Haha, das Thema schreit ja nach einem Statement und im Off sind ja auch alle Nett zueinander
Frisöre sind doch Handwerker ,oder nicht ? Jedenfalls gehören se nicht der Industrie und Handelskammer , sondern der Handwerkskammer an. Also ist das Schneiden der Haare, legen und fönen eine Handwerksleistung.
Wenn ich als Schlosser darüber Nachdenke das ich Fenstergitter, Balkongeländer , Stahlsicherheitstüren usw. mal eben 10cm zu kurz in der Höhe oder Breite fertige , bekomme ich einen Lachkrampf über die Möglichkeiten und die Gesichter beim Kunden.
Natürlich denke ich das der TE möglichst wiederherstellung in den Ürsrünglichen Zustand Zusteht, zb durch Anpflechten , deweiteren Schmerzensgeld. Die TE hatte im Eingangsthread genau Beschrieben was sie haben möchte., sie hat eine Nachbesserung Zugelassen die Misslungen ist. Eigendlich hätte sie eine weitere Nachbesserung zulassen müssen.
Da aber schon die erste Tätigket schon nicht Zufriedenstellend Rückgängig zu machen ist, die erste Nachbesserung nicht gelungen ist, wird Ihr eine zweite Nachbesserung bei diesem Frisör nicht Zumutbar sein.
Ich denke das die TE über die Handwerkskammer gute Chancen für juristische Unterstützung hat. 10 cm , Wahnsinn., ich arbeite bei Maschinen auf 2 Hundertstel Millimeter
Die Handwerkskammern sind besonders Scharf auf Ketten mit 20 Filialen in denen Ungelernte , oder nur Gesellen mit Niedriglohn ohne Meister Tätig sind. Solche Unternehmen haben oft einen Meister der in Rente ist , für alle Fillialen Zuständig aber als Rentner nur Vorgeschoben ist und nicht einen Mitarbeiter persönlich kennt.