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Generalvollmacht vom Jugendamt

A
Hallo zusammen
Meine Tochter 16 Jahre lebt jetzt bei meiner Mutter sie hat die Vollzeitpflege für sie bekommen vom Jugendamt.
Jetzt ist sie mit ihr in den Urlaub geflogen ohne dass mein Mann oder ich etwas davon wussten.Am Tag als sie geflogen ist schrieb sie nur das sie jetzt im Urlaub sei.Darauf hin fragte ich sie das wir doch keine Vollmacht ausgefüllt haben woher habe sie denn eine Vollmacht für die Reise.
Sie sagte mir das die Oma eine Generalvollmacht vom Jugendamt bekommen hat.
Jetzt meine Frage:Geht soetwas hinter unserem rücken darf das Jugendamt einfach so eine Vollmacht erteilen so mal das Sorgerecht bei uns liegt?Und wir wurden noch nicht einmal unterrichtet davon.
Mir kommt das langsam ein bisschen spanisch vor.

06.08.2016 19:28 • #1


VictoriaSiempre
Deine Tochter ist von Euch zur Oma geflüchtet, weil Du nach nur kurzer Trennung Deinen gewalttätigen Ehemann/ihren Vater wieder aufgenommen hast. Das Jugendamt wird nicht ohne Grund der Pflegschaft zugestimmt haben. Sie ist 16 und fliegt jetzt mit ihrer Großmutter in den Urlaub - das freut mich für sie, bei dem ganzen Stress, den sie die letzten Jahre mitbekommen hat.

Was ist Dein Problem damit? Dass Du nicht gefragt wurdest? Gönnst Du ihr die Ferien nicht? Mach in dieser Angelegenheit Stress und Du wirst sie noch weiter von Dir wegtreiben und Euer Verhältnis weiter verschlechtern.

06.08.2016 19:49 • x 1 #2


A


Generalvollmacht vom Jugendamt

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A
Ich schätze, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Großeltern liegt. Somit wäre der Urlaub Ok! Rein rechtlich gesehen.
Gönne doch deiner Tochter den Urlaub!
Übrigens hat sie mit 16 Jahren auch ein Mitspracherecht!

06.08.2016 23:20 • #3


Damianos
Zitat:
Jetzt meine Frage:Geht soetwas hinter unserem rücken darf das Jugendamt einfach so eine Vollmacht erteilen so mal das Sorgerecht bei uns liegt?Und wir wurden noch nicht einmal unterrichtet davon.

Wieso hinter eurem Rücken? Ämter schicken Bescheide, Gerichte Urteile. Hast du sie nicht (mehr) parat? Und ja, ich habe auch deinen Thread gelesen, der häusliche Gewalt thematisiert. Deine Tochter ist 16 und damit noch nicht volljährig. Aber sie ist alt genug, sich zu entscheiden. Und das hat sie getan. Und sie hatte ihre Gründe dafür. Ebenso das Jugendamt für seine Entscheidung. Was soll also deine Frage? Blickst du es wirklich nicht? Bedauerlich.

07.08.2016 00:31 • #4




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