Gotteshand
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Ich habe mal eine mehr rechtliche Frage die mir Google so nicht beantworten konnte.
Wenn laut Mitvertrag nur ein Partner Vertragspartner ist, aber beide unterschrieben haben. Handelt es sich um eine gemeinsame Wohnung oder steht allein der in der Verantwortung der im Kopf des Vertrages unter dem Vermieter als Mieter eingeragen ist?
Wenn laut Mitvertrag nur ein Partner Vertragspartner ist, aber beide unterschrieben haben. Handelt es sich um eine gemeinsame Wohnung oder steht allein der in der Verantwortung der im Kopf des Vertrages unter dem Vermieter als Mieter eingeragen ist?