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Gemeinsame Wohnung und trennung?

M
Mein Partner und ich sind seit 6 Jahren zusammen.
Vor 2 Jahren haben wir uns dazu entschieden gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen
In dem Mietvertrag wurde jedoch vereinbart, dass wir dort mindestens 3 Jahre wohnen bleiben

Ich habe jedoch vor mich alsbald von meinem Partner zu trennen. Die Miete wäre jedoch zu hoch, wenn nur einer von uns beiden diese stemmen müsste.
Also ist es ausgeschlossen, dass einer auszieht und der andere drin wohnen bleibt.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, wie man da raus kommen kann? Und kann man da überhaupt rauskommen aufgrund dieser Klausel?

Vielen Dank schonmal vorab.

28.04.2025 19:23 • #1


C
Trennung bei Paaren gilt als Grund, vorzeitig aus einem Vertrag mit Mindestmietdauer rauszukommen.

28.04.2025 19:25 • #2


A


Gemeinsame Wohnung und trennung?

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M
@müliya ich würde mich auch mal erkundigen. Ob man aus dem Vertrag bei einer Trennung vorzeitig raus kommt. Vielleicht kommt es da auch auf die Kulanz des Vermieters an.

Solltet ihr euch für ein Zusammenwohnen entscheiden wird dies bestimmt nicht so einfach wie man sich das vielleicht vorstellt.

Ich weiß nicht wie groß eure Wohnung ist. Gut wäre es ja , wenn jeder seinen abgetrennten Bereich hat, zum Leben, schlafen, aufhalten. So dass man sich nicht ständig über den Weg läuft.
Allerdings ist dann die Frage wie es mit der Nutzung von Küche, Bad ( gibt es mehrere?) Oder Wohnzimmer aussieht ?
Das gemeinsame Nutzen von diesen Räumen würde sicher auch zu Konflikten führen langfristig ( Ordnung, wer wann wie lange das Bad blockiert etc)

Und wie ist es wenn einer einen neuen Partner hat? Darf dieser dann mitgebracht werden? Oder Freunde allgemein?

Ich stelle mir das schwierig vor. Gerade wenn evtl der eine Part noch Gefühle und Hoffnungen hat und der andere aber schon abgeschlossen.

Durch Gefühle und Verletztheit wird der verlassene Part evtl emotionaler, empfindlicher oder gereizter auf bestimmte Dinge reagieren. Zudem braucht man ja auch Abstand zum verarbeiten und loslassen.

Wenn ihr wirklich dann noch 1 Jahr zusammen wohnt, das wäre ja wirklich eine lange Zeit, in der viel passieren kann.

Grundsätzlich würde ich sagen Kommunikation ist das A und O. Und natürlich Ehrlichkeit/Direktheit. Klare Grenzen festlegen und diese auch wahren. Bei Ausnahmen immer Absprache mit dem anderen.

Rücksichtnahme und Geduld ist in so einer Art von WG in meinen Augen auch wichtig.

Nichtsdestotrotz würde ich mich erst mal schlau machen, ob es eine andere Lösung gibt. Da erspart man sich doch viele Konflikte und unangenehme Situationen.

28.04.2025 21:10 • #3


E-Claire
Wenn die Wohnung WG geeignet ist, vielleicht jemanden zur Zwischenmiete mit hineinnehmen?

28.04.2025 21:18 • x 1 #4


B
Zitat von Mael28:
Ich stelle mir das schwierig vor. Gerade wenn evtl der eine Part noch Gefühle und Hoffnungen hat und der andere aber schon abgeschlossen.

Durch Gefühle und Verletztheit wird der verlassene Part evtl emotionaler, empfindlicher oder gereizter auf bestimmte Dinge reagieren. Zudem braucht man ja auch Abstand zum verarbeiten und loslassen.

Eigentlich ist es die Hölle, selbst bei getrennten Wohnungen unter einem Dach.

29.04.2025 00:23 • #5


M
@Bleu-de-Kuh Das glaube ich dir.
Für mich wäre das auch kein Konzept. Ich müsste auf jeden Fall Abstand haben und könnte sonst Niemals abschließen, wenn ich meine Ex ständig sehe. Und dann würde es sich doch ergeben dass man mal zusammen abends einen Film schaut oder was auch immer. So richtig sich neu sortieren und loslassen kann man dann vergessen.

29.04.2025 05:33 • x 3 #6


FiFaFischi
@müliya Warum genau hast du denn vor dich zu trennen?

29.04.2025 08:25 • #7


GreenTara
@Caecilia
Zitat von Caecilia:
Trennung bei Paaren gilt als Grund, vorzeitig aus einem Vertrag mit Mindestmietdauer rauszukommen

Hast du dazu ein Urteil/Rechtssprechung?
Nach meiner Recherche ist eine Trennung kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

29.04.2025 08:30 • x 1 #8


C
Zitat von GreenTara:
@Caecilia Hast du dazu ein Urteil/Rechtssprechung? Nach meiner Recherche ist eine Trennung kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

Ja stimmt - Du hast recht. Habe das verwechselt bzw. hatte es falsch im Kopf.
Ich habe mich vor Anmietung der aktuellen Wohnung mal genauer mit dem Thema beschäftigt, weil ich überlegt hatte, einen solchen Vertrag abzuschließen (war dann zum Glück doch nicht nötig). Es sind so Gründe wie Umzug aus beruflichen Gründen, Nachwuchs etc.. Das mit der Trennung hatte ich nicht so genau gelesen, weil es mich ja nicht betrifft.
@müliya: Sorry!

29.04.2025 18:55 • x 1 #9


Odette
Zitat von Caecilia:
Trennung bei Paaren gilt als Grund, vorzeitig aus einem Vertrag mit Mindestmietdauer rauszukommen.

Leider nein.

Grüßen an Ex gehen raus, der jetzt auf 100 m2 und 2 Etagen alleine haust.

29.04.2025 19:02 • x 1 #10


A


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