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Ex will einfach nicht ausziehen

S
Ich möchte zu Beginn kurz erzählen damit ihr euch ein besseres Bild von meiner Situation machen könnt.
2019 im November lernte ich meinen ex partner kennen und es war zu schön um wahr zu sein. Alles war perfekt und sogar meine Kinder und Eltern liebten ihn.
Ende Dezember ist er in meine Wohnung gezogen damit das mit der fahrerei ein Ende hat und er in meiner Ortschaft eine Arbeitsstelle gefunden hat.
Er wollte dann meiner Tochter zuliebe (angeblich) in etwas größeres ziehen und im April sind wir dann in ein reihenhaus gezogen wo wir gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben. So weit so gut. Dann ging der ganze Terror los.
Ich wurde Kontrolliert, alles männliche was ich kannte angeschrieben und erpresst wir hätten was miteinander er möchte alle chat erläutern haben, mich als lügnerin hingestellt, mich die ganzen Nächte terrorisiert dass ich auf Arbeit aussah wie der Tod. Sich heimlich mit seiner ex getroffen und ihr und anderen Frauen dauernd geschrieben wie sehr er sie liebt. Mich absolut isoliert von allen! Ich habe fast alle Freunde verloren , sogar meine Eltern wollten mich nicht mehr kennen so schlecht hat er mich gemacht. Er hat meinen Eltern chats und intime Fotos von vorherigen Beziehungen geschickt und überall lügen über mich erzählt. Dazu kam dass er dann sehr stark getrunken hat. (10 jack/Cola Dosen und 10 B. am Tag, kein problem)
So ist er auch immer mit dem Auto gefahren um Nachschub zu holen und mit Frauen zu teln/schreiben.
Im August der grosse knall! Ich konnte nicht mehr. als er mich verfolgt hatte betrunken und ich solche angst hatte. Hab ich auf der Autobahn die Polizei gerufen und ihn hingehängt. Worauf er seinen Führerschein verloren hat. Ja ich weiss, es ist das letzte und absolut nicht in Ordnung. Ich habe auch echt ein schlechtes Gewissen, immer noch.
Habe ihn zudem bei Polizei und Gericht angezeigt. Die Briefe hat er allerdings verbrannt wie er im Nachhinein zugab. Und ich wusste nie dass das Kontaktperson Durchging. Nach 2 Wochen mit Kindern bei meiner Freundin habe ich mit ihm aufgemacht wir trennen uns friedlich und haben etliche schreiben aufgesetzt unter anderen auch dass er geht und ich die alleinige Mieterin werde was auch geschah.
Naja, irgendwie hat er es dann geschafft mich um den Finger zu wickeln und wir haben es doch noch einmal versucht. Was sich als Fehler erwies. Nach ein paar Wochen wieder nur Alk., Terror, Lügen, das gleiche in etwa wie oben beschrieben und Nov 2020 hab ich endgültig Schluss gemacht.
Egal wie oft ich ihn auffordere zu gehen , es findet immer ausreden. Krank, plötzlich ist er weg, will die wohnung doch nicht, immer ist etwas anderen. In zwei Stunden holt mich mein Kumpel. Ja okay . Nach zwei Std. Ja also er kommt nicht. ich ertrage das nicht länger . Seit vier Tagen darf ich endlich alleine schlafen. So hat er mich immer wieder zurück ins Schlafzimmer geschubst. Oder wenn ich auf der Couch war schlief er dort auch. Ich entkam ihm nicht. Jetzt wird mir ständig vorgeworfen ich habe einen anderen . was nicht so ist. Ich habe immer komplett alles gezahlt. Miete allein , Heizöl, Strom, Essen, alles . was kann ich tun dass er endlich geht?!?! Habt ihr Vorschläge wie ich vorgehen soll? Bin um jeden Ratschlag dankbar.

24.01.2021 18:04 • #1


N
Stehst Du denn jetzt allein im Mietvertrag?

24.01.2021 18:08 • #2


A


Ex will einfach nicht ausziehen

x 3


S
Ja seit August

24.01.2021 18:09 • #3


MissLilly
Ist er bei dir noch offiziell gemeldet ?

24.01.2021 18:09 • #4


S
Gemeldet ist er auf der Adresse aber im Mietvertrag seit August nicht mehr

24.01.2021 18:10 • #5


Hola15
https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html

Ruf doch da mal an und lass dich beraten. So wie ich das gelesen habe muss es noch nicht zu "richtiger" körperlicher Gewalt gekommen sein... aber das was er macht ist ja auch unter anderem Nötigung. Falls die nix für dich machen können sagen die dir das schon. Aber ich finde es echt heftig und du brauchst Hilfe

24.01.2021 18:17 • #6


N
Dann kannst Du ihn rauswerfen. Fordere ihn schriftlich auf: formloses Schreiben mit Nennung einer Frist an ihn, dass Du im Beisein eines Zeugen an ihn übergibst. Auf einer Kopie des Schreibens notierst Du, wann Du es an Deinen Ex übergeben hast; Zeuge unterschreibt die Kopie ebenfalls. Du kündigst ihm an, rechtliche Schritte einzuleiten sollte er bis zur Frist nicht ausgezogen sein.

