren hat. Ja ich weiss, es ist das letzte und absolut nicht in Ordnung. Ich habe auch echt ein schlechtes Gewissen, immer noch.
Zitat von SHAYA85:Und ich wusste nie dass das Kontaktperson Durchging.

Zitat von tlell:Das ganze nennt sich Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB.
tlell
Mitglied
VictoriaSiempre
Mitglied
Zitat von Baumo:
So einfach ist das nicht! Wenn du nicht gerade schwerverletzt bist! Nichts nachen die. Die sagen dir noch dass ihr euch vertragen sollt!die Flecken sind ja nicht gleich grün und blau im Gesicht.
Da muss er schon richtig zus hlagen
..
Und du willst keinen Mann mit Wohnungsverweis! Der steht dann 24std draussen vor der Tür. Du kannst nicht mehr raus..und er klingelt 1000000 mal. Ist ja nicht verboten. Glaub mir das willst du nicht