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Luisa490
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Hallo ich habe mal eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen. Der Kindsvater überweist zwar regelmäßig den Unterhalt jeden Monat aber im Verwendungszweck benutzt er dahinter immer :uvb. Was für mich nur unter Vorbehalt heißen kann. Er hat mir nichts schriftlich mitgeteilt oder sonstiges. Kann er den Unterhalt irgendwann von mir zurückverlangen, dieser ist in einer Unterhaltsurkunde festgelegt worden beim JA. Aber ich weiß, dass ihm der Unterhalt zu viel ist und er mir immer gesagt hat das er es vom Anwalt berechnen lassen will und seitdem steht im Verwendungszweck nur dieses: uvb dahinter. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen