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Fragen zum Unterhalt

Scheol
Es gibt hier oft die Frage in den laufenden Themen , wegen Unterhalt.

Ich dachte mir, das man dafür extra ein Thema für fragen und antworten aufmachen könnte.

Um das andere , die explizit , danach suchen , sich hier einlesen können.

Dann stell ich mal die erstefrage


Wenn eine Frau einen Sohn hat , der kommendes Jahr im Februar 17 wird.

Der Exmann Selbständig ist, und jetzt schon andeutet , das es bald schwer sein wird das er den Unterhalt zahlen kann.

Welche Möglichkeiten gibt es für solch Frau , an das unterhaltsgeld zukommen ?

Unterhaltsvorschusskasse ? Oder wie ist da der Ablauf , und an welche Stelle kann man sich wenden.

Danke

Irgendwie wurde ihr gesagt , das es nur für Kinder bis 12 gilt.

Oder muss der Junge selbst Sozialleistungen beantragen ?

Wie kann man narz da in die Enge treiben ?

Fragen über fragen

03.12.2018 17:53 • #1


K
Am besten man geht zu einem Rechtsanwalt.

Solange das Kind minderjährig ist und noch nicht selbst Arbeiten geht (Ausbildung zählt nicht zur Arbeit)
ist man zu einem gesetzt. Unterhalt verpflichtet. Der wird je nach Einkommen Angepasst.

Wird dieser nicht gezahlt, können rechtliche Schritte eintreten. (zwecks Zahlung)

Wenn dein Kind 18 wird und noch nicht arbeiten geht, kann er bei dir Unterhaltfordern, dies geht bis zu einem bestimmten Lebensalter. (muss ein Studiumplatz, Ausbildungsplatz o. ähnliches haben)

Am besten, mit deiner (Ex)Frau reden, Unterhalt muss so oder so gezahlt werden, da kommt man nicht von weg. Kannst ja vereinbarung mit deiner Frau treffen. Da Sie den mindst. Unterhalt immer bekommt, aber mehr momentan nicht geht. Wenn es wieder besser läuft wirst du, dass ein paar zuschüsse machen.

Ich würde mich mit meiner (Ex)Frau von einem Familienanwalt beraten lassen. Dies spart Kosten (langer Rechtsstreit) und man ist sich einig. (beide Partein sind auch gut beraten)

Aber am besten sich von einem Anwalt beraten lassen.

03.12.2018 18:13 • x 1 #2


A


Fragen zum Unterhalt

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Scheol
Zitat von Kicker21:
Am besten man geht zu einem Rechtsanwalt.

Solange das Kind minderjährig ist und noch nicht selbst Arbeiten geht (Ausbildung zählt nicht zur Arbeit)
ist man zu einem gesetzt. Unterhalt verpflichtet. Der wird je nach Einkommen Angepasst.

Wird dieser nicht gezahlt, können rechtliche Schritte eintreten. (zwecks Zahlung)

Wenn dein Kind 18 wird und noch nicht arbeiten geht, kann er bei dir Unterhaltfordern, dies geht bis zu einem bestimmten Lebensalter. (muss ein Studiumplatz, Ausbildungsplatz o. ähnliches haben)

Am besten, mit deiner (Ex)Frau reden, Unterhalt muss so oder so gezahlt werden, da kommt man nicht von weg. Kannst ja vereinbarung mit deiner Frau treffen. Da Sie den mindst. Unterhalt immer bekommt, aber mehr momentan nicht geht. Wenn es wieder besser läuft wirst du, dass ein paar zuschüsse machen.

Ich würde mich mit meiner (Ex)Frau von einem Familienanwalt beraten lassen. Dies spart Kosten (langer Rechtsstreit) und man ist sich einig. (beide Partein sind auch gut beraten)

Aber am besten sich von einem Anwalt beraten lassen.


Der ex ist seltbständig und wird das so drehen das er nichts mehr hat.

Das tat er schon bei der Scheidung.

