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Ist da vielleicht mehr zwischen den Beiden?

MissLilly
Zitat von Heloise:
Affären führen ist aber keine Straftat.

Wenn du es so sehen möchtest....
Nein, eine Affäre zu führen ist keine Straftat. Eine bewusste Täuschung die zu persönlichen Verlust oder Schaden führt hingegen schon.

x 4 #16321


So-What
Und wann hat sich Dein Mann das erste Mal mit Trennungsgedanken beschäftigt?

x 1 #16322


A


Ist da vielleicht mehr zwischen den Beiden?

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Heloise
Zitat von MissLilly:
Wenn du es so sehen möchtest.... Nein, eine Affäre zu führen ist keine Straftat. Eine bewusste Täuschung die zu persönlichen Verlust oder ...

Eben. Moralisch zu verurteilen. Aber kein Richter könnte eine AF wegen Beischlaf mit EM zur Verantwortung ziehen. Schon gar nicht für die mittelbaren Folgen, auf die die Ehefrau ja auch Einfluss hat.

x 2 #16323


alleswirdbesser
Zitat von Heloise:
Es mag moralisch verwerflich sein, was die AF tut. Aber Verantwortung gegenüber der EF hat nur derEM. Nur er ist eine Verpflichtung eingegangen. ...

Also selbst als Freundin der Familie (Man kennt sich gut, die Kinder sind befreundet) darf man sich auf eine Affäre mit dem Familienpapa einlassen und kann nichts dafür? So ein Unschuldslamm ist das Federbällchen nun auch wieder nicht.

x 5 #16324


alleswirdbesser
Zitat von Dinania:
..seit ca. 5 Jahren ungefähr wurde aber jedes Jahr etwas mehr...........

Und wann wollte sich dein Mann das erste Mal von dir trennen?

x 2 #16325


alleswirdbesser
Zitat von Heloise:
Aber kein Richter könnte eine AF wegen Beischlaf mit EM zur Verantwortung ziehen.

Ist also alles, was nicht vor einem Richter landen kann, gerechtfertigt, weil nicht strafbar?

x 1 #16326


alleswirdbesser
Doppelt

#16327


VictoriaSiempre
Zitat von SchlittenEngel:
Ist man , dMn, generell nicht für alle Folgen eigenes, bewussten, Handelns verantwortlich

Ich bin zwar nicht gefragt worden, aber mMn doch, ist man. Jedenfalls ab einem bestimmten Alter (das denkt z. B. der Gesetzgeber ebenfalls). Gilt auch für die TE.

Zitat von SchlittenEngel:
oder nur da nicht, wo einem das Handeln zum persönlichen Vorteil gereicht?

Was ist mit Nicht-Handeln zum persönlichen Vorteil?

x 2 #16328


Heloise
Zitat von alleswirdbesser:
Also selbst als Freundin der Familie (Man kennt sich gut, die Kinder sind befreundet) darf man sich auf eine Affäre mit dem Familienpapa einlassen ...

Ja. Auch das fällt unter „moralisch voll daneben“ aber noch lange keine Verantwortung. Selbst dann nicht, wenn zb ein Suizid die Folge wäre. Mit dem Gewissen muss dann jeder selbst klarkommen.

x 2 #16329


E
Zitat von Dinania:
Sie kamen vor 8 oder 9 Jahren in den Verein und seit die Kinder teilweise zusammen spielten und gemeinsame Turniere hatten war es dann auch mehr Kontakt........seit ca. 5 Jahren ungefähr wurde aber jedes Jahr etwas mehr...........

Ich finde das ganz schlimm, dass ihr euch schon doch so lang kennt. Und ich kann verstehen, dass es für dich dann ein doppelter Verrat ist (auch wenn hier im Forum manchmal angeführt wird, die Freundschaft sei ja nicht so tief gewesen).

Für ein Erwachsenenleben ist das nicht viel Zeit. Wenn man aber Kinder hat und die begleitet, ist so eine Elternbekanntschaft (oder Freundschaft) noch mal eine ganz andere Kiste.

x 4 #16330


Heloise
Zitat von alleswirdbesser:
Ist also alles, was nicht vor einem Richter landen kann, gerechtfertigt, weil nicht strafbar?

Es ging um den Unterschied zwischen „moralisch zu verurteilen“ und „Verantwortung“. Es ging nicht darum, irgendwas gutzuheißen.

x 4 #16331


D
Zitat von alleswirdbesser:
Und wann wollte sich dein Mann das erste Mal von dir trennen?

Das ist schon lange her, da war der Sohn erst 2.......da kannten wir sie auch noch nicht.........

x 6 #16332


Heloise
Zitat von Dinania:
Das ist schon lange her, da war der Sohn erst 2.......da kannten wir sie auch noch nicht.........

Und wie seid ihr die Trennungsabsicht angegangen bzw. wie wurde das nachdem die Absicht vom Tisch später behandelt? Habt ihr über die Ursachen gesprochen?

x 1 #16333


Z
@Heloise ja, es ist keine Straftat, aber immer noch eine Tat, die Folgen haben kann. Das nur als moralisches Problem zu sehen, finde ich total falsch und für mich nur ein herausreden. Verantwortung für seine Tat hat man trotzdem.
Da jeder einen anderen Kompass hat, sieht das aber natürlich auch jeder anders.

x 2 #16334


MissLilly
Zitat von Heloise:
Aber kein Richter könnte eine AF wegen Beischlaf mit EM zur Verantwortung ziehen.


Richtig und im übrigen genauso wenig kein Richter einen EM wegen Beischlaf ausserhalb der Ehe zur Verantwortung ziehen könnte;-) Wäre mir nämlich neu das im Eherecht der Zwang zur Monogamie per Gesetz irgendwo festgeschrieben worden wäre! Von daher frage ich mich warum hier in Dauerschleife auf die alleinige Verantwortung des EM's gegenüber seiner EF gepocht wird, denn dieser kommt er doch de Facto und nach Aussen hin doch vollkommen nach lustig

#16335


A


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