Somit hast Du einen Nachweis, dass Du ihn aufgefordert hast, Deine Wohnung zu verlassen. Macht er das nicht, regelst Du das über die Behörden.

Vermutlich musst Du das schon gar nicht mehr. Er reizt nur aus, dass Du Dich nicht durchsetzt. Daher musst Du sehr ernsthaft, glaubhaft und konsequent den Auszug einfordern. Nötigenfalls wie oben beschrieben.

Ich persönlich würde es anders regeln und unter Zuhilfenahme einiger kräftiger Kumpels seinen Hintern nach draußen befördern.

24.01.2021 18:23 • x 1 #7


I
Mich würde wirklich interessieren: warum hast du dem Ganzen eine zweite Chance gegeben?

24.01.2021 18:33 • #8


tlell
Rein rechtlich darfst du ihn nicht rauswerfen. Du musst ihm einen Brief schreiben mit Frist, wann er ausgezogen sein muss und das bitte per Einschreiben. Ist er bis zum Datum nicht ausgezogen, läuft das alles über eine Räumungsklage.

Ich würde es drauf ankommen lassen und am Tag des Endes der Frist die Schlösser austauschen und ihm seine Sachen vor dir Tür stellen.

Sich mal beraten zu lassen ist sicher eine gute Idee.

24.01.2021 18:37 • x 1 #9


S
Doch es kam öfters zu handgreiflichkeiten und oft habe ich mich auch gewehrt und ihn dabei auch verletzt.
Ich werde ja Immer noch als schuldig an allem hingestellt. Und er hatte mir ja im Sommer verziehen, ich habe ihn belogen und kaputt gemacht.
Klar hab es die eine oder andere Situation wo ich ihm nicht alles erzählt habe aber nur weil ich noch nicht das gefühl hatte ihm zu vertrauen . Wie über meinen kontostand oder alle meine vorherigen Beziehungen... aber hey, in welchem Gesetz steht dass ich dazu sofort verpflichtet bin..

24.01.2021 18:57 • #10


I
Zitat von tlell:
Rein rechtlich darfst du ihn nicht rauswerfen. Du musst ihm einen Brief schreiben mit Frist, wann er ausgezogen sein muss und das bitte per Einschreiben. Ist er bis zum Datum nicht ausgezogen, läuft das alles über eine Räumungsklage.

Ich würde es drauf ankommen lassen und am Tag des Endes der Frist die Schlösser austauschen und ihm seine Sachen vor dir Tür stellen.

Sich mal beraten zu lassen ist sicher eine gute Idee.


Sicher? Es ist doch ihre Wohnung, sie ist Mieterin. Da darf ich doch einen ungebetenen Gast hinaus werfen. Was soll ich auf Räumung klagen, wenn er nix zu räumen hat

24.01.2021 19:02 • x 1 #11


tlell
Zitat:
Sicher? Es ist doch ihre Wohnung, sie ist Mieterin. Da darf ich doch einen ungebetenen Gast hinaus werfen. Was soll ich auf Räumung klagen, wenn er nix zu räumen hat


Ja ganz sicher. Das ganze nennt sich Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB.

24.01.2021 19:15 • x 2 #12


Scheol
Zitat von tlell:
Rein rechtlich darfst du ihn nicht rauswerfen. Du musst ihm einen Brief schreiben mit Frist, wann er ausgezogen sein muss und das bitte per Einschreiben. Ist er bis zum Datum nicht ausgezogen, läuft das alles über eine Räumungsklage.

Ich würde es drauf ankommen lassen und am Tag des Endes der Frist die Schlösser austauschen und ihm seine Sachen vor dir Tür stellen.

Sich mal beraten zu lassen ist sicher eine gute Idee.




Du musst die Person auffordern das Haus zu verlassen.

Wenn er dem nicht folge leistet , rufe ich die Polizei wegen Hausfriedensbruch.

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

§ 123
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume,............wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Die Fristsetzung , ist somit die mündliche Aufforderung das er die Wohnung verlassen soll.

24.01.2021 19:18 • x 1 #13


tlell
Wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, kann ein Wohnungszuweisungsantrag im Eilverfahren gestellt werden.

24.01.2021 19:20 • x 2 #14


Scheol
Zitat von tlell:

Ja ganz sicher. Das ganze nennt sich Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB.



Bei Ehepartner wo der anderen den Ehepartner ohne Grund aussperrt.

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-F...s29215.htm

24.01.2021 19:22 • #15


A


x 4




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