sunnyrose
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Eine Zwangsversteigerung geht erst wenn du geschieden bist. Vorher muss ich schlucken und lächeln.
Es ist so das dort seine Familie ein und aus geht mit Schlüssel seine Freundin mit Kind und Kegel wohnt dort , ebenfalls Schlüssel. Die Wohnungsaufteilung hat noch nicht stattgefunden da er immer wieder Einspruch einlegt.
Ich versuche einen neuen Anwalt zu finden.Du merkst aber das die meisten darauf keinen Bock haben. Schon wenn due sehen wie oft da Einspruch eingelegt wurde oder die Anzeigen wegen Terror und Erpressung. ...ist doch viel zu anstrengend. Mein Anwalt bekommt nichts hin. Trotz des berühmten Namens. Naja ist ja bloss der Sohn von.
Bei der Wohnungszuweisung (kaum zu glauben das ich das Gericht fragen muss ob meine Tochter und ich in auch meinem Haus wohnen dürfen) stotterte er nur rum. Und der Richter meinte nur ausgezogen ist ausgezogen. Pech.
Die Umstände interessierten niemanden.
Es kräht kein Hahn danach das er einfach Schlösser austauscht oder mich rauswirft. Gerechtigkeit bekommst du nur wen du genug Geld hast.
.Wohnst du jetzt etwas weiter weg- oder noch in Sichtweite ?

