Zitat von Aida2014: Bis heute hat er mir einmal Unterhalt gezahlt und nun soll ich noch weniger bekommen.
Wenn du ihn im Mai in Verzug gesetzt hast -also deine Unterhaltsansprüche angemeldet hast- muss er eben nachzahlen. Das kann dauern, wird dich finanziell später erfreuen.
Zitat von Aida2014: Vom Geld fehlt jede Spur. Er hatte nichts hat er behauptet.
Jetzt fängt das juristische Schachspiel an. Deine Anwältin sollte wissen, was zu tun ist. Für die Umwandlung eines Kaufvertrages in Leasing gibt es Unterlagen. Die müsse im Zweifelsfall vor Gericht vorgelegt werden. Dann wird geschaut, wann welches Geld zu- oder abgeflossen ist. Für den Trennungsunterhalt zählen die Einkünfte der letzten 12 Monate 36 Monate für Selbständige). Wenn er danach die Kohle raus haut, ist es sein Vergnügen. Er darf sich natürlich auch nicht plötzlich und sinnlos entreichern, das hat @BernhardQXY auf den Punkt gebracht. Die Richter sind ja nun auch nicht blöd, solche Streitigkeiten sind deren täglich Brot. Lass dich nicht kirre machen! Schlimmstenfalls läuft es auf einen Kompromiss hinaus.
Zitat von Aida2014: Meine RA versucht dagegen vor zu gehen.
Ja, das ist auch die einzige, die hier agieren sollte!
Zitat von Aida2014: Ich bin so sauer und verzweifelt.
Du bist verständlicherweise ent-täuscht. Überlass den juristischen Teil deiner Anwältin, da kannst du im momentan nichts gewinnen. Schau auf dich und deine Emotionen, tu dir Gutes. Du wirst deinen Ex nicht ändern, du bekommst den, der er mal war -wenn er denn so war- nicht mehr zurück. Das was du jetzt tun kannst, was auch dein "Job" ist, gut auf dich aufzupassen, dir jede Hilfe zu holen, die du bekommen kannst -psychologische Beratung, Freunde, Familie- und dir die Zeit bis zu deinem Kurantritt so angenehm wie möglich -Therme, Mass., Kino,...- zu gestalten. Die Sorge für dich ist unmittelbar damit verknüpft, deine Wunden zu pflegen und alles, wozu du nichts beisteuern kannst, den Profis zu überlassen.
🤗Zitat von tina1955: Auch wenn das mit dem Luxusauto auf Leasing platzt, wird eine Wohnungsmiete vielleicht noch teurer, als eine Leasingrate für ein Auto.
Nein, die Miete wird bei der Bereinigung des für den Unterhalt relevanten Nettoeinkommens nicht extra abgezogen. Sie ist im Selbstbehalt enthalten. Egal ob er 500Euro oder 1.500Euro bezahlt. Beide müssen schließlich Miete zahlen.