Kicker21
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Solange das Kind minderjährig ist und noch nicht selbst Arbeiten geht (Ausbildung zählt nicht zur Arbeit)
ist man zu einem gesetzt. Unterhalt verpflichtet. Der wird je nach Einkommen Angepasst.
Wird dieser nicht gezahlt, können rechtliche Schritte eintreten. (zwecks Zahlung)
Wenn dein Kind 18 wird und noch nicht arbeiten geht, kann er bei dir Unterhaltfordern, dies geht bis zu einem bestimmten Lebensalter. (muss ein Studiumplatz, Ausbildungsplatz o. ähnliches haben)
Am besten, mit deiner (Ex)Frau reden, Unterhalt muss so oder so gezahlt werden, da kommt man nicht von weg. Kannst ja vereinbarung mit deiner Frau treffen. Da Sie den mindst. Unterhalt immer bekommt, aber mehr momentan nicht geht. Wenn es wieder besser läuft wirst du, dass ein paar zuschüsse machen.
Ich würde mich mit meiner (Ex)Frau von einem Familienanwalt beraten lassen. Dies spart Kosten (langer Rechtsstreit) und man ist sich einig. (beide Partein sind auch gut beraten)
Aber am besten sich von einem Anwalt beraten lassen.
