Frage zur Wohnung - Leider kein passender Bereich

Gotteshand
Ich habe mal eine mehr rechtliche Frage die mir Google so nicht beantworten konnte.

Wenn laut Mitvertrag nur ein Partner Vertragspartner ist, aber beide unterschrieben haben. Handelt es sich um eine gemeinsame Wohnung oder steht allein der in der Verantwortung der im Kopf des Vertrages unter dem Vermieter als Mieter eingeragen ist?

18.07.2015 09:42 • #1


F
Wenn beide unterschieben haben, gehört auch beiden die Wohnung. Was anderes wäre es, wenn nur einer unterschrieben hat, aber der andere trotzdem mit in der Wohnung wohnt.

18.07.2015 10:13 • #2


A


Frage zur Wohnung - Leider kein passender Bereich

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G
Das sehe ich anders als mein Vorschreiber. Entscheidend müsste sein, wer im Vertrag genannt ist. Ob dann noch Oma, Freund oder Katze mit unterschreiben, dürfte irrelevant sein!

18.07.2015 10:19 • #3


Gotteshand
Mh, zwei Antworten mit völlig unterschiedlichem Inhalt. Das hilt nun nicht unbedingt weiter.

Es geht mir ja nicht darum meiner EX-Frau eins auszuwischen. Aber meine Finanzen besser planen zu können ist das eben schon relevant.

18.07.2015 11:07 • #4


J
Der Vertrag wurde mit dir abgeschlossen, drum stehst du ja allein drin. Gast 1807 hat recht.

18.07.2015 11:17 • #5


Gotteshand
@ jonesbo

Einen Gesetzestext genau für diesen Fall wird es ja nicht geben. Mein Gedanke war halt auch das der, der Mieter ist der auch genannt ist.

Selbst im Unterschriftenfeld steht ja nur das Datum, mein Name und dann eben unsere beiden Unterschriften.

PS:

Tolles Motto!

18.07.2015 11:19 • #6


J
Ich weiß, danke!

18.07.2015 11:26 • #7


Gotteshand
Also in einem anderen Forum wurde mir diese PDF verlinkt:

ids-verwaltung.de/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY656a/Eheleute.pdf

In meinem Fal soll es wohl darauf ankommen ob der Vermieter nur an mich oder an uns beide vermieten wollte.

18.07.2015 12:25 • #8




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