Dachte das Frau bei der unterhaltsvorschusskasse irgendwas beantragen könnte , und diese dann aktiv würden.

Da sie nicht soviel verdient , bekommt sie dann Prozesskostenhilfe ? Oder liege ich da falsch ?

Danke

03.12.2018 18:42 • #3


J
Das mit 12 Jahren stimmt nicht mehr. Der Sohn kann bis zum 18. Lebensjahr Vorschuss bekommen. Aber es gibt da Gewisse Voraussetzungen. Lies dich da mal rein.

03.12.2018 18:48 • #4


A
ich denke nicht, dass ein solches Thema Sinn macht.
Das Forum stünde da auf sehr dünnem Eis, könnte der Eindruck entstehen, dass hier auch Rechtsberatung angeboten wird.
wobei ein Forum da nicht mehr als Meinungen abbilden kann.

Volljuristen sind da wirklich die besseren Ansprechpartner.
Zwar haben die auch nur eine Meinung, und die muss genauso wenig richtig sein, wie die von Laien, aber 2 Staatsexamen machen da schon einen gewaltigen Unterschied in der Ahnung von der Materie. und vor allem einen entscheidenden, wenn es um die Erfahrung geht.

in das meiste kann man sich aber via Google schon ganz gut einlesen.
und sehr vieles auch von Ämtern und Unterstützungsstellen erfragen. die Menschen dort helfen eigentlich ganz gern.

so vorbereitet kann man auch mit Anwälten ganz anders sprechen, weil einem dann viel gescheitere Fragen einfallen

03.12.2018 19:55 • #5


Scheol
Zitat von Animo-ody:
ich denke nicht, dass ein solches Thema Sinn macht.
Das Forum stünde da auf sehr dünnem Eis, könnte der Eindruck entstehen, dass hier auch Rechtsberatung angeboten wird.
wobei ein Forum da nicht mehr als Meinungen abbilden kann.

Volljuristen sind da wirklich die besseren Ansprechpartner.
Zwar haben die auch nur eine Meinung, und die muss genauso wenig richtig sein, wie die von Laien, aber 2 Staatsexamen machen da schon einen gewaltigen Unterschied in der Ahnung von der Materie. und vor allem einen entscheidenden, wenn es um die Erfahrung geht.

in das meiste kann man sich aber via Google schon ganz gut einlesen.
und sehr vieles auch von Ämtern und Unterstützungsstellen erfragen. die Menschen dort helfen eigentlich ganz gern.

so vorbereitet kann man auch mit Anwälten ganz anders sprechen, weil einem dann viel gescheitere Fragen einfallen


Ich wollte hier auch Erfahrungswerte haben,

Stimmt auf den Seiten ist einmal das 12 Lebensjahr gennant und auf der anderen Seite das 17 und 18.

Das waren jeweils Behörden Seiten.

Du redest von motivierten Anwälten. Seltene exemplare inzwischen .

03.12.2018 20:01 • #6


K
ups, aus der sicht des mannes geschrieben.

ich arbeite beim anwalt und kann dir nur ein gespräch empfehlen.

unterhalt geht bis 25 jahren (bestimmte umstände) s.o.
Prozesskostenhilfe o. ähnliches kannst du beantragen beim ag

Prozesskostenhilfe ist so aufgebaut, das jeder die beantragen kann beim ag (amtsgericht), das ag will aber dafür, dein verdienste und sonstiges (erbe, nebenverdienste) wissen. Sie wollen das auch dem Prozess o. beratung beim Anwalt wissen, weil wenn du geld bekommst, wollen Sie das du bezahlst. Geht 3 oder 5 jahre.

aber wie o. g. macht das hier kein Sinn, wird sind keine Rechtsanwälte und wollen dir nichts falsches mit auf den weg geben.

GROß und klein ... Schreibung übersehen wir mal für Techtsssschreibung auch keine gewähr.. arbeitstag war hart schönen tag euch

04.12.2018 16:56 • x 1 #7




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