Mein Mann hat mich verlassen

J
Hallo,

mein Mann hat mich nach 10 Jahren Beziehung, davon 6 Jahre Ehe verlassen. Ich bin 30 Jahre alt, wir haben 2 Kinder, 4 und 9

Ich habe seit ca 8 Jahren nicht mehr gearbeitet. Habe eine Ausbildung als Bürokauffrau gemacht und war danach Hausfrau. Ich konnte schlecht unter Menschen, leide zeitweise unter Depressionen und Angstzuständen. Nun bin ich nächste Woche erstmal bei einer Psychotherapeutin und ich hoffe, so auch mit ihrer Hilfe aus diesem Loch rauszukommen.

Unsere Beziehung war sehr sehr schwer in manchen Zeiten. Mein Mann hat mich die ersten 4 Jahren mehrfach betrogen, hatte Affären. Er hat mich in der 2 ten Schwangerschaft in der 9 ten SSW sitzen gelassen. Daraufhin brach ich die Schwangerschaft ab. Als er mich bzw mich und unseren Sohn drei Monate später plötzlich zurück wollte, ging ich sofort zu ihm zurück...Den Abbruch und alles drum herum habe ich nie verarbeitet...

Nun waren wir damals vor 6 Jahren getrennt und ich habe in der Zeit einen Mann kennengelernt, mit dem lief aber nichts. Seitdem habe wir immer mal wieder gesimst, alle paar Monate mal. Mein Mann hat nun eine solche SMS gelesen und sagt, ich wäre die letzten 6 Jahre fremdgegangen, ich wäre eine *beep* und er hätte alles für uns getan. Dabei bin ich ihm nie fremdgegangen! Er erfindet Geschichten und steigert sich da rein. Ob er treu war die letzten Jahre weiß ich nicht. Oder warum reagiert er so über wegen nichts?

Nun will er sich trennen. Ich bin völlig fertig. Kann nicht essen, nicht schlafen. Wir haben ein Haus. Dies ist mein Erbe. Aber da wir meinen Bruder auszahlen und groß renovieren mussten, haben wir einen hohen Abtrag, den er bis jetzt natürlich alleine gezahlt hat. Im Grundbuch und bei der Bank stehen wir aber beide drinne.

Ich möchte den Kindern so gerne weiterhin ihr Umfeld lassen. Aber alleine werde ich es wohl nicht tragen können. Er will es sicherlich verkaufen. Kann er das einfach so? Welche Schritte soll ich nun tun, einfach abwarten? Ich habe kein Einkommen. Ich bin sehr verzweifelt. Bitte helft mir!
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LG Jayda

19.06.2014 12:02 • #1


M
hallo jayda,

wer steht im grundbuch....? und einfach so verkaufen geht nicht denn beide sind eigentümer. Nun es wird dir nichts anderes übrigbleiben als sofort zu einem anwalt zu gehen...wenn du kein einkommen hast übernimmt der staat die kosten...

19.06.2014 12:20 • #2


A


Mein Mann hat mich verlassen

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M
So und dein Mann ist unterhaltspflichtig. Für dich und die kinder. Bei einem Kind im alter von 4 jahren kann man dir keinen Job zumuten.

19.06.2014 12:25 • #3


M
und beim anwalt such dir ne frau !

19.06.2014 12:38 • #4


M
Du hast ne pn (mail)

19.06.2014 12:55 • #5


J
Hallo

Danke für deine Mitteilung. Wo find ich die PN? Mein Postfach ist leer?! Ich werde mich jetzt erstmal an eine Anwältin wenden, geht das ohne einkommen? Wir stehen beide im Grundbuch

19.06.2014 13:09 • #6


G
natürlich kannst du zum anwalt auch ohne einkommen gehen! habt ihr vielleicht rechtschutzversicherung, diese übernimmt dann die kosten. ansonsten, soweit ich weiß, kann man auch rigendwo hilfe beantragen. wo, bin mir nicht sicher, vielleicht meldet sich hier jemand, der das weiß?

und grundbuch hin oder her, bei der scheidung wird ausgerechnet, was zugewinn ist und was man in die ehe schon reingebracht hat. mit dem erbe ist das ein löwenanteil für dich.
aber das haus wie es aussieht, musst ihr verkaufen. der erlös wird geteilt und anwalt rechnet dann aus, wer was bekommt, nach dem höchtswahrscheinlich erst die schulden getilgt sind.
ich nehme an, für dich bleibt noch was übrig, für ihn eher nicht.

19.06.2014 13:30 • #7


M
1. Allgemein:

a. Im Familienrecht ist es schwierig, pauschale Aussagen über die Kosten zu treffen. Es kommt hier in der Regel auf den Einzelfall an. Im Scheidungsverfahren werden zum Beispiel die Kosten jeweils gegeneinander aufgehoben. Vertiefende Erläuterungen zu den Kosten im Scheidungsverfahren, Unterhaltsprozess, etc. würde den Umfang dieser Ausführungen „sprengen”. Sie sollten sich daher von einem Anwalt individuell beraten lassen.

b. Auch in familienrechtlichen Verfahren kann Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Bei geringen Einkünften können sowohl der/die AntragstellerIn als auch der/die AntragsgegnerIn Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe bedeutet, man muss keine Gerichtskosten zahlen; in den allermeisten Fällen (Gegenstandswert ab 3.500,– €) sind auch die Anwaltsgebühren niedriger. Je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit. Wenn man Sozialhilfe bezieht, muss man gar nichts zahlen.

Um die Prozesskostenhilfe zu beantragen, muss ein spezielles Antragsformular ausgefüllt werden, das man beim Amtsgericht bzw. bei seinem Anwalt erhält. Der/die AntragstellerIn muss einen Einkommensnachweis beifügen (oder aber den Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid o.ä.), eine Kopie des Mietvertrages sowie ggf. Unterlagen über Schulden.

2. Verfahrensarten im Familienrecht:

Im Familienrecht unterscheidet man folgende Verfahrensarten:

Selbstständiges (isoliertes) Verfahren: Verfahren nach Scheidung, wenn es um die Änderung der elterlichen Sorge oder des Besuchsrechts geht oder wenn es vor Stellung des Scheidungsantrages geregelt werden soll, z.B. wer in der Wohnung bleibt und wer ausziehen muss.

Verbundverfahren: Scheidungsantrag wurde gestellt, zwangsläufige Mitregelung von Unterhalt, elterliche Sorge, Versorgungsausgleich usw.

einstweiliges Anordnungsverfahren: Eilverfahren, z. B. auf Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs eines Elternteils mit dem Kind und auf Zahlung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind.

3. Streitwertberechnungen:

Wie Sie sicherlich wissen richten sich die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren nach dem Streit-/Gegenstandswert der Angelegenheit. Des weiteren ist für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Familienrecht noch entscheidend, was für ein Verfahren angestrebt werden soll. Je nach Verfahrensart wird der Streitwert unterschiedlich berechnet. Es sind hier folgende unterschiedliche Verfahren zu beachten:

19.06.2014 13:41 • #8


M
so nun hast du ne mail

19.06.2014 13:53 • #9


M
alles klar oder fragen

19.06.2014 14:31 • #10


J
Ich danke euch für eure Antworten. Also mit dem Haus ist das so. Das Haus war bezahlt nur sehr alt. Mein Bruder und ich habe es von meinem Vater geerbt. Als wir entschlossen dort einzuziehen, haben wir meinen Bruder ausgezahlt und eine grosse Summe aufgenommen für Renovierung. Alles in allem eine hohe Summe. Dadurch das mein Mann den Kredit natürlich zahlte kam er mit ins Grundbuch, da waren wir bereits 1 Jahr verheiratet fast. Und ich steh auch mit in dem Darlehensvertrag als Schuldner. Also hat er die gleichen Rechte am Haus bzw dem Verkauf/Erlös wie ich oder? Mein Bruder würde im Falle das mein Mann partout nicht mehr zahlen will wieder mit ins Grundbuch, also dann den Teil meines Mannes übernehmen und auch zahlen. Was würde meinem Mann denn in dem Fall zustehen? Zwei Wohnungen die sich im Haus befinden haben wir vermietet. Die Miete wird direkt an die Bank gezahlt zum Abtrag des Kredits.

19.06.2014 14:34 • #11


J
Zum zusätzlichen Antrag meine ich

19.06.2014 14:35 • #12


M
also das ist mir nun zu komplex da hilft echt nur ein anwalt

19.06.2014 14:44 • #13


J
Alles klar danke

19.06.2014 14:56 • #14


E
Also bei uns war es ähnlich. Ich hab das Haus geerbt, er Kredit für die Renovierung aufgenommen.
Nach 8 Jahren war unsere Ehe zu Ende. Das Haus wurde verkauft. Das Geld wurde so ähnlich wie gast234 beschreibt geteilt. Erst die Bank, dann mein Erbanteil und letztes Ende Zugewinn (also was das Haus jetzt wert war) durch 2 geteilt. Mein Exmann kam mit paar tausend Euro raus, ich hatte wesentlich mehr übrig.
Du musst zum Anwalt und das Haus verkaufen. Je nach dem wie gut ihr verkauft bekommt, wird man dann sehen, was übrig bleibt. Auf jeden Fall hast du mehr als dein Mann, weil das Haus dein Anfangskapital, was du in der Ehe gebracht hast, ist. Und die Schulden, egal ob heute plus oder minus, werden durch zwei (euer Zugewinn oder auch gemeinsam gemachte Schulden) geteilt!
Und bitte vergiß nicht die Trennungsunterhalt für dich und Kindesunterhalt für die Kinder ausrechnen lassen. Davon musst du schließlich leben, solange das mit dem Haus noch nicht geklärt ist.
Frau als Anwalt ist nicht verkehrt, eine Bissige noch besser!

19.06.2014 15:20 • #15


A


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