Sabine-49
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für 2011, dem trennungsjahr, kann alles bleiben wie es ist. erst ab 2012 müsst ihr das ändern. dies würde bedeuten, dass ihr für 2011 auch nochmal gemeinsam veranlagt werdet.
bei steuerklasse 2 mit kindern hast du weniger als bei 3 mit kinderfreibeträgen. deine frau hat mit steuerklasse 1 natürlich mehr netto als mit steuerklasse 5, aber weniger als du. wenn sie in die steuerklasse 1 wechselt, würde sich das auf die unterhaltsansprüche auswirken - sowohl der kinder als auch eurer untereinander.
deine schwiegermutter kann dir das bestimmt ausrechen mit dem monatlichen netto. es gibt auch rechner im internet. ansonsten schick mir eine pn mit euren brutto-verdiensten. ich kann es dir ausrechnen. in die brutto-bezüge fliessen üb rigens nicht nur die monatlichen bezüge ein sondern auch zusätzliche einmalzahlungen wie weihnachtsgeld und urlaubsgeld. hier ist vielleicht auch der betrachtungszeitraum relevant. in der regel nimmt man 12 monate und bildet durchschnittswerte.
hat sich deine frau schon offiziell bei dir abgemeldet oder ist ihr erster wohnsitz noch bei euch?
relevant ist der auszugstermin auch für das trennungsjahr und den frühestmöglichen scheidungstermin.
eine bemerkung noch zu mannmitbekannter: ich denke mal, es ist jetzt nicht mehr dein problem, ob und wie deine frau zurechtkommt petzy. für das finanzielle ist jetzt sie zuständig und muss halt sehen wie sie das klarkriegt und für ihre eventuellen mentalen probleme hat sie ja einen neuen ansprechpartner. damit solltest du dich wirklich nicht belasten, hast das ja lange genug gemacht. jetzt ist es an der zeit auch egoistisch zu sein, gerade was das finanzielle betrifft - für dich und deine kinder.
dass du dabei fair bleiben wirst, ist für mich sowieso klar, so wie du strukturiert bist.
ich wünsch dir einen schönen sonntag. bin erst wieder gegen abend on.
lg
sabine