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Geschenk zurückfordern legitim?

M
Hallo zusammen,

ich befinde mich in einem kleinen Gewissenskonflikt und mich würde eure Sichtweise dazu interessieren. Ich habe im März diesen Jahres einen Mann über Tinder kennengelernt. Wir haben anfangs viel telefoniert und uns dann auch - als es mit Corona wieder ging - getroffen. Es hat sich dann über die Monate auch eine Art Beziehung zwischen uns entwickelt, wenn man in der Kürze des halben Jahres schon davon sprechen kann. Jedenfalls hat er mir glaubhaft vermittelt, dass auf seiner Seite starke Gefühle mit Zukunftsplanung vorhanden sind.

Im Sommer hatten wir beide Geburtstag - ich kurz vor ihm. Er hat mir einen Rosenstrauß geschenkt, mich groß zum Essen ausgeführt und mir einen Tagesausflug in Aussicht gestellt. Ich habe ihm einen Gutschein für ein Wellnesswochenende (also für uns zwei, wollten im September fahren) geschenkt. Nachdem wir seinen Geburtstag gefeiert hatten und ich das Geschenk überreicht hatte, hat er sich auf einmal wie aus heiterem Himmel nicht mehr gemeldet. Ich habe noch eine Woche lang versucht, eine Verbindung zu ihm herzustellen, aber es kam nicht mehr wirklich was zurück. Er war zwar nett, aber irgendwie im Vergleich zu vorher verändert/reserviert. Ich habe mir das noch eine weitere Woche angeschaut, ohne mich zu melden. Da von ihm dann auch nichts mehr kam, habe ich ihm geschrieben in der Art: Wenn man in der Kennenlernphase ist, kann es immer passieren, dass einer von beiden das Interesse verliert. Ist auch ok, aber dann sollte man es sagen. Da das Schweigen ohne Erklärung für mich keine Basis ist, möchte ich nun den Schlussstrich ziehen.
Daraufhin meinte er, dass er auf jeden Fall Gefühle hat, sein Herz beim Gedanken an mich immer klopft und er sehr, sehr oft an mich denkt. Bei ihm seien aber familiäre Dinge vorgefallen, die so ein bisschen über allem hängen, und er noch eine Woche Zeit braucht, um das zu klären, und ich ihm diese bitte, bitte geben soll.

Das fand ich nun ziemlich mysteriös, aber ich habe ihm die Woche Bedenkzeit eingeräumt unter der Prämisse, danach alle Karten auf den Tisch zu legen und mir alles sehr genau zu erklären, da der Vertrauensvorschuss und die Geduld aufgebraucht sind. Das hat er hoch und heilig versprochen. Nach Ablauf der vereinbarten Woche hab ich nichts gehört. Nach weiteren vier Tagen habe ich seine Sachen, die noch bei mir waren, in einen Karton gepackt und ihm geschickt. Das war vor einer guten Woche. Auch darauf kam keine Reaktion. Am Leben ist er noch, er schaut immer meinen WhatsApp-Status an.

Dieses respekt- und anstandslose Verhalten ärgert mich natürlich, aber damit kann ich schon irgendwie abschließen. Was mich aber sehr, sehr wurmt, ist der Wellnessgutschein. Ich weiß: Geschenkt ist geschenkt und normalerweise würde ich auch niemals ein Geschenk zurückfordern. Aber in diesem Fall ist die Sachlage etwas anders, finde ich. Mein Geschenk war sehr viel teurer als seines und ich vergönne es ihm nicht, dass er sich nach diesem Verhalten auf meine Kosten noch einen schönen Lenz macht. Wenn er an seinem Geburtstag schon gewusst hat, dass er keinen Bock mehr auf mich hat, hätte er den Gutschein ja einfach bei mir liegen lassen können. Wenn ich schon weiß, dass ich jemanden abschießen möchte, lasse ich mich ja vorher nicht noch reich von ihm beschenken, oder?
Außerdem hat er auch noch anderes von mir bei sich rumliegen, nichts von finanziellem, aber ideellem Wert. Fändet ihr es vermessen, wenn ich diese Dinge zusammen mit dem Gutschein zurückfordere? Ich würde ihm dann natürlich auch das Geld für den Blumenstrauß und das Essen zurückgeben, wenn er das möchte. Oder würdet ihr die Sache einfach auf sich beruhen lassen und versuchen, den Ärger runterzuschlucken? Vielen Dank im Voraus für eure Meinung!

06.09.2020 10:34 • x 2 #1


A
Zitat von Mia_88:
Fändet ihr es vermessen, wenn ich diese Dinge zusammen mit dem Gutschein zurückfordere?


Ja.
Ein Geschenk macht man erwartungsfrei, weil man den Gegenüber mag.

Forderst du es zurück , dann schlichtweg aus dem Grund, weil er nachhaltig deine Erwartung nicht erfüllt hat und du Aufmerksamkeit erregen willst.

Andersherum gesagt:
Dein Geschenk kam dann nicht von Herzen , sondern hatte nur das Ziel ihn emotional zu beeinflussen oder Zuneigung und Verbindlichkeit zu erkaufen.

Akzeptier es, dass die Verbindung zu ihm anders verlief als zunächst erhofft und konzentrier Dich auf Dich selbst.

06.09.2020 10:37 • x 5 #2


A


Geschenk zurückfordern legitim?

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_Tara_
Ein Geschenk (etwas, wofür man in der Regel keine Gegenleistung erwarten sollte) zurückzufordern finde ich armselig und schwach.

06.09.2020 10:39 • x 5 #3


MrXYZ
Finde deinen Text wirklich sehr sehr gut geschrieben und deine Reflektion der Dinge ist auf einem sagenhaften Niveau. Gott sei Dank.

