Alduin
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Zitat von thegirlnextdoor:Das schlimmste für den betrogenen Mann wird gar nicht die Tatsache sein, dass er vor 10 Jahren betrogen wurde sondern das Kopfkino - genau wie sagt. Niemand glaubt in so einer Situation, dass es sich um eine isolierte Geschichte handelte, die seit 10 Jahren vorbei ist sondern die meisten denken - absolut verständlicherweise - dass sie bis zum gegenwärtigen Tag verar.scht wurden und alles nur eine Lüge war/ist. Das ist dann das Schlimmste.
Erneut: Ich kann Teile deiner Meinung nachvollziehen und teile sie auch.
Ich halte es aber für anmaßend und bevormundet für den Mann zu entscheiden ob und wie er mit dieser Sache umzugehen hat. Eben deswegen schreibe ich auch, dass die TE sich nach den Wünschen ihres Mannes richten sollte (die sie nach so einer langen Beziehung sicher kennt).
Wenn der Mann von einem "unbedeutenden" Fehltritt nichts wissen will -> keine Beichte.
Wenn der Mann einen Fehltritt gebeichtet haben will -> Beichte.
Alles andere degradiert den Mann von einem selbstständigen Erwachsenen zu einem unmündigen Kind und das ist noch viel schlimmer als der Betrug an sich.
Die Te hat jetzt natürlich das Problem, dass ihr eventuell die Möglichkeit sich nach den Wünschen ihres Mannes zu richten abgenommen wird. Das liegt aber an ihrer eigenen Dummheit...
Das Argument "Mit der Beichte wird die Familie zerstört" ist ein typisches Totschlagargument. Frau/Mann hat eine Affäre nach der anderen? Darf man nicht beichten, sobald Kinder im Spiel sind...
Btw: Meine unmaßgebliche, persönliche Meinung und Einstellung: Ich würde einen ehrlich gebeichteten Fehltritt immer versuchen zu verzeihen.
Wenn ich hingegen den Fehltritt selbst herausfinden muss trenne ich mich und zwar ohne Wiederkehr.
Grund dafür ist nicht das Rein-Raus Spiel oder das zerstörte Vertrauen, sondern die Missachtung von mir als Mensch und als gleichberechtigter, mitentscheidender Partner.
Zitat von thegirlnextdoor:Es hat gute Gründe, warum bis auf Kapitalverbrechen Taten "verjähren". Soll jeder Mensch für jeden Fehler bis ans Ende seines Lebens aktiv Buße tun müssen und bestraft werden? Auch wenn er leidet, bereut und der "Schaden" längst behoben ist?
Wie kommst du eigentlich dazu die Reaktion des Mannes als Strafe für die TE anzusehen?
"Strafe" wäre es wenn der Frau ein empfindliches Übel aus Vergeltungsgedanken zugefügt wird. Das wird hier nicht der Fall sein bzw. sollte die TE sich von ihrem Mann trennen, wenn der anfängt die TE zu bestrafen.
Das was auf die Beichte folgt (zerstörtes Vertrauen, eventuelle Trennung,...) ist eine Konsequenz ihres Handelns. Der andere Teil (das die Kinder ihre Familie verlieren) nennt man Kollateralschaden.
Deswegen ist dein Vergleich mit dem Justizsystem auch fehl am Platz. Verjährung gibt es für Strafen, aber nicht für Konsequenzen.
Der "Schaden" bzw. die Konsequenzen sind noch nicht behoben, da der Mann noch gar nicht von dem Schaden weiß....
Eine Trennung ist keine Strafe oder bestrafe ich meinen Partner auch wenn ich mich z.B. wegen Inkompatibilitäten in der Partnerschaft trenne?