Wenn der Gutschein wirklich das einzige Problem ist, dann wirklich sch. auf den Gutschein auch wenn er teuer war, eine billige Person gönnt sich quasi hinterrücks und schwachen Charakter auf deinen Nacken, kenne ich, muss man drüber stehen, das wird sein Karma sein, nicht deins.

Aber wenn wie du sagst wirklich wichtige Dinge für dich von hoher persönlicher Bedeutung noch bei ihm sind, dann ist es vollkommen legitim, aber materielles, da steht wirklich drüber und vordere sie nicht zurück, genauso wie das Geld für den Strauß, das Essen etc.,...

06.09.2020 10:43 • x 6 #4


A
Zitat von MrXYZ:
Wenn der Gutschein wirklich das einzige Problem ist, dann wirklich sch. auf den Gutschein auch wenn er teuer war, eine billige Person gönnt sich quasi hinterrücks und schwachen Charakter auf deinen Nacken, kenne ich, muss man drüber stehen, das wird sein Karma sein, nicht deins.


Sehe ich anders.
Nicht seine moralische Schuld, wenn er im Verhältnis zur tatsächlichen Verbindung beider Personen untereinander, nämlich einer Kennenlernphase initiiert durch Tinder, ein verhältnismäßig viel zu teueres Geschenk bekommt.

Genau das ist es ja.
Die Erwartung, dass er aufgrund der hohen Bürde des Geschenkes mit ihr verbindlich werden muss.

06.09.2020 10:45 • x 3 #5


MrXYZ
Zitat von Anker1:

Sehe ich anders.
Nicht seine moralische Schuld, wenn er im Verhältnis zur tatsächlichen Verbindung beider Personen untereinander, nämlich einer Kennenlernphase initiiert durch Tinder, ein verhältnismäßig viel zu teueres Geschenk bekommt.


Nun, das ist wiederum ein anderes Problem...sie war in diesem - in Anführungszeichen - Geschenk ja eben mit inkludiert.

Ob das Geschenk oder die gönnung viel zu hoch war, steht auf einem anderen Blatt.

06.09.2020 10:47 • x 2 #6


A
Zitat von MrXYZ:
Geschenk ja eben mit inkludiert.


Dann hat sie es aber nicht ihm geschenkt, sondern schlussendlich sich selbst.

06.09.2020 10:48 • x 2 #7


chrisbo
Ich würde es als Lehrgeld abhaken. Es wurde freiwillig geschenkt. Wenn er es nötig hat, soll er sich einen schönen Wellness Tag gönnen. Glaube nicht, dass er mega Spass hat. Und wenn, dann sei's drum. Steh drüber und sei froh, dass du das armselige Persönchen los bist.

06.09.2020 10:56 • x 2 #8


B
Es war doch deine Entscheidung, ihm ein so teures Geschenk zu machen. Finde sowas eh nach so kurzer Zeit übertrieben. Zurückfordern ist dann etwas armselig.
Verbuche es als Lehrgeld,Geschenke müssen nicht teuer sein,um schön zu sein und Gefühle zu transportieren.
Mit den Sachen bei ihm ist zwar blöd,aber wenn du darauf verzichten kannst, würde ich mich deshalb nicht nochmal melden.

06.09.2020 11:08 • x 2 #9


S
Und was, wenn du zurückforderst und er es nicht zurück geben will?

06.09.2020 11:28 • #10


Emma14
Möglicherweise hat er sich gerade wegen des teuren Geschenks zurückgezogen. Es hat durchaus den Touch von Einengung, wenn man da empfindlich ist. Zurückfordern solltest du das Geschenk nicht. Es würde dich klein machen.

06.09.2020 11:33 • x 3 #11


I
Zitat von Mia_88:
Fändet ihr es vermessen, wenn ich diese Dinge zusammen mit dem Gutschein zurückfordere?

Nicht vermessen, aber stillos.
Seine Art dich abzuservieren zeugt von keinem guten Stil.
Wenn du aber dein Geschenk zurück forderst begibst du dich auf sein Niveau.
Das ist meine persönliche Meinung dazu.

06.09.2020 11:35 • x 3 #12


Tukan
Moralisch ist die Sache für mich eindeutig, wenn man es streng sieht: Selbstverständlich sollte er dann den Gutschein, und zwar von sich aus, zurückgeben, das ist eine Frage des Anstands. Es kann aber - verständlicherweise! - auch sein, dass er es nur deshalb nicht tut, weil er sich schämen würde oder befürchtet, Dich oder sich selbst durch diese Rückgabe zu verletzen. Manche Leute entsorgen Geschenke. Ja, klingt irgendwie wie der Hammer, aber es kann sein, dass er den Gutschein irgendwann entsorgt, ablaufen lässt oder weiterverschenkt. Du wiederum kannst ihm aber, einem erwachsenen Menschen, nicht vorschreiben, wie er sich moralisch zu verhalten hat. Und was sich ein Mensch genau denkt, kann man auch nicht wissen, vor allem dann, wenn er nicht darüber redet.

Daher klares Fazit: Drauf pfeifen

06.09.2020 11:38 • x 5 #13


A
Zitat von Tukan:
Und was sich ein Mensch genau denkt, kann man auch nicht wissen, vor allem dann, wenn er nicht darüber redet.


... oder man ihn nur unzureichend kennt.

06.09.2020 11:54 • x 2 #14


MrXYZ
Zitat von Tukan:

Daher klares Fazit: Drauf pfeifen


...wie dieser Typ vom Wind of Change-Song

Sorry, der musste unbedingt abgetippt werden.

06.09.2020 12:23 • #15


A


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